Hallo,
» Kurz, mit dem Ende des ArbV, zB wegen erreichen der Altersrente (idR ist
» dabei lt. ArbV/ TV das Arbeitsverhältnis beendet) enden die Mandate. Dieses
» auch, wenn man sofort und anschlußfrei weiterarbeitet. Das bestehende
» Beschäftigungsverhältnis hat dann für die juristische Sekunde geendet.
Das Erreichen des 65.Geburtstages ist heute wohl nicht mehr das Erreichen der "Altersgrenze" und automatisches Beendigung des ArbV, da die Altersgrenzen für den Bezug von Renten erhöht wurden.
Hier dürfte wohl entscheidend sein, was im unbefristenden Arbeitsvertrag steht. Bei der Verlängerung eines befristeten Vertrag gibt es ja die juristische Sekunde nicht Gibt es nur einen Hinweis auf den Tarifvertrag>
Ich denke aber, das man sagen kann:
1. Das SBV Mandat endet nicht automatisch mit dem Erreichen des 65.Geburtstag
2. Das SBV Mandat endet mit Ausscheiden aus dem Unternehmen, auch wenn es nur für eine juristische Sekunde ist.
Hier gibt es noch einen interessanten Aufsatz zu dem Thema.
VG
Hotte
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Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."