Bewerb. Schwerbeh. OHNE SBV Bet., HR verweigert SBV Teilnahme an Ausw. (Einstellung)
Auf eine freie Stelle bei uns hat sich u.a. ein schwer behinderter Bewerber gemeldet, hat aber die Beteiligung der SBV explizit ausgeschlossen.
Nun steht HR auf dem Standpunkt, weil der Bewerber die Beteiligung explizit ausgeschlossen hat, dürfe ich erst dann alle Bewerbungsunterlagen einsehen, wenn sich ein weiterer schwer behinderter Bewerber meldet, der die SBV beteiligen will.
Ich habe bei HR die Ausführungen von Bernhard Hackenberger http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=14561#p14562 angeführt:
Die Erwiderung der Gegenseite:
"diesem Umkehrschluss können wir leider nicht folgen. Wir stehen daher nach wie vor zu der Aussage aus der Mail vom (...). Diese Vorgehensweise entspricht dem Wortlaut des § 81 Abs. 1 Satz 10 SGB IX. Selbstverständlich räumen wir Ihnen die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Bewerbungsunterlagen aller Bewerber und der Teilnahme an den Auswahlgesprächen ein, sobald ein schwerbehinderter Bewerber im konkreten Ausschreibungsverfahren Ihre Beteiligung nicht ausschließt bzw. wünscht."
Wie geht man in einem solchen Fall vor>
Gibt es Grundsatzurteile dazu, die ich zitieren kann>
Rechtsberatung einholen>
Klagen>
Vielen Dank
Andreas