Arbeitsleistung - Wie viel? (Allgemeines)

Yves, Sachsen, Tuesday, 09.07.2013, 09:25 (vor 3946 Tagen)

Hallo an Alle,

ich habe eine Frage und bisher noch keine Antwort gefunden. Es geht um folgendes: Wir haben bei uns im Call Center Schwerbehinderte und gleichgestellte Mitarbeiter. Bei uns gibt es jedes Jahr einen Performance Dialog. In diesen wird duch einen Buchstaben die Leistung des Mitarbeiter angegeben. Nun gibt es einige Schwierigkeiten zwischen der Führung und dem Mitarbeiter / SBV / BR über dieses Vergabe. Laut Führung ist der Mitarbeiter schlecht, laut ihm Selber und wir als Arbeitnehmervertretung sehen das nicht so. Nun suche ich eine Quelle, in der etwas beschrieben über die Arbeitsleistung drin steht, wie viel ein Schwerbehinderter Mitarbeiter Leisten soll.

Danke.

--
MFG

Yves

Arbeitsleistung - Wie viel?

hackenberger, Tuesday, 09.07.2013, 09:28 (vor 3946 Tagen) @ Yves

Hallo,

leider ist das Profil unvollständig, sonst könnte ich antworten

Arbeitsleistung - Wie viel?

hackenberger, Tuesday, 09.07.2013, 09:52 (vor 3946 Tagen) @ Yves

Hallo,

grundsätzlich müssen auch Schwerbehinderte wie alle AN ihren Arbeitsvertrag erfüllen. Also die gleiche Leistung erbringen. Soweit der Grundsatz. Die 100% eines Schwerbehinderten können aber sich von der Leistung von 100% eines Nichtbehinderten aus Gründen der anerkannten Schwerbehinderung unterscheiden.

Es gibt hier keine Messkurve/latte!

Dann wäre es erst einmal ein Thema des § 81 Abs 4 SGB IX. Der AG könnte dann weiter als Ausgleich oder für entsprechende Hilfsmittel Leistungen der SchwbAV ggf in Anspruch nehmen.

Hier wäre aber auch der BR und die SchwbV bei der Einführung dieser Leistungsregelung gefordert hier entsprechende Regelungen zu dem angesprochenen Umstand mit einzubringen.

PS: Du bist Stelli, also idR im ruhenden Mandat = nicht zuständig. Zuständig ist die VPSchwb.

Weiter, bitte das Profil noch vervollständigen. Profil (z.B. SBV, BR, PR, MAV, Öff. Dienst, Gesetz, Anzahl der Schwerbehinderten)
Also alle Klammerwerte beantworten.

Arbeitsleistung - Wie viel?

SBV_AZHV, München - Bayern, Tuesday, 09.07.2013, 17:20 (vor 3946 Tagen) @ hackenberger

»
»
» Es gibt hier keine Messkurve/latte!
»
»

Lieber Fragesteller,

Schwerbehinderte sind keine Minderleister, sondern schulden dem AG eine Arbeitsleistung, die er bei angemessener Anspannung seiner individuellen Kräfte und Fähigkeiten erbringen kann, wozu eine Tätigkeit mittlerer Art und Güte ausreicht. (siehe auch ArbG Celle, NZA-RR 2001, 478)

Niemand kann, auch bei aller Mühe, nur gute Arbeit leisten. Vor allem aber: Ein Arbeitsvertrag ist kein Werkvertrag, wie beispielsweise über den Bau einer neuen Werkshalle im Betrieb, den ein Bauunternehmer durchführt. Ein Werkvertrag liegt auch vor, wenn der Arbeitgeber ein Gebäudereinigungsunternehmen beauftragt, die Reinigungsarbeiten durchzuführen. Dann „schuldet“ diese andere Firma eine entsprechend gute Arbeit. Die Einzelheiten regelt oft der Werkvertrag.

Beim Arbeitsvertrag ist das grundsätzlich anders. Der Arbeitnehmer leistet seine Arbeit personenbezogen. Es lässt sich allenfalls von einer erforderlichen Leistung „mittlerer Art und Güte“ sprechen. Das ist freilich recht abstrakt. Deshalb wird im Arbeitsrecht davon ausgegangen, dass die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer grundsätzlich nur die Arbeitsleistung zu erbringen hat, die sie/er bei angemessener Anspannung seiner geistigen und körperlichen Kräfte auf Dauer ohne Gesundheitsgefährdung erbringen kann.

Arbeitsleistung ist nicht objektiv festzulegen. Sie richtet sich nach der subjektiven Leistungsfähigkeit. Es gilt der Grundsatz: Wer nur die durchschnittliche Leistung erbringen kann, ist nur dazu verpflichtet. Kann auf Dauer nur unterdurchschnittliche Leistung erbracht werden, muss der Arbeitgeber aber auch damit zufrieden sein. Er hat nicht etwa das Recht, durch Kündigungen oder andere Maßnahmen eine „Olympia-Mannschaft“ heranzuzüchten.

Nur zur Klarstellung: Es gibt natürlich auch Arbeiten in Akkordlohn oder mit anderen Formen des Leistungsentgelts. Mitunter werden auch sogenannte Zielvereinbarungen getroffen, mit denen ein besseres Arbeitsergebnis in Quantität oder Qualität erzielt werden soll. Dann gibt es aber entsprechende geldliche Anreize, die mit dem Betriebsrat oder arbeitsvertraglich zu vereinbaren sind. Bleibt man unter dem vorgegebenen Ergebnis, bekommt man weniger Entgelt bzw. mehr, wenn ein Ergebnis über den Vorgaben erzielt wird. Solche Arbeits- und Entgeltformen sind hier nicht gemeint. Es geht vielmehr um die Frage, wann Schlechtleistung bei „normaler“ Arbeit vorliegt.

Quelle: VER.DI siehe [link=https://www.verdi-bub.de/index.php>id=949]weitere Infos[/link]

RSS-Feed dieser Diskussion