Anhörung beim Integrationsamt (Kündigung)

Eva_1, Bayern, Thursday, 27.06.2013, 16:13 (vor 3958 Tagen)

Hallo Liebe Mitstreiter,

in unserem Kündigungsfall einen sb-MA haben wir nun nächste Woche einen Gesprächstermin beim Integrationsamt.
Der AG, BR, der MA + Rechtsanwalt und ich als SBV sind geladen.

Ich frage mich nun nach dem Ziel dieses Termins>
Wer kann mir Informationen geben wie so ein Gütetermin beim Integratiosamt abläuft>
Was kann ich als SBV falsch machen>

Ich konnte leider nichts finden, vielleicht fehlt mir auch nur das richtige Stichwort. Wenn dies der Fall ist bitte ich schon mal um Entschuldigung.

Ansonsten bin ich dankbar für jede Hilfe.

Beste Grüße

Anhörung beim Integrationsamt

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 27.06.2013, 21:24 (vor 3958 Tagen) @ Eva_1

Hallo,

das IA wird von Dir, dem BR und auch dem Anwalt relativ konkrete Ausführungen haben wollen, wie das Arbeitsverhältnis gesichert werden kann, zB durch berufliche Reha, Umsetzung, Nachteilsausgleiche, Teilzeit, (zumutbare) Änderung der Arbeitsorganisation und was da sonst noch denkbar wäre.

Da werden 2-3 Sätze mit frommen Wünschen nicht ausreichen.
wenn Du konkrete Vorstellungen hast, empfiehlt es sich diese vorher schriftlich niederzuschreiben und dem IA als schriftliche Stellungnahme zu überreichen, damit es Bestandteil der Verfahrensakte wird.

Und natürlich empfiehlt es sich, das Ganze vorher mit dem BR abzustimmen, da der ja dann bei der Umsetzung in der Mitbestimmung ist.

--
&Tschüß

Wolfgang

Anhörung beim Integrationsamt

DickesHemd, NRW, Thursday, 27.06.2013, 21:46 (vor 3958 Tagen) @ Eva_1

Hallo Eva_1,
aus welchen Gründen ist dem Mitarbeiter gekündigt worden>

--
Viele Grüße
DickesHemd

Kein Vormarsch ist so schwer wie der zurück zur Vernunft. (Bertholt Brecht)

Anhörung beim Integrationsamt

hackenberger, Thursday, 27.06.2013, 22:16 (vor 3958 Tagen) @ DickesHemd

Hallo,

je nach Grund der Kündigung wäre von Interesse, hat der AG das SGB IX und ggf geltende Rechtsprechung hier vollumfänglich beachtet>

Also bei Kündigungen aus Gesundheitsgründen das BEM ordnungsgemäß durchgeführt>

Besteht eine negative Gesundheitsprognose>

Weiter hat der AG den § 81 Abs. 1 beachtet und umgesetzt>

Weiter grundsätzlich, hat der AG das Ultimaratio-Prinzip beachtet>

Ist also die Kündigung wirklich unabwendbar>

Ganz wichtig auch, besteht irgendwie ein Zusammenhang des Kündigungsgrund mit der Behindetung>

Also hierauf gut vorbereiten.

PS: Es wäre für alle einfacher, wenn die Art und der Grund der Kündigung angegeben wäre.

Anhörung beim Integrationsamt

Eva_1, Bayern, Friday, 28.06.2013, 07:36 (vor 3958 Tagen) @ hackenberger

Guten Morgen Zusammen

Super, Danke schon mal für Eure Infos.
Hoffentlich habe ich jetzt, wenn ich dies hier abschicke auf die richtige Art und Weise geantwortet.
Vielleicht fällt Euch dann ja noch mehr für uns ein.
1000DANK schon mal für das bisherige.
Ich wäre da blind reingelaufen. Ups.

Der Firma geht es schlecht.
GBR, GSBV und GL schlossen einen IA/SP mit "guter Abfindung" und Beschäftigungsgesellschaft. Im IA sind für die einzelnen Bereiche abzubauende Kopfzahlen pro Bereich genannt.

In dem hier betroffenen Bereich gibt es nur noch wenige MA, eine Vergleichbarkeit mit anderen MA ist aber noch möglich.

Der AG begründet die Kündigung des sb-MA mit "betriebsbedingt".
Mir liegt Schriftverkehr vor, der sich im Vorfeld der Misere über 1 1/2 Jahre hinzog. Ein viertel Jahr vor Abschluss von IA/SP ruhte dieser Schriftverkehr. Dann kam im Mai die Kündigung. Ich folgerte daraus, dass es sich um eine "behinderungsbedinte Kdg." handelt.

Der AG legte dem BR, neben mehreren anderen, die Kündigungsabsicht vor, mit der Angabe das es sich um einen sb-MA handelt, der BR schrieb seinen Widerspruch.
Ich ging an diesem Tag leider in geplanten Urlaub.
Mit ein paar Tagen Verzögerung erhielt ich dann Post vom AG, per Email und in Briefform mit der Bitte um Kenntnisnahme. Nach meinem Urlaub war alles vorhanden. Ich habe per Email ersteinmal widersprochen.
Dann kam das offizielle Schreiben vom IA.
BR und ich haben dann gemeinsam die Stellungnahmes ans IA unterzeichnet.

Der AG hat weder BEM noch Integrationsvereinbarung.
Der AG versuchte im Vorfeld nicht, die Probleme die durch die Behinderung aufkamen, zu lösen.
Auch §81 kam hier nicht zum Zug.
Die Gesundheitsprognose scheint nicht negativ. Bisher keine Ausfallzeiten, aber GdB 50 auf Anhieb.

Der AG schafft in anderen Bereichen für "gekündigte Normalos!" plötzlich Stellen. Diese MA können bleiben.

Der AG versetzt in der betroffenen Abteilung vorher andere MA auf andere Stellen. (Ok, gepennt haben wir bei der Versetzung alle (BR + SBV).)

Ausserdem ist der MA hochqualifiziert (kann hier nicht näher darauf eingehen).

Für mich ist das offensichtlich. Hier passt jemand nicht ins Schema und den will man loswerden.

ich kann es nicht oft genug sagen:
DANKE an Euch Alle!!!
Liebe Grüße

Anhörung beim Integrationsamt

hackenberger, Friday, 28.06.2013, 10:00 (vor 3957 Tagen) @ Eva_1

Hallo,

ich hoffe einmal, dass BR und SchwbV nun wenigstens bei der Stellungnahme an das IA nicht geschlafen haben. Also endlich aufgewacht sind. Denn sie SchwbV und BR hätten ja die Pflicht gehabt in den zurückliegenden 1 1/2 Jahren zu handeln. Sie, SchwbV und BR hätten u.a. den § 84 Abs 1 einfordern müssen. Auch hätte längst eine Einforderung der Verhandlung einer Integrationsvereinbarung erfolgen müssen. Hier haben SchwbV und BR auch geschlafen.

Daher hoffe ich, dass zumindest nun in der Stellungnahme, dieses alles so eingebracht wurde. Weiter müsst ihr dieses nun alles so in der Anhörung beim IA so einbringen.

Dem, den Betroffenen sollte man raten sofort zum Anwalt zu gehen und Kündigungsschutzklage zu prüfen und ggf zu erheben.

Ach ja, vor bekannter längerer Abwesenheit immer erst prüfen, hat man oder gibt es noch offene Baustellen. (so wie hier :-( ). Dann überlegen was kann muss ggf noch erfolgen und Stelli entsprechend informieren und einbinden.

Kontextlink zum Thema "Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen".
Landesarbeitsgericht Nürnberg, Urt. vom 10.02.2012, 8 Sa 342/11
Rechtsvorschriften: § 102 Abs. 1 BetrVG

Zur ordnungsgemäßen Betriebsratsanhörung gehört die Mitteilung der Gründe, warum einzelne Arbeitnehmer aus der Sozialauswahl herausgenommen worden sind.

PS: Bei Antworten bitte den Hinweis über dem Textfeld beachten.
Text:  Bitte nicht benötigten zitierten Text löschen --> Text löschen

Anhörung beim Integrationsamt

Eva_1, Bayern, Thursday, 18.08.2016, 07:39 (vor 2811 Tagen) @ hackenberger

Hallo Alle,

ERFOLG! Unsere Arbeit lohnt sich! :-)

Der MA ist nach 2 1/2 Jahren Arbeitskampf zurück im Betrieb.
Ausschlaggebend vor Gericht war die Stellungnahme der SBV (BR hatte sich angeschlossen und unterstützt).

1000 Dank euch Allen
+
Liebe Grüße

Anhörung beim Integrationsamt

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 18.08.2016, 12:50 (vor 2810 Tagen) @ Eva_1

Hallo,

Glückwunsch !!!

Kämpfen lohnt sich halt doch und wer nicht kämpft, hat schon verloren.

--
&Tschüß

Wolfgang

Anhörung beim Integrationsamt

DickesHemd, NRW, Friday, 28.06.2013, 13:50 (vor 3957 Tagen) @ Eva_1

Hallo Eva_1,
die Aussichten die Kündigung abzuwenden sind doch nicht so schlecht.

Die Probleme vor der betriebsbedingten Kündigung runden die Meinungsbildung über deinen Arbeitgeber ab. Mehr nicht. Jetzt geht es aber um eine betriebsbedingte Kündigung.

» Der Firma geht es schlecht......

» In dem hier betroffenen Bereich gibt es nur noch wenige MA, eine
» Vergleichbarkeit mit anderen MA ist aber noch möglich.

» Der AG legte dem BR, neben mehreren anderen, die Kündigungsabsicht vor, mit
» der Angabe das es sich um einen sb-MA handelt, der BR schrieb seinen
» Widerspruch.

Betriebsbedingte Kündigungen treffen in der Regel behinderte- und nichtbehinderte MA gleichermaßen.
Mit welchen Argumenten hat der BR widersprochen>
Und was hat der AG geantwortet>

» Der AG schafft in anderen Bereichen für "gekündigte Normalos!" plötzlich
» Stellen. Diese MA können bleiben.
»
» Der AG versetzt in der betroffenen Abteilung vorher andere MA auf andere
» Stellen. (Ok, gepennt haben wir bei der Versetzung alle (BR + SBV).)

Hier liegt das Potenzial die Kündigung abzuwenden. Suche einen Arbeitsplatz, den der Kollege einnehmen kann.

--
Viele Grüße
DickesHemd

Kein Vormarsch ist so schwer wie der zurück zur Vernunft. (Bertholt Brecht)

Anhörung beim Integrationsamt

DickesHemd, NRW, Friday, 12.07.2013, 08:25 (vor 3943 Tagen) @ Eva_1

Hallo Eva_1,
wir alle lernen von den hier gestellten Fragen und Antworten.:-)
Kannst Du kurz schildern, wie das Gespräch mit dem Integrationsamt verlaufen ist und ob es bereits eine Einigung gibt>

--
Viele Grüße
DickesHemd

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Anhörung beim Integrationsamt

Eva_1, Bayern, Monday, 29.07.2013, 09:13 (vor 3926 Tagen) @ DickesHemd

Hallo Alle,

Der Anhörungstermin fand während meines Urlaubes statt.
Unsere 1.te hatte übernommen. Bin selber gespannt.

Sobald ich neues weiß, lasse ich es selbstverständlich wissen.

bis dahin beste Grüße

Anhörung beim Integrationsamt

Eva_1, Bayern, Friday, 02.08.2013, 06:54 (vor 3923 Tagen) @ Eva_1

Hallo Alle,

hier ein kurzer Zwischenbericht vom Hörensagen.
Das Amt wollte es zuerst als klaren Fall ansehen, betriebsbedingte Kdg., also alles klar.
Im Laufe des Gesprächs, alle am Tisch incl. Anwalt des Betroffenen, kamen dann die Unterlassungssünden des AG zum Tragen. Eine Erklärung für diese hat der AG als Hausaufgabe mit nach Hause nehmen dürfen.
Das Amt will danach entscheiden.

Wir sehen das erstmal positiv. Wieder ein Monat mehr Kohle.
Ich lasse Euch wissen wie es weitergeht.

Herzliche Grüße

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