GdB über 50 (Allgemeines)

Hallo62, NRW, Wednesday, 12.06.2013, 09:46 (vor 3973 Tagen)

Hallo zusammen,
vielleicht hat ja jemand einen Trick oder ähnliches parat...Bei mir hat ein Arbeitnehmer angefragt, was er machen soll...Also er hat bis jetzt einen GdB von 40. Er möchte gerne eine Erhöhung beantragen, er ist sehbehindert und der Augenarzt befürwortet die Sache. Allerdings müsste er angeben, dass nur noch eine Sehkraft von 50% besteht. Daraufhin würde der Schwerbehinderte allerdings wohl seinen Führerschein abgeben müssen...Was kann ich ihm als SBV raten>

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MfG Iris

GdB über 50

stefanmann, Essen, Wednesday, 12.06.2013, 13:17 (vor 3973 Tagen) @ Hallo62

Hallo!
Wie wärs mit einem Gleichstellungsantrag>
Gruß Stefan

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Gruß stefanmann

GdB über 50

hackenberger, Wednesday, 12.06.2013, 14:02 (vor 3973 Tagen) @ Hallo62

Hallo,

wenn die Sehkraft nicht den Anforderungen zum Führen eines Kraftfahzeuges ausreicht, nicht mehr ausreicht, darf er nicht mehr selbst Autofahren. Denn wenn es dann zu einem Unfall kommt, bekommt er wohl rechtliche Probleme und ggf verweigert die Versicherung den Kaskoschutz und fordert ggf auch regress für Haftpflichtschäden.

Ob die Sekkraft noch ausreicht, sollte der Augenarzt sagen können.

GdB über 50

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 12.06.2013, 16:24 (vor 3973 Tagen) @ hackenberger

Hallo,

bei dem Wort "Trick" stellen sich mir schon en bißchen die Nackenhaare auf. Darum kann es nicht gehen.

Beidseitige Sehstärke von je 50% bzw. o,5 bringt nach der Tabelle der VersmedV - die Du eigentlich kennen solltest - einen Einzel-GdB von 10. Der dürfte nur in Ausnahmefällen zur Erhöhung des Gesamt-GdB führen.
Allerdings führt eine Sehstärke von 0,5 bds auch nicht zum automatischen Verlust der Fahrerlaubnis, wie Du Anlage 6 zur FeV entnehmen kannst:
[link=http://] http://www.verkehrsportal.de/fev/anl_06.php[/link]

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&Tschüß

Wolfgang

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