Speziell in Braille geschrieben Arbeitsmaterialien. Wer muss zahlen? (Umgang mit Arbeitgeber)

Papa, Monday, 08.07.2013, 17:43 (vor 3946 Tagen)

Hallo Forum,

folgende Situation:
Ein sehbehinderter Angestellter genötigt mehrere in Braille geschriebene Arbeitslektüre. Wer muss für die Kosten aufkommen. Der AG oder der Angestellte> Oder die BA>.....

Wäre nett wenn ich einen Hinweis bekomme, wo ich es nachlesen kann.
§81 SBG IX könnte ja passen. Aber ist der AG auch verpflichet hierfür aufzukommen>

Speziell in Braille geschrieben Arbeitsmaterialien. Wer muss zahlen?

hackenberger, Monday, 08.07.2013, 18:08 (vor 3946 Tagen) @ Papa

Hallo,

leider ist das Profil unvollständig, sonst könnte ich antworten.

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