Nicht-Einstellung eines sb-Bewerbers (Einstellung)

mitsi, Tuesday, 30.04.2013, 10:55 (vor 4032 Tagen)

Liebe Forumsteilnehmer,
benötige dringend Eure Hilfe. Ich finde hier sehr viel zur Einstellung eines
schwerbehinderten Bewerbers, jedoch nicht so wirklich zur NICHT-Einstellung.
Folgendes:
2 Bewerber (1sb), gleiche Qualifikation. AG möchte den NICHT-Schwerbehinderten. Was mache ich nun> Wie sieht das Prozedere aus>
Vielen Dank für Eure Hilfe.

--
Mitsi

Nicht-Einstellung eines sb-Bewerbers

hackenberger, Tuesday, 30.04.2013, 12:21 (vor 4031 Tagen) @ mitsi

Hallo,

zuerst einmal auf die Einhaltung des § 81 Abs 1 Sätze 7,8 und 9 SGB IX achten und hinwirken. Auch der BR ist hie zu beteiligen, denn im Satz 7 wird er ja mit Hinweis auf § 93 SGB IX angesprochen.

Dann kann man nur in der Stellungnahme darauf hinweisen, dass man die Entscheidung des AG nicht mittragen kann und dieses ggf auch begründen. Doch verbindlich ist dieses für den AG nicht.

Dann bleibt nur ggf den BR auf die Seite der SchwbV zu bringen. Der könnte dann ggf handel.

Letztlich den BASchwb an seine Pflichten erinnern und auch dass ihm persönlich ein OWI gem. § 156 Abs 1 Satz 9 SGB IX drohen könnte.

Letztlich, dringend auf Schulung, denn hier scheint das notwendige Grundwissen nicht optimal zu sein.

Nicht-Einstellung eines sb-Bewerbers

mitsi, Tuesday, 30.04.2013, 12:50 (vor 4031 Tagen) @ hackenberger

Danke für die zügige Antwort.
Grundwissen ist vorhanden, jedoch ist diese Situation bei uns nicht alltäglich. Und .... was nicht alltäglich ist, gerät auch schon mal ins Vergessen.
Wünsche allen einen schönen 1. Mai

--
Mitsi

Nicht-Einstellung eines sb-Bewerbers

hackenberger, Tuesday, 30.04.2013, 12:58 (vor 4031 Tagen) @ mitsi

Hallo,

» Danke für die zügige Antwort.
Bitte ;-)

» Grundwissen ist vorhanden, jedoch ist diese Situation bei uns nicht
» alltäglich. Und .... was nicht alltäglich ist, gerät auch schon mal ins
» Vergessen.
OK, war auch nicht böse gemeint! ;-)

Doch leider vergessen zuviel SchwbV, dass der § 81 Abs. 1 SGB IX sehr viele sehr sehr wichtige Sätze, außer dem Satz 1 hat, welche zu beachten sind.

Also die Sätze 6 - 9. Leider kennen auch zuviele BR die Sätze 4 und 6 nicht. Dort können und sollten wir Nachhilfe im Wissen geben.

» Wünsche allen einen schönen 1. Mai
Danke ich auch. Und Du/Ihr wisst hier bekommt ihr immer gerne Hilfestellung.

Nicht-Einstellung eines sb-Bewerbers

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 30.04.2013, 14:09 (vor 4031 Tagen) @ mitsi

Hallo mitsi,

wenn Du überzeugend anhand der von Bernhard gegebenen Hinweise argumentieren kannst, sollte Dein Blick auch automatisch auf § 99 Abs. 2 BetrVG fallen. Dann kannst Du den BR nochmals nachdrücklich auf seine Möglichkeiten hinweisen - vor allem dann, wenn Euer Betrieb die quote noch nicht erfüllt hat.

--
&Tschüß

Wolfgang

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