Wahl SBV (Wahlen)

Wolfi39, Bayern Unterfranken, Wednesday, 28.08.2013, 08:29 (vor 3898 Tagen)

Hallo,

ich hab mal eine frage zu der Wahl der SBV.

Ich bin seit zehn Jahren SBV und auch Vorsitzender der SBV. Bei uns gibt es mehrere Standorte in Deutschland bei denen mein Stellvertreter und ich die Schwb. MAinnen betreuen.

Da ich Dialysepatient bin kann ich nicht immer kurzfristig an andere Standorte fahren und das übernimmt dann mein Stellvertreter.

Jetzt war seine Idee bei der nächsten Wahl es so zu machen, das ich weiter Vorsitzender bleibe aber er die anderen Standorte betreut. Da er meinte man könne es vielleicht mal negativ für ihn auslegen wenn er SBV arbeit macht, die eigentlich ich als Vorsitzender zu machen hätte. Es ist auch für mich kein Problem an die anderen Standorte zu fahren da ich dort schon meine Dialyse gemacht habe und man mich kennt.

Gibt es da eine Möglichkeit das zu regeln das mein Stellvertreter mehr "Rechte" bekommt>

Wäre es dann negativ für mich, da man sagen könnte, der Stellvertreter macht das also "braucht" man mich ja nicht mehr dafür>

Habe da so meine bedenken

Hoffe Ihr könnt mir helfen

Danke

Gruß

Wolfi

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Wolfi

Wahl SBV

hackenberger, Wednesday, 28.08.2013, 09:25 (vor 3898 Tagen) @ Wolfi39

Hallo,

leider fehlt in Deinem Profil eine hier wichtige Angabe. Die Anzahl dr Scherbehinderten.


Weiter, es gibt in der SchwbV / SBV keinen Vorsitzenden. Es gibt die Vertrauensperson und den/ die Stellvertreter. Wer was wird, entscheiden einzig die Wähler mit ihrer Stimme.

Grundsätzlich ist die SchwbV eine Einpersonenvertretung, der Stelli kann, darf und wird nur im Rahmen der Verhinderungsvertretung aktiv.

Krankheit kann im Einzelfall ein Grund der Verhinderung sein. Also die Tage der Dialyse. Aber nicht so grundsätzlich wie hier angedacht.

Suche auch mal den Begriff Einpersonenvertretung/ 1-Personenvertetung

Wahl SBV

Wolfi39, Bayern Unterfranken, Wednesday, 28.08.2013, 09:34 (vor 3898 Tagen) @ hackenberger

Hallo,

wir sind 60 Schwb und Gleichgestellte in unserer Firma auf 6 Standorte verteilt.

Wir hätten an einem Standort die Möglichkeit eine SBV zu wählen, aber die MA dort sind der Meinung wenn ich schon als SBV da bin und es schon so lange machen soll es auch weiter so bleiben.

Also kann ich meinen Stelli nur "einspannen" wenn ich verhindert bin>!

Gruß

Wolfi

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Wolfi

Wahl SBV

hackenberger, Wednesday, 28.08.2013, 11:21 (vor 3898 Tagen) @ Wolfi39

Hallo,

also, bei 60 Schwbs greift die Ausnahme der 1-Personenvertretung gem. § 95 Abs 1 Satz 4 SGB IX, die ständige Heranziehung des ersten Stelli nicht.

» Wir hätten an einem Standort die Möglichkeit eine SBV zu wählen, aber die
» MA dort sind der Meinung wenn ich schon als SBV da bin und es schon so
» lange machen soll es auch weiter so bleiben.

Du bist nur für den Betrieb zuständig in dem du auch gewählt wurdest. Also die gleichen Betriebsgrenzen wie beim BR.

Wenn due anderen Standorte betriebsverfassungsmäßig eigenständige Betriebe sind, hast du dort KEIN Mandat als SchwbV. Kannst und darfst dort nicht als SchwbV handeln. Der AG darf dich dann auch dort nicht einbinden. Er würde dann einen schweren Verstoß gegen das Datenschutzgesetz begehen.

Wenn dort jeweils mind. 5 Wahlberechtigte sind, sollten diese dort ebenfalls Wahlen durchführen. Möglichst aber erst - n a c h - dem 01.10.2013 wählen, dann verlängert sich die Wahlperiode automatisch bis zur übernächsten Regelwahl im Jahre 2018, sonst gilt nur verkürzte Wahlperiode bis 30.11.2014. Dann geht es NICHT zu sagen der andere macht es gut.

Wenn es mehrere BR gibt und dann ja einen GBR, müssten die SchwbV eine GSchwbV wählen.

Gibt es im Unternehmen nur eine SchwbV, so nimmt diese kraft Gesetz in den anderen Betrieben ohne SchwbV auch das Mandat als SchwbV wahr.

Sie (GschwbV) MUSS dann aber immer dort wo Wahlen möglich wären, unverzüglich Wahlen dort einleiten.

Wahl SBV

Wolfi39, Bayern Unterfranken, Thursday, 29.08.2013, 10:34 (vor 3897 Tagen) @ hackenberger

Hallo,

also wäre es das beste, wenn ich an dem anderen Standort die Schweb. MA darauf hinweise eine SBV zu Wählen und dann eine GSchwbV für die Firma zu wählen>

Hab ich das so richtig verstanden>

Insgesamt sind wir 6 Betrieb in Deutschland und wir sind die einzigen mit SBV. Nur ein Betrieb hätte die Möglichkeit eine eigene zu wählen.

Danke

Gruß

Wolfgang

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Wolfi

Wahl SBV

hackenberger, Thursday, 29.08.2013, 10:49 (vor 3897 Tagen) @ Wolfi39

allo,

leider fehlt eine wichtige Aussage! Gibt es einen GBR> Denn dieses Antwort ist entscheidend.

Wahl SBV

Wolfi39, Bayern Unterfranken, Thursday, 29.08.2013, 11:13 (vor 3897 Tagen) @ hackenberger

Hallo,

ja wir haben einen GBR in der Firma

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Wolfi

Wahl SBV

hackenberger, Thursday, 29.08.2013, 11:51 (vor 3897 Tagen) @ Wolfi39

Hallo Wolfi,

ja dann gilt § 97 SGB IX und ist zwingend zu beachten und anzuwenden. Das was kann man dort nachlesen und habe ich ja oben auch beschrieben.

Hier auch mal ganz dringend daher § 97 Abs 1 SGB IX lesen und umsetzen!

Wenn der GBR schon länger besteht wovon ich nun mal ausgehe, hast Du, begehst Du zZt. eine Mandatspflichtverletzung, da Du eben bisher nicht unverzüglich in den Betrieben ohne SchwbV, in welchen mind. 5 Wahlberechtigte sind, auf eine Wahl hingewirkt hast. Also dort zu Wahlversammlungen eingeladen hast.

Also, sofort diese zwingende und vorrangige Mandatspflicht als GSchwbV umsetzen.

PS: Da ja offenbar wichtige Wissenslücken bestehen, was nicht tragig ist, solltest Du dringend auf Seminare. Denn ohne das notwendige Wissen, kann ma seine Koll. nicht optimal vertreten.

Wahl SBV

Wolfi39, Bayern Unterfranken, Thursday, 29.08.2013, 11:59 (vor 3897 Tagen) @ hackenberger

Hallo,

naja ich mach die SBV Arbeit jetzt seit 10 Jahren.

Wir hatten bis jetzt in den anderen Standorten nie genug Schwb um dort wählen zu können. Ist jetzt neu dort und der zuständige BR vor Ort meinte eben, das die Schwb. MA keine wählen wollen weil es uns gibt. Auch die GL hatte nie etwas dagegen und hat es befürwortet das wir das machen.

Auch GBR war dieser Meinung.

Ich werde mich aber sofort darum kümmer was Du mir geschrieben hast.

Danke Dir

Gruß

Wolfi

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Wolfi

Wahl SBV

hackenberger, Thursday, 29.08.2013, 12:09 (vor 3897 Tagen) @ Wolfi39

Hallo,

» naja ich mach die SBV Arbeit jetzt seit 10 Jahren.
Ups, dann sollte doch der § 97 SGB IX bekannt sein. ;-)

» Wir hatten bis jetzt in den anderen Standorten nie genug Schwb um dort
» wählen zu können
Dann war es bis da auch ok.

» Ist jetzt neu dort und der zuständige BR vor Ort meinte
» eben, dass die Schwb. MA keine wählen wollen weil es uns gibt.
Dem BR würde ich dann aber dringend empfehlen, einmal das SGB IX und hier dann nun vor allem § 97 zu lesen.

» Auch die GL hatte nie etwas dagegen und hat es befürwortet dass wir das machen.
Das ist verständlich aus deren Sicht, denn es gibt dann weniger Mandatsträger. Doch auch ihr den gleichen Rat wie beim BR.

» Auch GBR war dieser Meinung.
Sehr Schade und siehe BR.

PS: Gleich den Hinweis zur Wahl der GSchwbV.
Bei nur 2 Wahlberechtigten, also 2 VPSchwb sollen diese sich einigen wer das Mandat der GSchwbV und Stelli wahrnimmt. Bei Nichteinigung, erfolgt Losentscheid.

» Ich werde mich aber sofort darum kümmern was Du mir geschrieben hast.

Wahl SBV

Wolfi39, Bayern Unterfranken, Thursday, 29.08.2013, 12:35 (vor 3897 Tagen) @ hackenberger

Hallo,

ja stimme ich Dir zu. Sollte echt so sein. Gibt auch einige Probleme bei uns. Leider war ich auch ne längere zeiz mal krank. Soll aber keine ausrede sein. :)

Danke dir auf alle fälle für deine Antwort und Hilfe.

Gruß

Wolfi

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Wolfi

Wahl SBV

hackenberger, Thursday, 29.08.2013, 12:38 (vor 3897 Tagen) @ Wolfi39

Hallo,

dann ist ja alles super. Meine Aussagen waren auch nicht böse gemeint! Ich will ja nur helfen, beraten und unterstützen. :-)

Wahl SBV

Wolfi39, Bayern Unterfranken, Thursday, 29.08.2013, 15:15 (vor 3897 Tagen) @ hackenberger

Hallo,

nein, hab ich auch nicht so auf genommen.

Find es super das Du den Leuten hier so hilfst und bin auch dankbar dafür.

Danke Dir.

Kann man Dich vielleicht auch mal Einladen zu nem Gespräch in die Firma>

Gruß

Wolfi

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Wolfi

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