EU-Rente (Rente / Pension / ATZ)

heinrich s, Hessen, Friday, 12.07.2013, 13:12 (vor 3943 Tagen)

Hallo Kollegen und Kolleginnen,

eine schwerbehinderte Mitarbeiterin (GdB 70) ist seit ca. 2 Jahren arbeitsunfähig erkrankt. Sie ist ausgesteuert und erhält kein Krankengeld mehr.
Der Sachbearbeiter von der Agentur für Arbeit will die Kollegin in eine EU-Rente zwingen.
Ausserdem ist zu bemerken, dass die betroffene Person im Spätjahr 65 Jahre alt wird. Laut Aussage der Kollegin interessiert dieses den SB nicht.
Der Hinweis mit Rente für schwerbhinderte ab dem 63. Lebensjahr wurde abgelehnt.
Am kommenden Donnerstag habe ich dazu ein Gespräch mit dem SB der AA.
Was für Tipps könnt Ihr mir mitgeben>

Vielen Dank

--
heinrich s

EU-Rente

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 12.07.2013, 15:52 (vor 3943 Tagen) @ heinrich s

Hallo,
»
» Ausserdem ist zu bemerken, dass die betroffene Person im Spätjahr 65 Jahre
» alt wird.
» Der Hinweis mit Rente für schwerbhinderte ab dem 63. Lebensjahr wurde
» abgelehnt.
Wie ist das zu verstehen >>> Wer hat "Hinweis" gegeben, was wurde "abgelehnt">
Für Jahrgang 1948 wurde das Rentenalter für Schwerbehinderte nicht angehoben. Die betroffene Person könnte schon längst ohne Abzüge in Rente sein.
» Am kommenden Donnerstag habe ich dazu ein Gespräch mit dem SB der AA.
Die SBV der AA hat bei "Kunden" überhaupt nix zu melden.
» Was für Tipps könnt Ihr mir mitgeben>
Die ANin soll so schnell wie möglich einen Antrag auf Altersrente für Schwerbehinderte stellen. Die AA muß in diesem Fall wahrscheinlich wirklich nicht mehr leisten.
» Vielen Dank

--
&Tschüß

Wolfgang

EU-Rente

hackenberger, Friday, 12.07.2013, 16:05 (vor 3943 Tagen) @ albarracin

Hallo,

hier geht es wohl darum, dass ein Schwerbehinderter noch nicht in Rente möchte. Also ggf lieber noch ALG 1 beziehen möchte auch um noch mehr Rentenpunkte zu bekommen.

Dieses ist aber einzig ein Thema der Agentur für Arbeit. Der SB der Agentur muss hier nicht mit der SchwbV reden. Sie darf sogar ggf aus Gründen des Datenschutzes nicht mit der SchwbV reden. Aus eigener Erfahrung weiß ich such, dass sie Dritte nicht zu Gesprächen zulassen.

Es ist auch nicht das Thema der SchwbV.

Die SchwbV wäre nur ggf im Boot bei einer Wiedereingliederung.

Als SchwbV würde ich mich hier aus diesem Thema auch zum eigenen Schutz vor Regressforderungen heraushalten. Denn wenn dem Betroffenen ggf Nachteile durvh das Handeln ggf auch durch die Beratung durch die SchwbV entstehen, kann er die Vertrsuensperson zivilrechtlich gem BGB auf Schadenersatz verklagen. Dieses kann dann sehr sehr teuer werden.

PS: Hier wäre auch einmal zu prüfen, was im ArbV/TV betreffend Ausscheiden wegen Rente/Möglichkeit des Rentenbezuges vor allem des ohne Abschläge steht.

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