Anschaffung (Hilfsmittel)

aggie, Hessen, Wednesday, 04.09.2013, 12:44 (vor 3891 Tagen)

Hallo liebe Kolleginnen/Kollegen,

ich hab folgendes Problem. Trotz Bezuschussung einzelner Hilfsmittel durch das IA ist der AG nicht in der Lage, die nötigen Hilfsmittel auch anzuschaffen. Jeder Versuch meinerseits endet in einem Kompetenzgeschiebe und keiner ist mehr zuständig. Leider ist im SGB IV nichts zwimgend hinterlegt, sondern der AG sollte, dürfe, könnte, aber nicht muss!! Hilfsmittel anschaffen. Habt ihr ne Idee, wie ich die dringend benötigten Hilfsmittel besser abrufen kann>> Danke schon mal

LG

Anschaffung

hackenberger, Wednesday, 04.09.2013, 14:01 (vor 3891 Tagen) @ aggie

Hallo "aggie",

leider ist Dein Profil unvollständig, daher kann ich nicht antworten.

Bitte also das Profil vervollständigen um alle Werte der Klammer. Also welches Mandat, Arbeitsrecht (BetrVG, PersVG oder MAVG oder) und Anzahl der Schwbs. Dann antworte ich Dir gerne.

Anschaffung

aggie, Hessen, Saturday, 07.09.2013, 21:50 (vor 3887 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,
ich hoffe, ich hab jetzt alles richtig gemacht>:-D Wäre schön, wenn du mir was sagen könntest

LG


Hallo "aggie",

Anschaffung

hackenberger, Saturday, 07.09.2013, 22:20 (vor 3887 Tagen) @ aggie

Hallo,

ja super, nun ist das Profil ok ;-)

So nun zu Deiner Frage.

Der AG ist verpflichtet lt. § 81 Abs 4 SGB IX den Arbeitsplatz so auszustatten, zu gestalten, wie es die anerkannte Behinderung erfordert. Er kann ggf Mittel der SchwbAV in Anspruch nehmen. Er darf aber die Ausstattung nicht davon abhängig machen das er Mittel erhält. Er ist hier leistungspflichtig. Diese Leistungspflicht kann bis an die finanzielle Grenzen des AG gehen.

Der Schwerbehinderte kann seine Rechte aus § 81 Abs 4 SGB IX notfalls auch gerichtlich einklagen.

Kommt hier der AG seinen Pflichten nicht nach, macht er sich ggf schadenersatzpflichtig. Es stellt weiter ein berechtugtex Indiz für einen Verstoß gegen das AGG dar.

Hier ist auch der BASchwb § 98 SGB IX in der Pflicht. Kommt er hier dieser nicht nach, droht ihm persönlich ein OWI gem. § 156 Abs 1 SGB IX. Darauf sollte man diesen hinweisen, denn es dürfte seinem Geldbeutel "weh tun".

Weiter sollte hier der BR auch aktiv werden. Denn es dürfte den Arbeits- und Gesundheitsschutz, also § 87 Abs 1, Satz 7 BetrVG betreffen. Also die erzwingbare Mitbestimmung.

Weiter kann hier auch der § 84 Abs 1 SGB IX betroffen sein, wenn ohne diese Hilfsmittel die Beschäftigung gefährt sein könnte. Dann hätten SchwbV und BR hier Iniativrechte. Könnten dann diese auch notfalls gerichtlich umsetzen.

Anschaffung

aggie, Hessen, Saturday, 07.09.2013, 22:27 (vor 3887 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

vielen Dank für die schnelle Antwort. Wo setze ich dann am besten an> Unser Konzern besteht aus einer Holding und mehreren kleinen Häusern. Da geht das Geschiebe schon los, obwohl ich einen Bescheid des IA habe, in dem 75% der Kosten übernommen werden, kommt mein AG nicht in die Puschen! Habe das Gefühl, dass er gerne warten würde, bis ich müde bin!! Und egal, wenn ich frage, keiner fühlt sich zuständig!
Werde mich dann wohl am besten an den Oberguru unseres Unternehmens wenden. Schönen Abend noch und danke

LG

Anschaffung

hackenberger, Saturday, 07.09.2013, 22:39 (vor 3887 Tagen) @ aggie

Hallo,

erst einmal den BASchwb auffordern sofort hier zu handeln und diesem erklären, man würde sonst sofort einen Anwalt beauftragen gegen ihn persönlich ein OWI Verfahren einzuleiten, es drohe ihm dann persönlich ein OWI bis zu 10000,- €.

Der BR sollte ebenfalls aktiv werden.

Sofern hier dem Betroffenen ohne diese Hilfsmittel Schäden drohen, sollte er sofort zum Anwalt und zum einen seine Rechte ggf einklagen und durch den Anwalt prüfen lassen, ob ihm ein Leistungsverweigerungsrecht, also die Verweigerung der Erbringung der Arbeitsleistung zusteht. Weiter ggf Schadenersatzansprüche gegen den AG rechtlich prüfen lassen.

PS: Bitte bei Antworten den Hinweistext über dem Eingabefeld beachten.
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Anschaffung

aggie, Hessen, Saturday, 07.09.2013, 22:42 (vor 3887 Tagen) @ hackenberger

Danke und einen schönen Abend für dich

LG;-)

Anschaffung

aggie, Hessen, Saturday, 07.09.2013, 22:45 (vor 3887 Tagen) @ aggie

Übrigens ist leider unser GF auch der BASchwb, das kneift sich ganz gut :-( und er gar keine Ahnung, ausser, dass er möglichst kein Geld ausgeben möchte. Verbietet der Vorstand der Holding.

LG

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