Behinderten-Toilette (Allgemeines)

KDS, Baden-Württemberg, Thursday, 11.07.2013, 12:44 (vor 3944 Tagen)

Hallo an alle,

dürfen in einer Behinderten-Toilette Spinde von Nichtbehinderten Mitarbeiter stehen, die sich in der Toilette auch umziehen>

Unser AG will in die Toilette auch eine "Raumspar Wickelstation" einbauen lassen, um so Mütter / Väter die Möglichkeit geben ihre Kinder frisch zu machen (mangels anderer Räumlichkeiten).

Wo finde ich "Ausstattungsmerkmale" für Behindertentoiletten>

Für eine rasche Antwort wäre ich Euch dankbar


Danke und Grüße

Klaus

Behinderten-Toilette

hackenberger, Thursday, 11.07.2013, 12:58 (vor 3944 Tagen) @ KDS

Hallo Klaus,

» dürfen in einer Behinderten-Toilette Spinde von Nichtbehinderten
» Mitarbeiter stehen, die sich in der Toilette auch umziehen>

» Unser AG will in die Toilette auch eine "Raumspar Wickelstation" einbauen
» lassen, um so Mütter / Väter die Möglichkeit geben ihre Kinder frisch zu
» machen (mangels anderer Räumlichkeiten).
Was spricht dagegen>> Es ist nicht verboten!

PS: Die Behinderten WC auf Raststätten und Bahnhöfen sind idR immer auch als Babywickelstation ausgestattet. Einfach auch aus Raumgründen.

Es müssen nur Hygieneregelungen beachtet werden.!

» Wo finde ich "Ausstattungsmerkmale" für Behindertentoiletten>
DIN 18040-2 Bad, WC

PLANUNGS- UND ANWENDUNGSHILFE
zu den neuen DIN-Normen 18025

Behinderten-Toilette

VB, NRW, Thursday, 11.07.2013, 16:00 (vor 3943 Tagen) @ KDS

Hallo Klaus,

ich würde eher auf die DIN 18040 Teil 1 zurückgreifen, da sich der Teil 2 auf das Umfeld "Wohnen" bezieht. Warum>
Das Wohnumfeld ist in der Regel dadurch gekennzeichnet, dass man für eine oder mehrere bestimmte Personen mit einer bestimmten Besonderheit plant.
Im Teil 1 hingegen geht es um das Umfeld "öffentlich zugängliche Gebäude". Ich möchte hier nicht weiter auf die kontrovers diskutierte Definition eingehen, was ein öffentlich zugängliches Gebäude ist, sondern darauf abzielen, dass hier für einen umfassenden Nutzerkreis geplant werden muss. Dies passt besser zu einer Arbeitsstätte.
Normschriften sind in aller Regel kostenpflichtig zu erwerben, es gibt aber durchaus brauchbare Infos im Internet, z.B. unter "Nullbarriere.de" oder auch "[link=http://www.ab-nrw.de/index.php>option=com_content&view=article&id=781:barrierefreiheit-in-oeffentlichen-gebaeuden&catid=34:barrierefreies-bauen&Itemid=58]Agentur barrierefrei NRW[/link]".

Ein Hinweis noch: Nicht selten ist durch die Mehrfachnutzung eines (bereits bestehenden) barrierearmen Sanitärraumes das Platzangebot deutlich eingeschränkt, so dass die notwendigen Bewegungszonen das Nachsehen haben. Und es kommt nicht selten vor, dass die Notrufeinrichtungen nach einer "Renovierung" nicht mehr nutzbar sind. Hierauf sollte der verantwortliche Planer hingewiesen werden.

Gruß
Volker

RSS-Feed dieser Diskussion