Misstrauensantrag gegen den Betriebsrat (Allgemeines)

cathy, Tuesday, 30.04.2013, 10:20 (vor 4032 Tagen)

Der Betriebsratsvorsitzende ( freigestellt ) wird in eine höhrere Vergütungsgruppe vom Arbeitgeber katapultiert ( von der 6 Hauptstufe in die 9 Zusatzstufe.)Der BR- Vorsitzende íst als Sozialbetreuer eingestellt und übt dieses Amt während seiner BR Amtsperiode seit 7 Jahren ( 2. Periode) nicht mehr aus. Er hat keine Weiterbildung / Fortbildung absolviert. Der BR Vorsitzende ist gleichzeitig Konzernbetriebsratsvorsitzender und Aufsichtsratsmitglied.Die Höhergruppierung ist ausserhalb der Stellenprüfkommession bereits vorher abgesegnet gewesen. Die Vergütungsgruppe 9 schreibt eine Ingenieursausbildung / Meister o.ä. vor. Er hat nur eine Ausbildung zum Sozialbetreuer. ( höchstens 3 Jahre ) - kein Abi o.ä., keine Hochschule, keinen Meister o.ä. auf irgendwas. Das BR Gremium hat der Höhergruppierung zu 100 % zugestimmt.Es hat sich keiner aus dem Gremium getraut dagegen zu stimmen. Der BR Vorsitzende hat sich sein Gremium am Tag der Abstimmung genau so zusammengestellt wie er es brauchte bzw. den Tag der Abstimmung für seine Höhergruppierung so ausgesucht das es passte.
Was kann man tuen> Einen Misstrauensantrag § 23 BetrVG stellen>
Hintergrund: Im Unternehmen sollen Stellen abgebaut werden. Konzernweit. Es soll eine Konzernbetriebsvereinbarung getroffen werden, die dem Arbeitgeber die Möglichkeit einräumen soll, auf interene Stellenausschreibungen zu verzichten. Der AG hat somit die Möglichkeit die AN nach seinem Willen zu Kündigen und Bundesweit umzusetzen.Überhänge sollen in einen Pool kommen, aus dem sich der AG bedient. Eigeninitiative der AN d.h. Bewerbung auf eine interne Stellenausschreibung sind somit ausgeschlossen. Der KBR will diese Betriebsvereinbarung unterschreiben und dem AG einen Freibrief geben.Gibt es diese Vereinbarung so haben die kleinen BR Gremien kein Mitspracherecht bei Versetzungen/ Umsetzungen / Kündigungen etc. Genau dieser BR / KBR hat eine Höhergruppierung erhalten, die nicht gerechtfertigt und nicht nachvollziehbar ist.
Was kann dagegen wer machen>>>>
Ich bin nur die Schwerbehindertenvertrauensfrau einer der Töchter und sitze bei den BR Sitzungen dieses BR Vorsitzenden mit am Tisch.
Die Konzernschwerbehindertenvertretung weiss auch nicht wie sie dagegen vorgehen soll.
Ich brauche Euer aller Hlfe- danke.

Misstrauensantrag gegen den Betriebsrat

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 30.04.2013, 11:00 (vor 4032 Tagen) @ cathy

Hallo,
» Die Konzernschwerbehindertenvertretung weiss auch nicht wie sie dagegen
» vorgehen soll.
Das ist auch gut so, denn dies ist allein eine Angelegenheit des BR. Die SBV hat hier nix zu melden. Oder würde es Dir gefallen, wenn der BR auf einmal in Deine SBV-Arbeit hineinregieren würde.
Im Übrigen gibt es durchaus im BetrVG die Möglichkeit (und sogar die Pflicht) für freigestellte BRM einen "Karriereweg" darzustellen und auch in der Eingruppierung zu bewerten. Ich empfehle Dir mal die intensive Lektüre der Kommentierung zu § 38 Abs. 4 BetrVG.
» Ich brauche Euer aller Hlfe- danke.
Für die SBV gibt es hier nix zu handeln.

--
&Tschüß

Wolfgang

Misstrauensantrag gegen den Betriebsrat

hackenberger, Tuesday, 30.04.2013, 12:13 (vor 4032 Tagen) @ cathy

Hallo,

Wolfgang hat schon darauf hingewiesen, geht, SchwbV nichts an. Sich hier als SchwbV einzumischen, würde ich auch als Verstoß gegen den § 99 SGB IX, vertrauensvolle Zusammenarbeit, werten. Daher solltet ihr als SchwbV hier zurück/heraushalten, denn sonst dürfte die weitere Zusammenarbeit und für SchwbV notwendige Unterstützungen der SchwbV wohl leiden.

Auch ist Dir ggf der § 23 BetrVG nicht bekannt. Denn die SchwbV ist hier gar nicht antragsberechtigt.
§ 23 Verletzung gesetzlicher Pflichten
(1) Mindestens ein Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer, der Arbeitgeber oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft können beim Arbeitsgericht den Ausschluss eines Mitglieds aus dem Betriebsrat oder die Auflösung des Betriebsrats wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten beantragen. Der Ausschluss eines Mitglieds kann auch vom Betriebsrat beantragt werden.


Wie Wolfgang auch zu recht hinweist, gibt es hier sogar Pflichten des AG bei freigestellten Mandatsträger auch betreffen Kariere zuhandeln.

Letztlich ist es auch kein Thema dieses Forums

PS: mit Anrede und Schlussfloskel lesen sich Beiträge noch schöner.

Ach ja, bitte auch das Profil vervollständigen. Also , das anzuwendende Arbeitsrech/Gesetz, (wohl BetrVG) und Anzahl der Schwerbehinderten.

Lese hierzu auch den ersten Forumsbeitrag "Streng geheim ......"
Diese Bitte, bitte von allen beachten.

Misstrauensantrag gegen den Betriebsrat

cathy, Tuesday, 14.05.2013, 14:09 (vor 4018 Tagen) @ hackenberger

HALLO!

Danke für die Antworten, die in keinster Weise das Problem erkennen lassen.Fakt ist: Dieser Kollege BR Vorsitzende und KBR Vorsitzende in einer Person ist mit einer Höhergruppierung bestochen worden. Dieser Kollege ist nur noch für den AG unterwegs und auf seinen eigenen Stuhl bedacht.

Ich als SBV habe gar keine Ambitionen hier tätig zu werden, das habt Ihr falsch interpretiert und missverstanden. Die von Euch genannten §§ sind mir bekannt.

Über Euren Ton zu diesem Sachverhalt bin ich NOT AMUSED. Ihr habt hier alles völlig in den falschen Hals bekommen.

Im Übrigen hat der KBR und auch das BR Gremium einen Misstrauensantrag ausgesprochen, Unterschriften sind gesammelt und komplet. Man geht gegen diesen Kollegen gerichtlich vor.
Der KBR und der BR sind hier auf dem richtigen Weg vor Gericht mit Ihren Anwälten.
Dem Kollegen droht eine Kündigung wegen Amtsmissbrauch.

Mein Profil habe ich seit Userstart so ausgefüllt wie ich es für richtig halte.

Einen schönen Tag
Gruss

Misstrauensantrag gegen den Betriebsrat

hackenberger, Tuesday, 14.05.2013, 14:29 (vor 4018 Tagen) @ cathy

Hallo cathy!

» Danke für die Antworten,
Bitte!

» die in keinster Weise das Problem erkennen lassen.
Doch, wir haben genau das Problem erkannt. Aber auch und vor allem das Ziel und der Grund/Inhalt dieses Forums!

» Über Euren Ton zu diesem Sachverhalt bin ich NOT AMUSED.
Antworten müssen nicht immer gefallen! ;-) Sie sollten nur möglichst rechtlich OK sein!

» Ihr habt hier alles völlig in den falschen Hals bekommen.
Nein! Wir haben nur möglich rechtlich ok geantwortet, weiter auch im Sinne und den Thema dieses Forum!

Normaler weise hätte es hier eine ganz kurze Antwort gegeben.

Nämlich, kein Thema dieses Forum!

Der BR/GBR/KBR muss seine Probleme selsbt lösen. Er hat hier übrigens viele Möglichkeiten. Diese sollten diesen bekannt sein. Wenn nicht, sollten diese sich hier das Wissen holen.

PS: Bitte doch bei Antworten den Hinweis über dem Textfeld beachten!
Text: Bitte nicht benötigten zitierten Text löschen --> Text löschen

Misstrauensantrag gegen den Betriebsrat

cathy, Tuesday, 14.05.2013, 16:31 (vor 4018 Tagen) @ hackenberger

Bitte den user cathy und alle Beiträge hierzu löschen.
Danke.
Tschüss

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