Neuwahl 2014, (Wahlen)

xray, Bayern, Tuesday, 30.04.2013, 16:34 (vor 4032 Tagen)

Hallo,
ich habe die Suchfunktion genutzt und mir ist doch noch etwas unklar.
Ich wurde in einer außerordentlichen Wahl wegen Ausscheidens der SBV-Vorgängerin zur SBV im Juni 2010 gewählt.
Die Vorgängerin hat schriftlich im Aushang festgehalten, dass die Amtszeit bis Juni 2014 andauert.
Muss die Neuwahl zum Ende der Amtszeit (Juni 2014) erfolgen oder zum regelmäßigen Termin in der Zeit vom 1. Oktober bis 30. November 2014 >

Viele Grüße und besten Dank

Neuwahl 2014,

hackenberger, Tuesday, 30.04.2013, 16:44 (vor 4032 Tagen) @ xray

Hallo,

» ich habe die Suchfunktion genutzt und mir ist doch noch etwas unklar.
Hier hätte der § 94 Abs. 7 SGB IX und die Kommentierung ggf Klarheit geschafft.

» Ich wurde in einer außerordentlichen Wahl wegen Ausscheidens der
» SBV-Vorgängerin zur SBV im Juni 2010 gewählt.
» Die Vorgängerin hat schriftlich im Aushang festgehalten, dass die Amtszeit
» bis Juni 2014 andauert.
Da hat sie etwas falsch ausgedrückt!

Denn klar bist Du für den Rest der gesamten Wahlperiode gewählt!

» Muss die Neuwahl zum Ende der Amtszeit (Juni 2014) erfolgen oder zum
» regelmäßigen Termin in der Zeit vom 1. Oktober bis 30. November 2014 >
Klar erst zum nächsten Regelwahltermin!

» Viele Grüße und besten Dank
Danke und Bitte ;-)

Neuwahl 2014,

xray, Bayern, Tuesday, 30.04.2013, 16:53 (vor 4032 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

ich danke für die schnelle Antwort.
Mich hat nur der Termin im Aushang der Vorgängerin irritiert.
Meine Stellvertretung war auch noch der Meinung, die Wahl müsste im Juni erfolgen.
Somit brauchte ich Gewissheit, und die habe ich nun.
Empfiehlst du eine Korrektur des aktuellen Aushangs mit der Richtigstellung der Amtszeit>
Vielen Dank nochmals;-)

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