Bewerbung mit schlechtem Gefühl (Einstellung)

Minka, Monday, 17.06.2013, 18:32 (vor 3968 Tagen)

Hallo an alle,

Mein Mann ist Legastheniker. Er hat einen GdB von 30 und eine Gleichstellung bekommen.
Jetzt hat er sich im Öffentlichen Dienst als Fotograf beworben.

Zuerst kam eine Ablehnung zum Vorstellungsgespräch bekommen. Erst auf Nachfrage bekam er eine Einladung. Er erfüllt alle geforderten Voraussetzungen.
Der Antrag auf Gleichstellung wurde wegen seinem Studium beantragt. Was er trotz der Lernbehinderung in Regelstudienzeit mit Note 2.8 abschließt.

Er hatte in dieser Abteilung schon Praktika absolviert, diese wurden mit sehr gut und besser bewertet.

In dem Vorstellungsgespräch wird auch ein Mitarbeiter der Behindertenvertretung mit besitzen.

Was genau macht dieser Mitarbeiter in diesem Gespräch>
Hat er einen Einfluss auf die Entscheidung>

Laut SGB haben Arbeit Geber des öffentlichen Dienst zu prüfen ob ein Schwerbehinderter für die Stelle geeignet ist. Was bedeutet das>
Müssen die erst alle Behinderten durchgehen um zu prüfen ob die ungeeignet sind, bevor ein Nichtbehinderter eingestellt werden darf>

Wenn mein Mann abgelegt wird, welche Möglichkeiten hat er, zu beweisen das er wegen der Behinderung diskriminiert wird>

Danke für eure Hilfe

Bewerbung mit schlechtem Gefühl

hackenberger, Monday, 17.06.2013, 18:44 (vor 3968 Tagen) @ Minka

Hallo,

leider können wir hier nicht weiterhelfen. Denn wie aus der Kopfseite zu ersehen, sind wir hier AUSSCHLIEßLICH ein Forum für Mandatsträger.

Da können wir leider auch keine Ausnahmen machen, denn sonst kommt die Ausnahme zur Ausnahme.

Mitlesen kann hier jeder. Auch unter A-Z zB unter E wie Einstellung. Die Aufgaben der SchwbV ergibt sich aus dem SGB IX, hier u.a. §§ 81 und 95.

Die Einbeziehungen, Art der Beteiligungen der SchwbV in den Betrieben ist auch nicht immer gleich.

Jeder kann sich aber auch gerne an die AN-Vertretungen der Betriebe bei welchen man sich bewirbt wenden.


Wir bitten um Verständnis!

Bewerbung mit schlechtem Gefühl

Minka, Wednesday, 19.06.2013, 22:01 (vor 3966 Tagen) @ Minka

Gut da meine Frau keine Antwort bekommt, schreibe ich den Text halt selber.
Aber gut für die Konzequentz.
Hallo

Ich bin Legastheniker mit einem GdB von 30 und Gleichgestellt.
Ich habe mich als Fotograf im öffen tlichen Dienst beworben.
Als erstes bekam ich eine Absage, nach dem ich nachfragte stellten die Mittarbeiter fest, das sie das übersehen haben und haben nicht nur ne zusage geschikt sondern in dem moment auch die SchwebV mit Informiert.

Ich erfülle die Vorraussetzung und habe sogar mehr zu bieten. Da ich dieses Jahr einen Studienabschluss trotz Lernbehinderrung mit Note 2,8 in der Regelstudienzeit abschließe.

Ich habe bereits drei Praktike absolviert die mir mit sehr gut bewertet worden.

In dem Vorstellungsgespräch wird auch ein Mitarbeiter der
Behindertenvertretung mit besitzen.

Was genau macht dieser Mitarbeiter in diesem Gespräch>
Hat er einen Einfluss auf die Entscheidung>

Laut SGB haben Arbeit Geber des öffentlichen Dienst zu prüfen ob ein
Schwerbehinderter für die Stelle geeignet ist. Was bedeutet das>
Müssen die erst alle Behinderten durchgehen um zu prüfen ob die ungeeignet
sind, bevor ein Nichtbehinderter eingestellt werden darf>

Wenn ich trotz allem abgelehnt werde, welche Möglichkeiten hat ich, zu beweisen, dass es wegen der Behinderung ist>

Danke für die Hilfe

Bewerbung mit schlechtem Gefühl

hackenberger, Wednesday, 19.06.2013, 22:09 (vor 3966 Tagen) @ Minka

Hallo,

leider ist auch jetzt keine andere Antwort möglich.

Wie aus dem Kopf der Webseite ersichtlich ist, sind wir AUSSCHLIEßLICH ein Forum für betriebliche Mandatsträger.

Können also keine allgemeine Rechtsberatung hier geben. Das Thema Rechrsberatung ist in Deutschland gesetzlich geregelt.

Wir bitten dieses zu verstehen und zu akzeptieren.

Es bleibt also der Verweis auf die Mitarbeitervertretungen in den Betrieben/ Dienststellen.

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