Betriebsänderung! Was passiert mit örtlicher SBV? (Allgemeines)

CK, Bayern, Monday, 22.04.2013, 12:33 (vor 4040 Tagen)

Hallo an die Fachkundigen,

wir sind ein Telekommunikations-Konzern mit mittlerweile nur noch zwei Standorten in Deutschland mit ca. 1.500 Mitarbeitern in BW (Baden-Württemberg) und ca. 460 Mitarbeitern in BY (Bayern).

Der Arbeitgeber zieht nun möglicherweise eine Betriebsänderung in Erwägung.

Das hätte zur Folge, dass bei einer Änderung der Betriebsart, weg vom eigenständigen Betrieb in BY hin zur Betriebsstätte, es vor Ort in BY keinen eigenen örtlichen Betriebsrat mehr geben könnte.

Trifft dies dann auch für die örtliche Schwerbehindertenvertretung zu>>>

Es gibt im Konzern eine GSBV in BW und eine örtliche SBV jeweils in BW und BY.

Was passiert mit der örtlichen SBV in Bayern bei einer Betriebsänderung>
Was ist zu beachten>

Ich habe zu dieser Thematik keinen Sachverhalt unter der Ruprik "A-Z" gefunden.

Für euere Rückmeldungen im Voraus besten Dank! :-)

CK

Betriebsänderung! Was passiert mit örtlicher SBV?

hackenberger, Monday, 22.04.2013, 13:09 (vor 4040 Tagen) @ CK

Hallo,

die SchwbV teilt hier das Schiksal mit dem BR. Weiter gibt es bei bestehender GSchwbV bei der SchwbV im Gegensatz zum BR, KEIN Übergangsmandat. Denn dascSGB IX kennt dieses im Gegensatz zum BetrVG nicht. Auch weil ja die GSchwbV ggf auch das örtliche Mandat wahrnimmt.

Schaue einmal auch unter A-Z und nutze beide Suchfunktionen, denn auch dueses Thema haben wir behandelt.

Betriebsänderung! Was passiert mit örtlicher SBV?

J_Neumann, BW, Monday, 22.04.2013, 16:30 (vor 4039 Tagen) @ CK

t ca. 1.500 Mitarbeitern in BW
» (Baden-Württemberg) und ca. 460 Mitarbeitern in BY (Bayern).
»

» Das hätte zur Folge, dass bei einer Änderung der Betriebsart, weg vom
» eigenständigen Betrieb in BY hin zur Betriebsstätte, es vor Ort in BY
» keinen eigenen örtlichen Betriebsrat mehr geben könnte.
»
» Trifft dies dann auch für die örtliche Schwerbehindertenvertretung zu>>>
»

Hallo,
warum sollte das zur Folge haben, daß es in Bayern keinen BR mehr gibt>

Hier kommt doch Betrvg $4.1 zum tragen.
§ 4 Betriebsteile, Kleinstbetriebe
(1) Betriebsteile gelten als selbständige Betriebe, wenn sie die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Satz 1 erfüllen und

1.
räumlich weit vom Hauptbetrieb entfernt oder

Da ja wohl die Betriebe nicht gegenüber an der Grenze angesiedelt sind sondern die Entfernung rund 200 Kilometer betragen dürfte bleibt der lokale BR erhalten, egal was hier der AG veranstaltet. Somit bleibt auch die lokale SBV im Amt.

Gruß Joachim

Betriebsänderung! Was passiert mit örtlicher SBV?

hackenberger, Monday, 22.04.2013, 17:18 (vor 4039 Tagen) @ J_Neumann

Hallo Joachim,

es kann schon sein, dass es dann dort, als Bayern, keine eigenständige BR mehr gibt. Doch dieses können wir von außen nicht sagen.

Gründe könnten sein:

1. Der AG macht mit dem Tarifpartner einen Zuordnungs-TV oder in tariflosen Betrieben der BR eine BV, also § 3 BetrVG.
2. Es ist rechtlich ein Betrieb und die Mehrheit der AN stimmt dafür beim Hauptbetrieb mitzuwählen. Dieses weil die Beschäftigten feststellen, dass die Entscheider "nur" im Hauptbetrieb sitzen. Also § 4 BetrVG.

Gerade bei Pkt 2 könnte der AG sogar die Beschäftigten dazu "motivieren", sich für die Mitwahl beim Hauptbetrieb zu entscheiden.

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