Freistellung des Stellvertreters (Stellvertreter/in)

montag, Thursday, 08.08.2013, 14:26 (vor 3928 Tagen)

Hallo,

ich bin VP und habe mir, im Zuge eines AG-Verfahrens, eine Freistellung für die Hälfte der wöchentlichen Arbeitszeit erkämpft.
Da wir etwa 100 sbM im Betrieb haben, kann ich diesem Ehrenamt gut nachkommen.
Nun werdich einige Wochen verhindert sein und mein 1. Stelli wird die Vertretung übernehmen.

Gilt für den Stellvertreter ebenfalls diese Freistellung im Vertretungsfall auch, so wie alle anderen Rechte>>
Ich war bisher der Meinung, das dies so ist, werde aber durch andere Aussagen immer wieder verunsichert.
Wo kann ich das eventuell nachlesen>>


Mit fdl. Grüßen

Sonne21

Freistellung des Stellvertreters

hackenberger, Thursday, 08.08.2013, 14:41 (vor 3928 Tagen) @ montag

Hallo,

die Freistellung gilt NICHT für den Stelli. Dieses hätte man dann so mit dem AG auch verabreden müssen.

Der Stelli hat dann also nur die "normale" Möglichkeit des anlassbezogenen Freistellung. Also nach dem Grundsatz "Mandatsarbeit hat Vorrang". Bedeutet er muss sich ganz normal, wie ohne Freistellung, für die Mandatsarbeiten ab und zurückmelden.

Freistellung des Stellvertreters

montag, Thursday, 08.08.2013, 22:02 (vor 3927 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

danke für die schnelle und klärende Antwort.

MfG

Sonne21 :-)

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