Schutzschirmverfahren / Insolvenz (Umgang mit Arbeitgeber)

marvinsportkatze, Thursday, 22.08.2013, 14:57 (vor 3904 Tagen)

Hallo,

unsere Firma läuft momentan unter einem Schutzschirmverfahren weiter und ab 01.10.2013 folgt die Insolvenz, welche auch immer...
Nun ist es ja so, dass es viele Zusammenkünfte vom KBR, den Rechtsanwälten, die die Insolvenz begleiten und der GL gibt. Hinzu kommen viele Telefonkonferenzen usw.... Es muss während des Schutzschirmverfahrens ein Restrukturierungsplan erstellt werden, hiebei sind Betriebsräte ja im Boot. Wir haben in der gesamten Firma keinen Konzernschwerbehindertenvertreter. Wir Schwerbehindertenvertrauensleute an den einzelnen Standorten werden überhaupt nicht hinzu gezogen, weder was das Verfahren betrifft, noch in den Gläubiger-Ausschüssen. Wie sollen wir denn als Vertrauensleute für die Schwerbehinderten fungieren in dieser Situation> Müssten die Insolvenzbegleiter (ReA) in diesem Fall nicht auch die Vertrauensleute hinzu ziehen> Wer kann zu diesem schweren Thema Auskunft geben>

Lg

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marvinsportkatze

Schutzschirmverfahren / Insolvenz

hackenberger, Thursday, 22.08.2013, 15:18 (vor 3904 Tagen) @ marvinsportkatze

Hallo,

wieso gibt es keine KSchwbV> Schon einmal den § 97 SGB IX gelesen>

Weiter, der AG muss § 95 Abs 2 SGB IX beachten. Also bei Betroffenheit bzw besonderer Betroffenheit die SchwbV vollumfänglich und frühzeitig infirmieren.

Weiter ist hier ja wohl auch § 84 Abs 1 SGB IX betroffen und muss beachtet werden. Hier sollte auch der BR sein Beteiligungsrecht einfordern. Denn der ist im § 84 Abs 1 SGB IX ja auch Beteiligter.

Verstöße gegen beide §§ sind Bußgeld bewährt und man kann Beschlußverfahren einleiten.

Doch die erste Frage von mir ist hier mal wichtig!

Schutzschirmverfahren / Insolvenz

marvinsportkatze, Thursday, 23.01.2014, 09:33 (vor 3750 Tagen) @ marvinsportkatze

Hallo,

nein leider haben wir keine KSchwebV - das wurde verhindert. Selbst der BR versucht die Beteiliung SchwebV aus allen Telkos und ählichen Geesprächen zur Insolvenz und Sozialabbau zu verhindern.

Lg

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marvinsportkatze

Schutzschirmverfahren / Insolvenz

hackenberger, Thursday, 23.01.2014, 09:40 (vor 3750 Tagen) @ marvinsportkatze

Hallo,

wiso nun ein anderer USER>

Wer hat wie die Bildung einer KSchwbV verhindert>
Gibt es eine GSchwbV>
Wieviel SchwbV gibt es den im Unternehmen/ Konzern>

Wurde der § 97 SGB IX schon einmal versucht anzuwrnden, umzusetzen> Von wem und wie>

Die örtl. SchbV müssen auch nicht vom KBR oder GBR beteiligt werden. Nur die BR müssen diese hier beteiligen.

Wenn also die SchwbV den § 97 SGB IX missachtet haben, haben diese hier nicht wie das Gesetz es verlangt gehandelt und sich damit nun diese Probleme eingehandelt.

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