Miteilung an Startseite (Allgemeines)
Hallo,
ich habe eine Frage/Mitteilung zur aktuellen Startseite(schwbv.de)
Betreff: Artikel "31.März - Zur Erinnerung - § 80 (2) SGB IX"
Da steht als letzter Satz:
Dem Betriebs- bzw.Personalrat und der Schwerbehindertenvertretung ist je eine Kopie der Anzeige und des Verzeichnisses zu übermitteln.
Ich bin bisher davon ausgegegangen, dass der Betriebsrat nicht Dritter im Sinne des § 3 Abs. 8 Satz 2 BDSG ist. Der Begriff "übermitteln" ist aus meiner Sicht in dem Zusammenhang irreführend, weil er den Eindruck vermittelt das ist, das personenbezogene Daten die verantwortliche Stelle verlassen.
MFG. Charly