Zusatzurlaub bei verspäteter Bekantgabe der Schwerbehinderung (Zusatzurlaub)

Fadi, Baden Würtemberg, Saturday, 09.03.2013, 16:23 (vor 4088 Tagen)

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage: Ein Kollege von mir (Leiharbeiter) hat eine Schwerbehinderung (50 Grad). Er ist schon längere Jahre im Besitz eines Schwerbehindertenausweises. Er wusste allerdings nicht, dass er Anspruch auf Zusatzurlaub hat. Daher hat er dies bei seinem Arbeitgeber nicht angegeben. Ich habe ihn darüber aufgeklärt und daraufhin hat er bei seinem Arbeitgeber vorgesprochen und seinen Schwerbehindertenausweis vorgelegt. Das ganze hat letztes Jahr im November stattgefunden.

Laut seiner Firma hätte er für das Kalenderjahr 2012 einen Anspruch von drei Tagen Zusatzurlaub (für den 24. und 31. Dezember 2012, an denen nur halbtags zu arbeiten war hat er 2 Tage Zusatzurlaub genommen; 1 weiterer voller Tag Zusatzurlaub steht ihm noch zu).

Meine Frage an Euch: wieviel Tage Zusatzurlaub stehen ihm für 2012 zu> Hätte er nicht den vollen Anspruch von 5 Tagen Zusatzurlaub erhalten müssen> Hängt das evtl. mit der verspäteten Bekanntgabe seiner Schwerbehinderung beim Arbeitgeber zusammen>

Wäre schön, wenn mir jemand weiterhelfen könnten. Im Voraus vielen Dank

Zusatzurlaub bei verspäteter Bekantgabe der Schwerbehinderung

albarracin, Baden-Württemberg, Saturday, 09.03.2013, 16:39 (vor 4088 Tagen) @ Fadi

Hallo,

wenn die Eigenschaft als sbM das ganze Jahr 2012 bestanden hat, dann ist der Zusatzurlaub bei Bekanntgabe an den AG für 2012 voll zu gewähren. Wann im Kalenderjahr 2012 die Bekanntgabe erfolgte, ist nicht entscheidend.
Allerdings ist dies ein individualrechtlicher Anspruch, den der AN selbst ggü. dem AG geltend machen muß. Die Verjährungsfrist hat am 01.01.2013 angefangen zu laufen.

--
&Tschüß

Wolfgang

Zusatzurlaub bei verspäteter Bekantgabe der Schwerbehinderung

Fadi, Baden Würtemberg, Sunday, 10.03.2013, 14:21 (vor 4087 Tagen) @ albarracin

Dankeschön für den Tipp. Ich werde morgen meinem Kollege Bescheid geben, Er wird sich bestimmt freuen.

Eine Sache noch, könnten Sie mir sagen welches Gesetz das regelt, damit ich es ihm aufschreiben kann. Beim letztes mal hat ihm die FIrma erst nach Vorlage des entsprehenden Gesetzes den Zusatzurlaubgewährt.

Gruß Fadi

Zusatzurlaub bei verspäteter Bekantgabe der Schwerbehinderung

hackenberger, Sunday, 10.03.2013, 14:58 (vor 4087 Tagen) @ Fadi

Hallo Fadi,

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Zusatzurlaub bei verspäteter Bekantgabe der Schwerbehinderung

Fadi, Baden Würtemberg, Monday, 11.03.2013, 21:09 (vor 4085 Tagen) @ hackenberger

Sorry vielmals.
War mir nicht im geringsten Bewußt, dass ich mich auf einer speziellen Seite befinde.
Kommt nicht wieder vor. Danke trotzdem/ "ich wollte nur jemandem helfen"

Gruß Fadil

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