Novellierung des SGB IX (Allgemeines)

Apanatshi, Bayern, Monday, 15.07.2013, 16:25 (vor 3940 Tagen)

Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
in unserem SGTB IX ist einiges, was verbessert gehört:
Zum einen eine klarere Freistellungsregelung bei unter 200 zu betreuenden SB (keine Kann-Bestimmung mehr!!!!! bei einer zu betreuenden Personenzahl von 50 oder ggf. fixe Berücksichtigung bei Mehrhäusigkeit) und zum anderen eine klarere und bessere Stärkung der Stellvertreter.
Im jetzigen Gesetz sind wir doch alle noch ziemlich eingeschränkt bzw. auf den Gutwill des Arbeitgebers angewiesen. Die Schwerbehindertenvertretung (die die erste Position einnimmt) wird und kann meist von den Stellvertretern nicht entlastet werden, dadurch werden die Stellvertretungen häufig vom Tagesgeschehen außen vorgelassen und können auch kaum Erfahrungen sammeln.
Beispiel: Trotz meiner 70 SBs + mindestens 40 weitere im Antragsverfahren (Widerspruch und Erstantrag)habe ich immer noch keine Freistellung, trotz AZ-Aufzeichnungen etc. und Nachweis, dass die Belastung vorliegt. Hier muss endlich der Gesetzgeber etwas zur Unterstützung tun, zumal SBVs zukünftig immer mehr zu tun haben werden in Anbetracht unserer demografischen Entwicklung u. immer späterem Renteneintritt.
Die Beanspruchung der SBV steigt bei zunehmenden Belastungen am Arbeitsplatz immer mehr.Kein Wunder, dass immer mehr SBVs das Handtuch werfen und es einen häufigen Wechsel gibt. Das ist nicht mehr zu schultern.
Wer weiß, wie und wo man entsprechende Anträge zur Novellierung des SGB IX stellen kann, Behinderbeauftragter der Bundesregierung oder wo, Gewerkschaft>
Ich möchte es nicht dem Zufall überlassen, dass das SGB IX für die handelnden Personen im Ehrenamt Verbesserung bringt sondern möchte das deutlich und hörbar anstoßen.
Vielleicht hat einer von Euch einen guten Tipp>
Übrigens, ein Beschlussverfahren wäre eine Möglichkeit und habe ich schon angedacht, aber es muss doch verdammt noch andere Möglichkeiten geben.

Gruß Apanatshi

Eure Apanatshi:-D

Novellierung des SGB IX

hackenberger, Monday, 15.07.2013, 16:55 (vor 3940 Tagen) @ Apanatshi

Hallo Apanatshi,

» Wer weiß, wie und wo man entsprechende Anträge zur Novellierung des SGB IX
» stellen kann, Behinderbeauftragter der Bundesregierung oder wo,
» Gewerkschaft>
Du kannst es via Gewerkschaft oder Bundestagsabgeordnete versuchen.

Aber! Es ist ein "heißes Eisen". Denn es gibt auch Gruppen welche das SGB IX zwar auch novellieren möchten, aber in eine andere Richtung. Also zum Nachteil der Betroffenen. So will man zB den Zusatzurlaub negativ angehen.

Also, wenn man dieses Thema angeht, kann es eine "Büchse der Pandora" werden. Dieses sollte/müsste man sich bewusst sein.

Betreffend Freistellung, ist es doch sehr klar im Gesetz geregelt. Auch das Thema < 200 ist klar geregelt. Die Betroffenen SchwbV müssen es nur umsetzen. Denn es gilt der Grundsatz "Mandatsarbeit hat Vorrang". Somit kannst auch Du eigentlich ohne Probleme dein Mandat vollumfänglich und vorrangig wahrnehmen.

Doch es ist nicht unbedingt einfach und wird u.U. nicht auf dem Silberteller serviert. Ist es dieses was Du gerne hättest. Es gibt viele SchwbV welche auch bei < 200 gute Freistellungsregelungen haben. Ich hatte dieses als GSchwbV auch für ALLE meine SchwbV im Unternehmen positiv so geregelt. Aber es bedeutete dem AG es verständlich vorzutragen und zu verhandeln.

Das ganze Thema „Freistellung“ muss auch im Vergleich mit dem Thema Aufgaben und Freistellung der BR/PR betrachtet werden. Diese haben wesentlich mehr Aufgaben als wir. Das sieht auch die Politik und sobald Gruppen hier Forderungen für die SchwbV vortragen, kommen die Interessensvertreter der BR/PR und wollen auch dort mehr. Wie dieses dann ausgeht dürfte absehbar sein.

Was das Thema Stelli betrifft, ist es auch klar geregelt. Das Gesetz sieht bei der SchwbV eben kein Gremium wie bei BR/PR vor. Es kennt hier den Grundsatz der Einpersonenvertretung.

Übrigens ist es auch vergleichbar mit den Ersatzmitgliedern des BR/PR.

PS: Die einzelnen Parteien haben übrigens auch das Thema „Schwerbehinderte“ in ihren Programmen. Wenn auch mit unterschiedlichen Zielen.

Es geht idR meistens erst einmal darum, was ich auch gut und richtig finde die Situation/Rechte der Betroffenen zu verbessern.

Siehe hierzu: Newsletter für die Interessensvertretung 07-2013 von Hans-Peter Semmler. Dem Seitenbetreiber hier.

Novellierung des SGB IX

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 15.07.2013, 17:22 (vor 3940 Tagen) @ hackenberger

Hallo,

die IG Metall hat hierzu ein recht weitgehendes Positionspapier entwickelt:
www.igmetall.de

--
&Tschüß

Wolfgang

Novellierung des SGB IX

SBV_AZHV, München - Bayern, Monday, 15.07.2013, 19:00 (vor 3940 Tagen) @ albarracin

Unabhängig davon gibt es einen Unterauschuss der von den Bundesverband der betrieblichen SBVen personell begleitet wird.

Hier werden auch viele Punkte diskutiert, die in eine kommenden Novellierung einfliessen soll.

z.B. die Rolle der Bunderagentur für Arbeit in der Rolle der Vollstreckung und gleichzeitig der Intergration von arbeitssuchenden SB.
Darüber hinaus ist es auch wenig motivierend, wenn die entsprechenden Bußgelder zu 100 % an das IA abgeführt werden müssen.

Ich kann den Sinn und Zweck nicht beurteilen, dich ich bin auch Bernhard Meinung das auch seitens der AG einige Forderungen bestehen, siehe auch beim "Unternehmensforum" das Positionspapier

Ja, im ersten Reflex wäre oftmals eine "Mitbestimmung" sehr nützlich, doch mit einer zwanglosen Überzeugung erreicht man evtl. auch mehr ...

Wenn BR und SBV eng zusammenarbeiten, auch bei unterschiedlichen Zielsetzungen, kann der BR auch die Belange der SBV im Rahmen seiner Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrecht "durchsetzen".

LG Markus

Novellierung des SGB IX

hackenberger, Monday, 15.07.2013, 20:34 (vor 3940 Tagen) @ Apanatshi

Hallo Apanatshi,

was mir auch aufgefallen ist und mich auch etwas betroffen macht, ist dass Du keine Aussagen/ Forderungen betreffend der Novellierung machst, die Rechte der Betroffenen und auch die Pflichten des AG positiv zu verändern.

Doch dieses sollte doch das wichtigere sein. Also nicht nur und zu erst an sich selbst zu denken. Wir werden dovh gewählt um uns für Betroffene und ihre Belange einzusetzen.

Also, wenn Forderungen, dann stets zu erst für Betroffene erheben. Kommt auch bei den Verantwortlichen besser an. ;-)

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