Hallo,
diese Frage von einer Vertrauensperson verwundert mich nun doch schon etwas. Denn die Theme, wo kann ein SchwbV gewählt werden und wer kann darf kandidieren und gewählt werden sollten bekannt sein. Auch wer nimmt per Gesetz, also SGB IX die Aufgaben der SchwbV wahr> Weiter was sind die Aufgaben des BR>
Das Thema "Freistellung" hat mit der Wahl erst einmal nichts zu tun. Ob und wer freigestellt werden kann ist im SGB IX geregelt.
Wenn der AG hier wirklich Versuche in dieser Richtung macht, würde ich diesem erklären, dass er sich hier zum einen in den Bereich der gesetzwidrigen Mandats-/ Wahlbehinderung begibt und man daher hier leider einen Anwalt beauftragen müsste alle möglichen rechtliche Schritte einzuleiten. Weiter wäre es ein berechtigtes Indiz für ein Verstoß gegen das AGG, da er ja durch dieses Handel das Mandat behindert und in der Folge daher die Rechte der Schwerbehinderten.
Weiter hier den BASchwb § 98 SGB IX, auffordern seinen Pflichten nachzukommen, auch da ihm sonst persönlich ein OWI Verfahren gem § 156 SGB IX droht.
Letztlich, was sagt der BR hier> Unterstützt er die SchwbV> Auch beim Thema Wahlrecht und Aufgaben der verschiedenen AN Vertretungen.