Gerichtstermin während einer Wiedereingliederung ( Hamburger Modell) (Allgemeines)
Hallo,
da eine Wiedereingleiderungsmaßnahme nach dem Hamburger Modell als gescheitert gilt , wenn der MA an sieben Tagen ausfällt, wie verhält es sich mit Terminen, die in den Zeitraum hineinfallen und keinen Aufschub dulden ( Gerichtstermine, wo das Erscheinen zwingend erforderlich ist ).
Wenn mehrere Termine in diesem Zeitraum da sind, ist die Maßnahme auch dann gescheitert, oder hat das keinen Einfluß >
Wie verhält es sich mit außergewöhnlichen Witerungsverhältnissen, wo der MA den Arbeitsplatz nicht erreichen kann >