§95 Beschuss aussetzen (Umgang mit BR / PR)

Jürgen aus Porta, NRW, Wednesday, 24.04.2013, 17:53 (vor 4038 Tagen)

Hallo:-)

Bei uns soll eine Stelle umbesetzt und neu besetzt werden.
Nun hat man aber nicht mit den BR und SBV nachgefragt ob es in der Firma auch SB Mitarbeiter gibt, und die Stelle nicht ausgeschrieben.

Morgen ist Betriebsratssitzung und die Stellen sind auf der Tagesordnung.
Nun möchte ich den Beschluss aussetzen. Unter A-Z Beschluss aussetzen habe ich gelesen wie der Ablauf ist. Unter Musterschreiben habe ich dann gelesen das man das Beschlussschreiben vor Sitzungsbeginn übergeben soll.

Wie kann ich ein Beschluss aussetzen der noch gar nichtgefasst wurde.
Es kann ja auch sein das der BR den Antrag ablehnt, dann brauche ich doch den Beschluss nicht aussetzen.

Muss der BR meinen Antrag zustimmen und muss er dann darüber abstimmen>

--
Gruß
Jürgen

§95 Beschuss aussetzen

hackenberger, Wednesday, 24.04.2013, 18:16 (vor 4038 Tagen) @ Jürgen aus Porta

Hallo,

du hast da etwas nicht richtig verstanden. Man kann, wenn man weiß, dass man einen Beschluss aussetzen wird, diesem dem BR vorher schon z. Kenntnis bringen und diesen bitten bzw beantragen, über diese Maßnahme erst gar nicht abzustimmen.

Der BR kann dann dieser Bitte folgen. Wenn nicht, dann setzt man den Beschluss eben nach Beschlussfassung aus.

Also, bitte richtig lesen und verstehen ;-) Denn Aussetzung und Bitte den beschluss erst nicht oder im Sinne der SchwbV zu fassen sind Unterschiede.

Weiter findest Du auch alles unter A-Z

§95 Beschuss aussetzen

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 24.04.2013, 19:47 (vor 4037 Tagen) @ hackenberger

Hallo,

mE wäre der bessere Weg, die Aussetzung ggü. dem AG zu erklären, der ja wohl der Hauptverursacher ist.
Dem BR gegenüber sollte man zuerst versuchen zu erreichen, daß dieser seine Zustimmung zu der Maßnahme gem. § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG verweigert, da die gesetzlichen Beteiligungsrechte der SBV verletzt wurden.

--
&Tschüß

Wolfgang

§95 Beschuss aussetzen

Jürgen aus Porta, NRW, Wednesday, 24.04.2013, 19:51 (vor 4037 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard:-)

» Also, bitte richtig lesen und verstehen ;-) Denn Aussetzung und Bitte den
» beschluss erst nicht oder im Sinne der SchwbV zu fassen sind Unterschiede.

Sorry, dann habe ich es wohl falsch gelesen.
Schönen dank für eure Antworten.

wie ich es lese kann der BR es auch Ablehnen, so das ich ein Beschlussverfahren einleiten müsste.
Heißt das, das der BR über meinen Antrag abstimmen muss>
Konnte darüber unter A-Z leider nichts finden.

--
Gruß
Jürgen

§95 Beschuss aussetzen

hackenberger, Wednesday, 24.04.2013, 20:22 (vor 4037 Tagen) @ Jürgen aus Porta

Hallo,

» Sorry, dann habe ich es wohl falsch gelesen.
Kann ja vorkommen, passiert auch mir gelegentlich ;-)

» wie ich es lese kann der BR es auch Ablehnen, so das ich ein
» Beschlussverfahren einleiten müsste.
» Heißt das, das der BR über meinen Antrag abstimmen muss>
Wenn der BR eine Berechtigte Aussetzung nicht beachtet kann man ihn per Beschlussverfahren hierzu zwingen.

Doch, beachte was dazu auch hier auf den Seiten und den Kommentaren steht. Berechtigter Grund, da belegbare Nachteile für Schwbs. Die Nachteile müssen auch in Zusammenhang mit der Behinderung stehen. Also Schwbs wegen der behinderung besonders betreffen.

Weiter muss die Aussetzung rechtzeitig erfolgen und beim BR eingehen.

Letzlich den AG über dei Aussetzung informieren, damit er ggf sofern der BR dieses nicht beachtet und dem AG ggf zustimmt, der AG weiß, dass er nicht umsetzen/handeln darf.

§95 Beschuss aussetzen

sandunika, Baden-Württemberg, Sunday, 28.04.2013, 21:45 (vor 4033 Tagen) @ hackenberger

» » wie ich es lese kann der BR es auch Ablehnen, so das ich ein
» » Beschlussverfahren einleiten müsste.
» » Heißt das, das der BR über meinen Antrag abstimmen muss>
» Wenn der BR eine Berechtigte Aussetzung nicht beachtet kann man ihn per
» Beschlussverfahren hierzu zwingen.

Dieses Problem hatte ich auch schon der BR war der Meinung, er hat darüber abzustimmen und kann dadurch den Antrag ablehnen, weil es heißt: Die SBV kann einen Beschluss des BR auf ihren Antrag auf die Dauer von einer Woche vom Zeitpunkt der Beschlussfassung an aussetzen.

Steht es irgendwo, dass für den Antrag auf Aussetzung (begründet) es keiner BR-Abstimmung bedarf> Oder liege ich hier falsch>

--
LG
Sandunika

§95 Beschuss aussetzen

hackenberger, Monday, 29.04.2013, 18:21 (vor 4033 Tagen) @ sandunika

Hallo,

» Dieses Problem hatte ich auch schon der BR war der Meinung, er hat darüber
» abzustimmen und kann dadurch den Antrag ablehnen, weil es heißt: Die SBV
» kann einen Beschluss des BR auf ihren Antrag auf die Dauer von einer
» Woche vom Zeitpunkt der Beschlussfassung an aussetzen.
»
» Steht es irgendwo, dass für den Antrag auf Aussetzung (begründet) es keiner
» BR-Abstimmung bedarf> Oder liege ich hier falsch>
Du bist doch auch Ersatzmitglied des BR. Zur Zeit wohl auch nachgerückt. Daher sollte das BetrVG § 35 bekannt sein, dort ist dieses Thema gereglt.

Es ist weiter kein Thema dieser Forums, denn es ist ein Frage des BR.

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