§ 80 Abs. 2 Satz 3 - Möglichkeit einer Ordungswidigkeitsanzeige gegeben? (Umgang mit Arbeitgeber)

HJ, Baden-Württemberg, Thursday, 18.07.2013, 16:35 (vor 3936 Tagen)

Hallo Zusammen,

laut § 80 muss der AG ein Verzeichnis aller sbM und Gleichgestellten führen. Der SBV ist je eine Kopie der Anzeige und des Verzeichnisses zu übermitteln.

Bis heute habe ich trotz mehrmaligem Nachfragen dies noch nicht erhalten.

Greift hier der § 156 SGB IX> Weil in diesem Zusammenhang im § 156 nur auf den Satz 1 und Satz 4 verwiesen wird, nicht aber auf Satz 3>!>!

Vorab schon mal vielen Dank.

Gruß HJ

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Vielen Dank!

Gruß HJ

§ 80 Abs. 2 Satz 3 - Möglichkeit einer Ordungswidigkeitsanzeige gegeben?

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 18.07.2013, 23:54 (vor 3936 Tagen) @ HJ

Hallo,

wie hier schon in vielen Threads geschrieben wurde, ist die OWi-anzeige nach § 156 ein ziemlich stumpfes Schwert.
Viel wirkungsvoller ist es, die herausgabe des Verzeichnisses durch ein arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren zu erzwingen, in dem gleichzeitig für künftige Verstöße ein Ordnungsgeld angedroht wird.
Im Gegensatz zum Bußgeld nach § 156, daß von den AAen kaum betrieben wird, sorgen Arbeitsgerichte wirkungsvoll für die Beitreibung eines Ordnungsgeldes.

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&Tschüß

Wolfgang

§ 80 Abs. 2 Satz 3 - Möglichkeit einer Ordungswidigkeitsanzeige gegeben?

Heinrich, Friday, 19.07.2013, 16:36 (vor 3935 Tagen) @ HJ

» Greift hier der § 156 SGB IX>

Hallo,

nein, der § 156 Abs. 1 SGB IX greift hier definitiv nicht, da abschließende Aufzählung.

Hat denn der Betriebsrat, dem diese Unterlagen ja ebenfalls unaufgefordert jährlich bis 31. März zu überlassen sind, diese Unterlagen gleichfalls nicht erhalten>

Diese Angelegenheit ist so oder so ein Thema für das nächste Monatsgespräch mit Fristsetzung, da wohl vorsätzliche Behinderung des Betriebsrats bzw. der Schwerbehindertenvertretung. Wie sollen denn die ihren gesetzlichen Amtspflichten nachkommen, wenn sie nicht einmal wissen, wer schwerbehindert und gleichgestellt ist bzw. wer Mehrfachanrechnungen von der Arbeitsagentur erhalten hat>

§ 80 Abs. 2 Satz 3 - Möglichkeit einer Ordungswidigkeitsanzeige gegeben?

HJ, Baden-Württemberg, Monday, 22.07.2013, 11:09 (vor 3932 Tagen) @ Heinrich

Hallo,

dass hier der § 156 nicht anwendbar ist, habe ich mir schon gedacht. Ich habe jetzt unserem HR eine Frist gesetzt und mit der Einleitung eines Beschlussverfahrens gedroht, da ich hierin eine Mandatsbehinderung sehe. Ich bin gespannt ob unser HR einlenkt>!

» Hat denn der Betriebsrat, dem diese Unterlagen ja ebenfalls unaufgefordert
» jährlich bis 31. März zu überlassen sind, diese Unterlagen gleichfalls
» nicht erhalten>

Der BR bekommt glaube ich diese Unterlagen auch nicht bzw. fordert sie auch nicht ein. Ich werde aber mal fragen.

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Vielen Dank!

Gruß HJ

§ 80 Abs. 2 Satz 3 - Möglichkeit einer Ordungswidigkeitsanzeige gegeben?

hackenberger, Monday, 22.07.2013, 12:34 (vor 3932 Tagen) @ HJ

Hallo,

SchwbV und BR können entweder gemeinsam ein Beschlussverfahren einleiten oder getrennt jeder Vertretung eingenständig.

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