Besetzung einer Stelle im ö.D. nach Qualifizierung (Allgemeines)

Fugur, Bremen, Wednesday, 19.06.2013, 15:18 (vor 3965 Tagen)

Hallo,
nach § 81 (4) Nr. 1 SGB IX haben Schwerbehinderte einen Anspruch darauf, von ihrem AG beschäftigt zu werden, bei der sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten möglichst voll verwerten und weiterentwickeln können.
Hintergrund: GdB 70, Angestellter im ö.D., eingestellt 2008 mit Bachlor (gehobenenr Dienst), erworbener Masterabschluss Okt. 2012 (höherer Dienst).
Wie kann der Anspruch auf eine Stelle entsprechend den erworbenen Kenntnissen geltend gemacht werden> Geht es nur über Bewerbungsverfahren>
Viele Grüße
Fugur

Besetzung einer Stelle im ö.D. nach Qualifizierung

hackenberger, Wednesday, 19.06.2013, 17:22 (vor 3965 Tagen) @ Fugur

Hallo,

wir sind hier AUSSCHLIEßLICH ein Forum für Mandatsträger.

Siehe auch Kopf der Webseite.

Daher können wir leider Fragen von Nicht-Mandatsträger hier nicht behandeln. Wir bitten daher um Verstndnis.

Sie können sich aber gerne mit der berechtigten Frage an die zuständige Vertretungen im Betrieb/ der Dienststelle wenden, Also SchwbV, BR oder PR. Die helfen hier gerne weiter.

Nur soviel. Die Rechte aus § 81 Abs. 4 SGB IX sind Induvidualrechte. Also müssen jeweils vom Betroffenen selbst geltend gemacht werden.

Besetzung einer Stelle im ö.D. nach Qualifizierung

Fugur, Bremen, Thursday, 20.06.2013, 08:19 (vor 3964 Tagen) @ hackenberger

Sehr geehrter Herr Hackenberger,
da ich neu im Forum bin und wahrscheinlich nicht alles richtig mache, bitte ich um Verständnis. Ich bin stellvertretender Schwerbehindertenvertret des Jobcenter Bremen. Somit bin ich Mandatsträger und wohl berechtigt mich am Forum zu beteiligen. Ich muss mich in die Materie hineinarbeiten.
Für Ihren Hinweis danke ich Ihnen.
Herzliche Grüße
Andree Schütte

Besetzung einer Stelle im ö.D. nach Qualifizierung

hackenberger, Thursday, 20.06.2013, 09:50 (vor 3964 Tagen) @ Fugur

Hallo,

aus dem Profil war leider ein Mandat nicht zunersehen. Bitte es noch vervollständigen, also alle Klammerwerte beantworten. Hierzu auch einmal den ersten Forumsbeitrag "Streng geheim ...." lesen und bitte auch beachten.

Zur Frage, ja es geht immer nur via Bewerbung und dann die übliche Auswahl durch den AG.

Hierzu einfach einmal auch die Kommentierung zum § 81 Abs 4 SGB IX lesen.
Auszug aus dem Kommentar von Herrn Düwell:
Rn 118
......kein Anspruch auf einen bestimmten Arbeitsplatz eingeräumt, der seinen Wünschen und Neigungen entgegenkommt. Der Anspruch erstreckt sich darauf, den bereits ...... besetzten Arbeitsplatz entsprechend auszustatten.

Hinweis von mir, das SGB IX ist ein Schutzgesetz, es soll vor Nachteilen aus Gründen der anerkannten Behinderung schützen und ggf Nachteile aus Gründen der anerkannten Behinderung ausgleichen.

Es soll und darf keine Vorteile erwirken.

PS: Wir sind hier wie unterMandatsträger üblich beim "Du", also Bernhard . ;-)

Nur noch folgende Bitte, bei Antworten bitte den Hinweis über dem Textfeld beachten: Text:  Bitte nicht benötigten zitierten Text löschen --> Text löschen

Besetzung einer Stelle im ö.D. nach Qualifizierung

Fugur, Bremen, Friday, 21.06.2013, 13:45 (vor 3963 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,
vielen Dank für die Informationen und hinweise.
Gruß
Fugur

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