Pflicht des AG-Beauftragten für Schwerbehinderte (Allgemeines)

Apanatshi, Bayern, Monday, 17.06.2013, 16:48 (vor 3968 Tagen)

Hallo liebe Forumbesucher,
gleich zu Anfang:
ich habe die Suchfunktion mit verschiedenen Stichwörtern benutzt aber keine Antwort auf meine Frage erhalten, die lautet:
Wer erstellt die Anzeige an die BA und das IGA bezüglich Ausgleichsabgabe etc.>
Ich habe irgenwo gelesen, dass dies die Verpflichtung der AG-Beauftragten ist, kann aber nichts darüber finden, weder in §80 noch §98.Es sind Bestrebungen da, diese Aufgaben an die Schwerbehindertenvertretung zu deligieren. Wie kann ich mich wehren> Ist dies nicht eine Interessenskollision>
Wer kann mir da weiterhelfen und eine gute Argumentation liefern> Von dem mal abgesehen, dass ich gar keine Luft mehr für zusätzliche Arbeit habe, wäre es ein unheimlicher Mehraufwand an die Daten zu kommen, zumal ich nicht direkt der Personalabteilung in meiner Funktion als Leiterin des Betrieblichen Eingliederungsmanagements und Sekretärin des Betriebsrates zugeordnet bin und eine räumliche Trennung vorliegt. Datenausstausch gestaltet sich schwierig.
I)ch weiß ganz sicher, dass ich da irgendwo was gelesen habe, aber leider finde ich in keinen SGB IX Kommentaren was, möglicherweise habe ich das in einer Fachzeitschrift gelesen, aber die müssen ja auch eine Basis dafür gehabt haben.

Vielen Dank
Apanatshi

Pflicht des AG-Beauftragten für Schwerbehinderte

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 17.06.2013, 17:03 (vor 3968 Tagen) @ Apanatshi

Hallo Apanatshi,

durch wen der AG dieses Verzeichnis erstellen läßt, ist erst mal egal.

Verantwortlich dafür, daß diese Aufstellung erstellt wird und der AA zugeht ist der Beauftragte. Ob er das selbst macht oder er oder der AG jemand damit beauftragt, ist dabei zweitrangig. Das geht eigentlich unmißverständlich aus § 98 Satz 3 SGB IX hervor und ist in jedem einschlägigen Kommentar erläutert und ausgeführt.

Die SBV als Vertretung kann jedenfalls nicht gegen deren Willen mit Aufgaben betraut werden, die nicht im Gesetz vorgesehen sind.

--
&Tschüß

Wolfgang

Pflicht des AG-Beauftragten für Schwerbehinderte

hackenberger, Monday, 17.06.2013, 17:24 (vor 3968 Tagen) @ albarracin

Hallo Apanatshi,

die SchwbV ist in ihrer Tätigkeit und den Aufgaben welche sie und wie wahrnimmt WEISUNGSFREI.

Somit also klar, dass es nicht zu ihren Aufgaben gemacht werden kann.

Weiter Auszug aus Knittel-Kommentar zum § 98, Rn 22
Ein Verstoß des Beauftragten gegen die ihm obliegenden Pflichten kann ggf. als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Das gilt insbesondere dann, wenn der Beauftragte des Arbeitgebers als Personalleiter selbstständig Einstellungen und Entlassungen vornehmen darf. Als mögliche Bußgeldtatbestände nach § 156 SGB IX kommen bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Begehung namentlich in Betracht (vgl. GK-SGB IX / Schimanski Rdnr. 42):
....
....
– der Verstoß gegen die Übermittlungs-, Anzeige- oder Auskunftspflichten in § 80 Abs. 1, 2 und 5 SGB IX;
....
....

weiter:
§ 80 Zusammenwirken der Arbeitgeber mit der Bundesagentur für Arbeit und den Integrationsämtern

(1) Die Arbeitgeber haben, gesondert für jeden Betrieb und jede Dienststelle, ein Verzeichnis der bei ihnen beschäftigten schwerbehinderten, ihnen gleichgestellten behinderten Menschen ......
(2) 1 Die Arbeitgeber haben der für ihren Sitz zuständigen Agentur für Arbeit einmal jährlich bis spätestens zum 31. März für das vorangegangene Kalenderjahr, aufgegliedert nach Monaten, die Daten anzuzeigen.....
Dem Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- und Präsidialrat, der Schwerbehindertenvertretung und dem Beauftragten des Arbeitgebers ist je eine Kopie der Anzeige und des Verzeichnisses zu übermitteln.

Also, die SchwbV ist einer der Empfänger dieses Verzeichnisse

Fazit:
Erstellen MUSS der Arbeitgeber!
Anmerkung dazu: Ich kenne es, dass die Personalstelle (HR) dieses für den AG erstellt. Denn dort sind die notwendigen Daten im Zugriff.

Der BASchwb ist dafür verantwortlich dass dieses Verzeichnis an die entsprechenden Stellen übermittel wird.

Hinweis:
Da die Nicht- oder Falscherstellung mit einem Ordnungsgeld ggf bedroht ist, sollte man sich als SchwbV genau überlegen, ob man diese Arbeit dem AG abnimmt. Auch der BR ist ja Empfänger u.a. auch dieser Liste und erstellt solche ja auch nicht für den AG. Auch prüft idR oft ja die SchwbV an Hand ihrer Unterlagen, ob der AG diese Liste richtig/vollständig erstellt hat.

Was man dem AG abnehmen kann, bzw. wo man ihn gut unterstützen kann ist bei Anträgen zu Leistungen der SchwbAV.

Pflicht des AG-Beauftragten für Schwerbehinderte

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Monday, 17.06.2013, 23:08 (vor 3968 Tagen) @ Apanatshi

Hallo Apanatschi,
aus den Zahlen vermute ich, dass du nicht voll freigestellt bist.
Das bedeutet, dass du neben der SBV auch noch eine "andere" Tätigkeit im Betrieb hast.
Wenn ja, dann wäre wichtig zu wissen ob der AG dir die Zusatzaufgabe im Rahmen dieser "anderen" Tätigkeit überträgt.
Dennn als SBV geht es nicht wie W. und B. beschrieben haben.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Pflicht des AG-Beauftragten für Schwerbehinderte

hackenberger, Tuesday, 18.06.2013, 09:51 (vor 3967 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Hallo,

sollte der AG versuchen, dir als AN diese Aufgabe zu übertragen und Du nicht Personalsachbearbeiterin sein, wäre es durchaus als faktische Versetzung, Zuweisung anderer Aufgaben, zu werten. Dann würde ich den BR bitten dieser zu widersprechen. Auch weil du im Mandat ja Empfänger dieser Liste des AG bist.

Pflicht des AG-Beauftragten für Schwerbehinderte

Apanatshi, Bayern, Tuesday, 18.06.2013, 13:20 (vor 3967 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Hallo Hans-Peter, wie Du schon richtig erkannt hast, es keine volle Freistellung, besser gesagt GAR KEINE. Und diesbezüglich bewegt sich der AG auch noch nicht.
Ich leite mit 0,5 VK das BEM für rund 1200 Beschäftigte. Die derzeitige Krankheitsquote liegt bei 7,9 % und ist gegenüber dem Vorjahr um 2,7 % gestiegen.
Mit 0,5 bin ich für das Sekretariat des Betriebsrates zuständig und somit mit den aufgaben an und für sich schon voll ausgelastet. Dazu kommt, dass ich derzeit 72 Schwerbehinderte betreue, insgesamt weitere etwa insgesamt 50 im Erst-Antragsverfahren, Widerspruch, anträgen auf Erhöhung des GdB (bei GdB unter 50), Gleichstellungsverfahren etc.
Ich überwache gleichzeitig die Zuschüsse, die je nach Fall vierteljährlich, halbjährlich beim IGA rückwirkend beantragt werden müssen, bin zuständig für die Verlängerungen und selbstverständlich auch für den gesamten Ablauf der Anträge von Anfang bis Ende. Der Arbeitgeber bzw. die Personalabteilung ist von diesen Aufgaben überhaupt nicht mehr betroffen und sie erhalten letztendlich nur das Endergebnis. In den allerwenigsten Fällen ist eine Entscheidung vom Arbeitgeber vorab noch erforderlich, weil alle Details abgearbeitet worden sind. Es ist dabei zu erwähnen, dass sich die jährlichen zuschüsse derzeit auf über 40 T€ belaufen (Betreuungsaufwand, außergewöhnliche Belastungen, Arbeitsplatzausstattungen etc.). aufgaben, die durch die Übernahme von BEM deutlich angestiegen sind.

Ich bin der Meinung, dass die Anzeige an das IGA und AA mir nicht übertragen werden kann, da ich a) in der Funktion der SBV bin und eigentlich die Unterlagen vom AG bekommen müsste und b) es einen enormen Arbeitsaufwand für mich bedeuten würde, da ich nicht direkten Zugang zu den Personaldaten habe.
auch mein Zeitkontigent gibt das nicht mehr her, auch wenns nur 1x jährlich ist. Inwieweit die Meldungen in den letzten 4 Jahren ordnungsgemäß und fehlerfrei rausgegangen sind, lass ich mal dahingestellt. Trotz offensichtlicher Unstimmigkeiten erfolgte keine weitere Prüfung von extern und ich habe mich da nicht weiter reingehängt. Man muss sich nichts jedes Problem ans Bein binden.
Hier wird jetzt aber versucht Verantwortung an mich weitergegeben, die ich auch nicht tragen möchte aufgrund der Unzuverlässigkeit der Datenübermittlung durch die Personalabteilung. Bereits bei der Beantragung von Zuschüssen, habe ich jedesmal Probleme, die korrekte Beschäftigtenzahl in Erfahrung zu bringen.
Mühsam,Mühsam ist das alles.
Aber im Grunde habt ihr mir das bestätigt, was ich eh schon wußte, den Rest muss ich einfach argumentativ ausarbeiten gegenüber dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat.


Es grüßt und danke wieder mal
Apanatshi

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