Ablehnung (BEM)

jottde, nrw, Monday, 29.04.2013, 09:34 (vor 4033 Tagen)

Guten Morgen,

darf ein AN eine Person der GL bei dem Erstgespräch und danach ablehnen>

LG jottde

Ablehnung

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 29.04.2013, 10:36 (vor 4032 Tagen) @ jottde

Hallo,

kannst Du die Frage noch mal vollständig formulieren > So macht sie keinen erkennbaren Sinn.

--
&Tschüß

Wolfgang

Ablehnung

jottde, nrw, Tuesday, 30.04.2013, 11:48 (vor 4031 Tagen) @ albarracin

Die Geschäftleitung sendet den Arbeitnehmers die länger als 6 Wochen krank sind eine Einladung zu einem Gespräch. Ein BEM wie es sein soll, gibt es bei uns nicht... Einen Beauftragten der Geschäftsleitung offiziell auch nicht. Nun möchte ein SB-Kollege dies Gespräch wohl wahrnehmen, allerdings ohne einen speziellen Mitarbeiter der Geschäftsleitung.
Darf er den ablehnen>

Ablehnung

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 30.04.2013, 14:27 (vor 4031 Tagen) @ jottde

Ablehnen kann der AN soviel wie er will. In einem "wilden" (= ungeregeltem) und vom AG allein durchgeführtem BEM-Verfahren dürfte das aber keinerlei Relevanz haben.
Es stellt sich die Frage, warum die AN-Vertretung (welches Recht gilt, ist aus deinem Profil leider nicht erkennbar) nach mittlerweile 9 Jahren Geltung des § 84 Abs. 2 SGB IX immer noch keine Vereinbarung mit dem AG verhandelt hat und warum diese AN-Vertretung nicht dem AG dieses "wilde" BEM nicht einfach untersagt.

Hat denn die SBV die AN-Vertretung schon mal auf ihre diesbezüglichen Pflichten hingewiesen >>>
Du hast doch diese Fragen schon mal vor mehreren Monaten gestellt.

ebenfalls grußlos

--
&Tschüß

Wolfgang

Ablehnung

jottde, nrw, Tuesday, 30.04.2013, 15:57 (vor 4031 Tagen) @ albarracin

Der BR ist der Meinung das im Falle einer Kündigung die AN besser "dran" sind wenn bei uns kein reguläres BEM stattfindet! Die Chancen stehen dann bei Gericht besser..

Was an meinem Profil stört>

Ich wünsche allen einen wunderschönen "Tag der Arbeit!"

Ablehnung

hackenberger, Tuesday, 30.04.2013, 16:34 (vor 4031 Tagen) @ jottde

Hallo,

» Der BR ist der Meinung das im Falle einer Kündigung die AN besser "dran"
» sind wenn bei uns kein reguläres BEM stattfindet! Die Chancen stehen dann
» bei Gericht besser..
Da liegt der BR falsch!!!

Denn es würde nur ggf gekündigten etwas helfen, wenn der AG kein oder kein ausreichendes BEM anbietet. Aber auch dann wäre nur der AG dazu verpflichtet zu belegen, dass auch bei ordnungsgemäßem BEM die Kündigung unausweichlich gewesen wäre. Mehr nicht!

Man hat aber dem AN die große Chance genommen, bei ordnungsgemäßem und rechtzeitigem vom BR und ggf SchwbV als Fachleute und Vertreter der AN begleitetem BEM die Beschäftigung zu sichern. Also den Jon zu behalten und nicht ggf nur eine Chance vor dem ArbG wahrzunehmen.

Weiter öffnet der BR so dem AG ein BEM nach Nasenfaktor. Diese muss dann noch nicht einmal rechtswidrig sein, denn es gibt ja keine zingende in einer BV geregelte Gleichbehandlung als Pflicht.

» Was an meinem Profil stört>
Das es LEIDER unvollständig ist. So dass einem ggf wichtige Infos für optimale Antworten fehlen. Denn es sind die Werte "Öff. Dienst, Gesetz, Anzahl der Schwerbehinderten)" nicht beantwortet.
Also, welches Arbeitsrecht/Gesetz gilt> Anzahl der Schwbs>

Fazit, obwohl man oft darauf hinweist, leider wohl nicht den ersten Forumsbeitrag "Streng geheim ..." gelesen. Denn dort haben wir das alles erläutert.

Weiter auch hier wieder der Hinweis:
Beiträge mit Anrede und Schlussfloskel lesen sich schöner ;-)
Schlussfloskel haben wir nun ja gehabt, ggf beim nächsten Mal auch noch eine Anrede, "Hallo" reicht ja schon ;-)


» Ich wünsche allen einen wunderschönen "Tag der Arbeit!"

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