Gerichtstermin während einer Wiedereingliederung ( Hamburger Modell) (Allgemeines)

Nordstern, Niedersachsen/ Oldenburg, Monday, 22.04.2013, 08:55 (vor 4040 Tagen)

Hallo,

da eine Wiedereingleiderungsmaßnahme nach dem Hamburger Modell als gescheitert gilt , wenn der MA an sieben Tagen ausfällt, wie verhält es sich mit Terminen, die in den Zeitraum hineinfallen und keinen Aufschub dulden ( Gerichtstermine, wo das Erscheinen zwingend erforderlich ist ).

Wenn mehrere Termine in diesem Zeitraum da sind, ist die Maßnahme auch dann gescheitert, oder hat das keinen Einfluß >

Wie verhält es sich mit außergewöhnlichen Witerungsverhältnissen, wo der MA den Arbeitsplatz nicht erreichen kann >

Gerichtstermin während einer Wiedereingliederung ( Hamburger Modell)

hackenberger, Monday, 22.04.2013, 09:14 (vor 4040 Tagen) @ Nordstern

Hallo,

ist dieses eine Frage zu einem aktuellen Fall>

Weiter, leider ist das Profil unvollständig. Wir können somit leider nicht erkennen, wer stellt hier in welcher Funktion eine Frage!
Daher doch bitte das Profil vervollständigen.
Profil (z.B. SBV, BR, PR, MAV, Öff. Dienst, Gesetz, Anzahl der Schwerbehinderten).
Bitte auch einmal den ersten Forumsbeitrag, "Streng geheim ......" lesen und auch bitte due Hinweise, wie A-Z und Suche verwenden, auch hier auf der Webseite beachten.

Kontexlinks:

Hamburger Modell.

und

http://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin.wordpress.com/2011/01/02/darf-der-arbeitnehmer-bei-schlechten-witterungsverhaltnissen-zu-hause-bleiben/

Gerichtstermin während einer Wiedereingliederung ( Hamburger Modell)

Nordstern, Niedersachsen/ Oldenburg, Monday, 22.04.2013, 10:17 (vor 4040 Tagen) @ Nordstern

Die Frage hat sich nach Lesen des " Hamburger Modells " geklärt.
Nur bei Krankheit über 7 Tage greift die Regelung.Somit bleiben z.B. Gerichtstermine davon unberührt.

Nein, es handelt sich nicht um einen aktuellen Fall.

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