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» Es gibt hier keine Messkurve/latte!
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Lieber Fragesteller,
Schwerbehinderte sind keine Minderleister, sondern schulden dem AG eine Arbeitsleistung, die er bei angemessener Anspannung seiner individuellen Kräfte und Fähigkeiten erbringen kann, wozu eine Tätigkeit mittlerer Art und Güte ausreicht. (siehe auch ArbG Celle, NZA-RR 2001, 478)
Niemand kann, auch bei aller Mühe, nur gute Arbeit leisten. Vor allem aber: Ein Arbeitsvertrag ist kein Werkvertrag, wie beispielsweise über den Bau einer neuen Werkshalle im Betrieb, den ein Bauunternehmer durchführt. Ein Werkvertrag liegt auch vor, wenn der Arbeitgeber ein Gebäudereinigungsunternehmen beauftragt, die Reinigungsarbeiten durchzuführen. Dann schuldet diese andere Firma eine entsprechend gute Arbeit. Die Einzelheiten regelt oft der Werkvertrag.
Beim Arbeitsvertrag ist das grundsätzlich anders. Der Arbeitnehmer leistet seine Arbeit personenbezogen. Es lässt sich allenfalls von einer erforderlichen Leistung mittlerer Art und Güte sprechen. Das ist freilich recht abstrakt. Deshalb wird im Arbeitsrecht davon ausgegangen, dass die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer grundsätzlich nur die Arbeitsleistung zu erbringen hat, die sie/er bei angemessener Anspannung seiner geistigen und körperlichen Kräfte auf Dauer ohne Gesundheitsgefährdung erbringen kann.
Arbeitsleistung ist nicht objektiv festzulegen. Sie richtet sich nach der subjektiven Leistungsfähigkeit. Es gilt der Grundsatz: Wer nur die durchschnittliche Leistung erbringen kann, ist nur dazu verpflichtet. Kann auf Dauer nur unterdurchschnittliche Leistung erbracht werden, muss der Arbeitgeber aber auch damit zufrieden sein. Er hat nicht etwa das Recht, durch Kündigungen oder andere Maßnahmen eine Olympia-Mannschaft heranzuzüchten.
Nur zur Klarstellung: Es gibt natürlich auch Arbeiten in Akkordlohn oder mit anderen Formen des Leistungsentgelts. Mitunter werden auch sogenannte Zielvereinbarungen getroffen, mit denen ein besseres Arbeitsergebnis in Quantität oder Qualität erzielt werden soll. Dann gibt es aber entsprechende geldliche Anreize, die mit dem Betriebsrat oder arbeitsvertraglich zu vereinbaren sind. Bleibt man unter dem vorgegebenen Ergebnis, bekommt man weniger Entgelt bzw. mehr, wenn ein Ergebnis über den Vorgaben erzielt wird. Solche Arbeits- und Entgeltformen sind hier nicht gemeint. Es geht vielmehr um die Frage, wann Schlechtleistung bei normaler Arbeit vorliegt.
Quelle: VER.DI siehe [link=https://www.verdi-bub.de/index.php>id=949]weitere Infos[/link]