Probleme beim Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (Seminare / Fortbildung)

Atom44, Bochum / NRW, Monday, 29.07.2013, 09:32 (vor 3926 Tagen)

Hallo,

im - Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) - steht unter Paragraph 3 folgender Text:
(1) Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf Arbeitnehmerweiterbildung von fünf
Arbeitstagen im Kalenderjahr. Der Anspruch von zwei Kalenderjahren kann zusammengefaßt
werden.
(2) Wird regelmäßig an mehr oder weniger als fünf Tagen in der Woche gearbeitet, so erhöht
oder verringert sich der Anspruch entsprechend.
(3) Ein Arbeitnehmer erwirbt den Anspruch nach sechsmonatigem Bestehen seines
Beschäftigungsverhältnisses.

Der Arbeitgeber will nun unseren Mitarbeitern der Werksfeuerwehr den Anspruch auf 5 Tage Bildungsurlaub verkürzen. Der AG argumentiert so, dass die Mitarbeiter ja nur max.3 x zum 24 Std.Dienst innerhalb einer Woche kämen und somit nur auf 3 Tage Bildungsurlaub Anspruch hätten. Er definiert einen 24-Std.-Einsatz als "Arbeitstag".

Gibt es hier Musterurteile> Mir fehlen die Argumente aufgrund des "schwammigen Textes" im AWBG.

Lieben Gruß

Thomas

Probleme beim Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz

stefanmann, Essen, Monday, 29.07.2013, 09:45 (vor 3926 Tagen) @ Atom44

Hallo!
Ist leider kein Thema der Schwerbehindertenvertretung!!
Gruß Stefan

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Gruß stefanmann

Probleme beim Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz

Atom44, Bochum / NRW, Wednesday, 31.07.2013, 12:49 (vor 3924 Tagen) @ stefanmann

» Hallo!
» Ist leider kein Thema der Schwerbehindertenvertretung!!
» Gruß Stefan

Okay, sicher nicht...aber ich denke wir sitzen alle in einem Boot und ich hatte mir hier etwas Hilfestellung von kompetenten Leuten erhofft, zumal das Thema meines erachtens sehr interessant ist.

Schade, trotzdem danke!
Gruß Thomas

Probleme beim Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Wednesday, 31.07.2013, 16:18 (vor 3924 Tagen) @ Atom44

Servus Tom,
du bist 2.Stelli - darum vermute ich mal, dass du in eigener Sache anfragst.

Tipp:
Der Anbieter von Fortbildungen die den Vorgaben zum Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz genügen wären hier der erste Anprechpartner.
Vor allem deswegen, weil in den Bundesländern verschiedene gesetzliche Grundlagen gelten.
Ein weiterer Helfer könnte der Personalrat sein, denn dieser ist mit dieser speziellen Problematik bestimmt schon häufiger konfrontiert worden.

Viel Erfolg bei der Recherche.

PS: Wenn du weiterhin hier (zur SBV-Problematik) mitdiskutieren möchtest, dann sei bitte so nett und vervollständige dein Profil.

PPS: Dein Arbeitgeber liegt m.E. hier falsch. Dies muss aber der Betroffene ggf. im individuellen Klageverfahren einklagen.

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter

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