Urlaub (Allgemeines)

FrauSowieso, Sachsen-Anhalt, Wednesday, 10.04.2013, 18:24 (vor 4058 Tagen)

hallo!
ich bin noch neu in der sbv und habe da mal eine frage, die mir bisher keine literatur beantworten konnte.
ein ma ist 2011 an krebs erkrankt. 2012 fiel dieser ma komplett aus. seit februar diesen jahres wird er wieder ins arbeitsleben integriert.
nun stellt sich die frage: hat der ma anspruch auf den urlaub von 2012> oder nur anteilig auf den von 2011>

danke im voraus

Urlaub

hackenberger, Wednesday, 10.04.2013, 18:41 (vor 4058 Tagen) @ FrauSowieso

Hallo,

lese einmal hier!

Das entscheidende kurz hier!

Was ist mit dem gesetzlichen Urlaub bei / nach langer Krankheit

- Urlaub verfällt erst nach 15 Monaten -

Das Bundesarbeitsgericht hat jetzt die Verfallsfrist für Urlaubsansprüche erkrankter Arbeitnehmer weiter ausgedehnt. Demnach verfällt der Urlaub erst nach 15 Monaten. Dies gilt selbst dann, wenn das Arbeitsverhältnis wegen einer befristeten Erwerbsunfähigkeit ruht.

Aber, dieses betrifft nur den gesetzlichen Urlaubsanspruch lt. Bundesurlaubsgesetz und den Zusatzurlaub lt. SGB IX § 125.

PS: Bitte Profil vervollständigen.

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