Mobilitätshilfe (Allgemeines)

maulwurf, Sachsen_Anhalt, Thursday, 23.05.2013, 07:44 (vor 4005 Tagen)

Hallo Guten Morgen liebe Mitstreiter,
ein vollblinder Mitarbeiter unseres Unternehmens, öffentlicher Dienst möchte über die Krankenkasse einen Begleiter, hier Blindenführhund beantragen.Der Hund soll ihn auch zur Arbeitsstätte begleiten und muss sich am Arbeitsplatz aufhalten.
Ich habe noch keine Erfahrungen diesbezüglich,wer kann mir Praxistips geben, was muss im Unternehmen beachtet werden> Grundsätzlich hat der AG keine Bedenken,dennoch muss das Handling organisiert werden.
Freue mich auf eure Antworten.

liebe Grüsse vom Maulwurf:-P

Mobilitätshilfe

hackenberger, Thursday, 23.05.2013, 08:21 (vor 4005 Tagen) @ maulwurf

Hallo,

zu erst muss es am Arbeitsplatz möglich sein, dass der Hund sich dort aufhalten kann. Also entsprechender Platz muss gegeben sein. Weiter sollten die Koll. keine Probleme/Ängste vor Hunden haben.

Hier ist es auch daher wichtig, dass man vorher mit den betroffenen Koll redet.

Ich hatte einen blinden Koll. mit einem Bilndenführhund und alle diese Punkte waren gegeben. Somit gab es keine Probleme.

Mobilitätshilfe

sedov, Thursday, 23.05.2013, 12:11 (vor 4005 Tagen) @ maulwurf

Hallo Maulwurf,:flower:

ich habe bei uns in zwei Fällen den Integrationsfachdienst mit eingeschaltet.
Dieser hat immer gute Ideen, wie es am Arbeitsplatz umgesetzt werden kann und unerstützt die SBV dabei.
In einem Fall war es nämlich etwas schwierig, da die direkten Kollegen an Allergien leiden.
Mit Hilfe des IFD´s haben wir eine gute Lösung für alle gefunden.
Gruß sedov

Mobilitätshilfe

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 23.05.2013, 14:40 (vor 4005 Tagen) @ sedov

Hallo maulwurf,

da bei Erwerbstätigkeit immer auch die DRV als Reha-Träger in Frage kommt, solltest Du dem Kollegen den Besuch der örtlich zuständigen Reha-Servicestelle empfehlen.
Diese können die Zuständigkeit verbindlich klären und ggfs. den Kollegen auch in Sachen persönliches, trägerübergreifendes Budget gem. § 17 SGB IX
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__17.html
beraten.
Da der Aufwand für einen notwendigen Blindenhund zumindest z. T. zum Reha-Bedarf dazugehört, könnte hier ein persönliches Budget für die lfd. Kosten erhebliche bürokratische Anstrengungen einsparen.
Für evtl. notwendige Maßnahmen am Arbeitsplatz ist die Einschaltung des IFD sicherlich richtig. Falls irgendwelche Ausstattungsmaßnahmen in Frage kämen, kann dann auch vom IFD oder von Dir der technische Dienst des Integrationsamts hinzugezogen werden.

--
&Tschüß

Wolfgang

RSS-Feed dieser Diskussion