Rechtswechsel Arbeitgeber (Allgemeines)

Katharina1, Sachsen-Anhalt, Thursday, 04.07.2013, 14:54 (vor 3951 Tagen)

Liebe Mitstreiter,
habe da eine Frage bezüglich eines anstehenden Rechtswechsels in meiner Firma. Wir sind z.Zt. ein eingetragener Verein und die Rechtsform wird auf eine gemeinnützige GmbH geändert. Die Form wie, ob mit Betriebsübergang nach 613a oder wie auch immer, ist noch nicht klar. Meine Frage bezieht sich auf sb Mitarbeiter, die mit uns zwar einen gültigen Arbeitsvertrag haben, aber zu krank sind um zu arbeiten und sich deshalb im ALG 1-Bezug befinden. Ich denke für diese Kollegen läuft alles genauso ab wie für uns andere Kollegen auch oder sehe ich das falsch>
Herzlichen Dank für Tipps!
Katharina

Rechtswechsel Arbeitgeber

hackenberger, Thursday, 04.07.2013, 15:32 (vor 3951 Tagen) @ Katharina1

Hallo Katharina,

» Frage bezieht
» sich auf sb Mitarbeiter, die mit uns zwar einen gültigen Arbeitsvertrag
» haben, aber zu krank sind um zu arbeiten und sich deshalb im ALG 1-Bezug
» befinden. Ich denke für diese Kollegen läuft alles genauso ab wie für uns
» andere Kollegen auch oder sehe ich das falsch>
Grundsätzlich liegst Du richtig. Doch der AG könnte ggf all diese in eine Abteilung auslagern/versetzen und dann einen Teilbetriebsübergang versuchen.

Auch Kündigungen wären ggf möglich!

Rechtswechsel Arbeitgeber

Katharina1, Sachsen-Anhalt, Thursday, 04.07.2013, 15:56 (vor 3951 Tagen) @ hackenberger

» Doch der AG könnte ggf all diese in eine
» Abteilung auslagern/versetzen und dann einen Teilbetriebsübergang
» versuchen.

Das glaube ich zwar nicht, aber falls es der Fall wäre...
Diese Kollegen müßten dann doch gekündigt werden, sozusagen im Zuge der Sanierung> Sonst nützt es dem AG ja nichts. Teile des Vereins bleiben ja bestehen. Sonst bleiben die Kollegen ja im Verein. Die würden sich freuen. Oder übersehe ich da was>
Lieben Dank!
Katharina

Rechtswechsel Arbeitgeber

hackenberger, Thursday, 04.07.2013, 16:03 (vor 3951 Tagen) @ Katharina1

Hallo,

was hier wie am Ende ist kann jetzt hier keiner sagen.

Es ist nur auch wegen der EuGH/BAG Entscheidung betreffend des Thema "Urlaubsverfall" versuchen viele AG solche Urlaubsansprüche nicht entstehen zu lassen.

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