Rückgruppierung - ab wann SB-Status? (Umgang mit Arbeitgeber)

x1esru ⌂, Thüringen, Tuesday, 11.06.2013, 15:46 (vor 3985 Tagen)

Liebe ForumlerInnen,

erbitte eure Expertise zu folgendem Sachverhalt:
Unibeschäftige (63 jahre alt) soll wegen "Minderleistung" eine Entgeltrückgruppierung erfahren. Sie hat - wie mir der PR mitteilte - vor Kurzem einen Antrag auf Feststellung eines GdB's gestellt. Ab wann hat sie offiziell den SB-Status>
Ich (SB-Vertrauensfrau)/der Personalrat könnte dann so argumentieren, dsss ihre "Minderleistung" behinderungsbedingt ist und deswegen nicht mit einer Rückgruppierung "bestraft"
werden darf.

Vielen Dank für eure Ratschläge/Kommentare

Ruth

Rückgruppierung - ab wann SB-Status?

hackenberger, Tuesday, 11.06.2013, 16:18 (vor 3985 Tagen) @ x1esru

Hallo,

wenn eine Zuerkennung einer Schwerbehinderung, also mind. GdB 50 erfolgt, dann idR ab Datum der Antragstellung. Aber auch dann ist wichtig, daaa der Grund der Minderleistung in der anerkannten Behinderung liegt. Daher sollte man hier unbedingt auch einmal in den TV sehen, was der hier zu dem Thema sagt.

Auch sollte man ggf auch einen Antrag auf Gleichstellung überlegen.

Aber auch hier ist dann wichtig und entscheidend, die Gefährdung muss sich aus der anerkannten Behinderung ergeben.

Rückgruppierung - ab wann SB-Status?

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 11.06.2013, 16:49 (vor 3985 Tagen) @ hackenberger

Hallo,

noch ergänzend zu Bernhard:
Eine derartige "Rückstufung" kann gegen den Willen der Betroffenen nur als Änderungskündigung vom AG durchgesetzt werden.

Wenn die"Minderleistung" auf Einschränkungen beruhen, die im Antrag beim Versorgungsamt geltend gemacht wurden, kann die AN sich nach Ablauf der 3-Wochen-Frist des § 69 Abs. 1 Satz 2 SGB IX (unbedingt Zugang des Antrages beim VA nachweisen - zB durch Einschreiben/Rückschein) auf den vorläufigen Rechtsschutz des § 90 Abs. 2a SGB IX berufen.
Dann ist im Rahmen der Änderungskündigung das IA zu beteiligen.

--
&Tschüß

Wolfgang

Rückgruppierung - ab wann SB-Status?

hackenberger, Tuesday, 11.06.2013, 17:54 (vor 3985 Tagen) @ x1esru

Hallo,

ganz wichtig hier auch, der PR sollte in seinem Zuständigkeitsbereich, das Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz prüfen. Denn es könnte hier ja auch ggf Ansatzpunkte geben.

Auch wichtig, das SGB IX ist ein Schutzgesetz zum Schutze vor Benachteiligungen aus Gründen der Behinderung. Wenn hier der Grund der Minderleistung im Alter liegt, hilft das SGB IX nicht. Denn Alter ist keine Behinderung auch Leistungseinschränkungen wegen des Alters nicht. Weiter auch Schwerbehinderte dürfen nicht bevorteilt werden. Daher Schutz nur aus Gründen der Behinderung.

Letzlich auch Behinderte/Schwerbehinderte müssen ihre Pflichten aus dem ArbV erbringen. Ist dieses aus Gründen der Behinderung nicht möglich, bestehen erst einmal die Rechte aus § 81 Abs. 4 SGBIX. Auch kann der AG ggf für Leistungseinschränkungen aus Gründen der Behinderung Mittel aus der SchwbAV beantragen.

Sollte es wegen Minderleistung zu einer Kündigung/Änderungskündigung kommen, ist bei Schwerbehinderten ja das IA zu beteiligen. Dich auch diese müssen dann prüfen, liegt der Grund in der anerkannten Behinderung. Wenn nein, müssen die IA zustimmen.

Kontextlinks:
Keine Reduzierung der Arbeitsvergütung bei Minderleistung

Leistungen des IA


Zum Schluß noch der Hinweis, wann Minderleistungen arbeitsrechtliche Auswirkungen haben dürfen, ist ausgeurteilt. Das wäre dann auch ein Thema des BR.

RSS-Feed dieser Diskussion