Nachrücken der GSBV? (Stellvertreter/in)

matthias1 ⌂, Norderstedt, Tuesday, 30.04.2013, 15:57 (vor 4028 Tagen)

@all!
Im SGB IX §94 Abs.7 ist sinngemäß geschrieben, dass bei vorzeitigem Ausscheiden des Vorsitzenden der Stellvertreter automatisch nachrückt. Gilt das auch für die GSBV> Wenn also während einer Legislaturperiode der GSBV in Ruhestand geht, so rückt doch sein Stellvertreter auch in diesem Zusammenhang nach und ist bis zum Ende dieser Wahlperiode GSBV!!!>>>>

Danke und Gruß!
Matthias

Nachrücken der GSBV?

hackenberger, Tuesday, 30.04.2013, 16:39 (vor 4028 Tagen) @ matthias1

Hallo Matthias,

Ja!

Es steht doch im § 97 Abs. 7 SGB IX klar.

(7) § 94 Abs. 3 bis 7, ......... gelten entsprechend

Am Ende eine Frage, lt. Profil bist Du SchwbV, bist Du nun auch Stelli der GSchwbV> Wenn ja ergänze doch bitte das Profil, denn es könnte ja einmal für Antworten wichtig werden.
Dann bitte auch noch dort eintragen, welches Arbeitsrecht/Gesetz gilt> Ich denken/ vermute einmal das BetrVG

Nachrücken der GSBV?

matthias1 ⌂, Norderstedt, Tuesday, 30.04.2013, 18:34 (vor 4027 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard!

»
» Am Ende eine Frage, lt. Profil bist Du SchwbV, bist Du nun auch Stelli der
» GSchwbV> Wenn ja ergänze doch bitte das Profil, denn es könnte ja einmal
» für Antworten wichtig werden.
» Dann bitte auch noch dort eintragen, welches Arbeitsrecht/Gesetz gilt> Ich
» denken/ vermute einmal das BetrVG

Das ist gerade geschehen! Ich habe auch einen Realnamen eingetragen.

Vielen Dank auch für Deine Ausführungen!

Gruß von Matthias

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