Freistellung auch bei unter 100 schwb MA möglich! (Freistellung)

sedov, Wednesday, 11.09.2013, 22:33 (vor 3885 Tagen)

Hallo zusammen,:flower:

möchte Euch heute nur etwas Mut machen:

Nachdem es immer wieder Diskussionen gab, dass mein Amtsleiter keine vernünftige Planungssicherheit hatte, da ich sehr häufig in SBV-Angelegenheiten eingesetzt bin, habe wir ein intensives sachliches Gespräch geführt.
Dabei kam heraus, dass ich nur noch zu ca. 30% für meine Sachbearbeitertätigkeit zur Verfügung stehe, dies jedoch unregelmäßig und die restlichen 70% für die Mandatstätigkeiten (SBV und PR).
Wir haben dann gemeinsam beschlossen, einen Antrag auf Freistellung beim Bürgermeister zu stellen.

Ich habe mir dann die Mühe gemacht, sehr ausführlich zu schildern, für welche Art von Mandatsarbeiten, z.B. Sitzungen, Arbeitskreise, Gespräche, Kontakt mitinternen und externen Stellen, Nachforschungen, Schulungen usw., ich tätig bin. Dazu habe ich eine genaue Aufstellung über die im gesamten letzten Jahr anfallenden Zeiten (z. B. 12.01.2012, 11-12 UHR Beratungsgespräch, 12.01.2012, 14:30-16:30Uhr BEM-Gespräch, 13.01.2012 09:30-13:30Uhr Arbeitsplatzbegehung, usw.)jedoch ohne Namens- oder Ortsnennung (wegen Datenschutz), zu fertigen.

Dies war zwar sehr aufwendig, aber auch für mich sehr interessant zu sehen, was ich doch alles gemacht habe.

Dann habe ich einen formellen Antrag mit den ganzen Anhängen eingereicht und gebeten, die SBV doch freizustellen.

Es gibt die NRW Richtlinien, in denen steht eine Empfehlung, wie sich die Freistellungszeiten berechnen lassen. Diese und eine andere, von einigen anderen Kommunen angewandte Freistellungsberechnung habe ich auf meine Mandatsarbeitszeit aufgestellt und ebenfalls mit dem Antrag eingereicht.

Auch habe ich vorgeschlagen, die Freistellung zunächst probeweise bis zur nächsten Wahl zu erteilen und dann nach einem Erfahrungsaustausch erneut zu entscheiden.

Mein Amtsleiter hat dazu noch eine eigene Stellungnahme geschrieben und die Angelegenheit auch aus seiner Sicht geschildert. Er hat die Freistellung unterstützt.

Und siehe da, ich habe die Freistellung erhalten, obwohl ich mit heftigem Widerspruch gerechnet habe, aber es ging sogar ohne jegliche Diskussion!
Die ganze Mühe hat sich demnach gelohnt.

Ach ja, wir haben z. Z. 79 schwerbehinderte und gleichgestellte Mitarbeiter/innen. Dazu habe ich aber noch die ungefähre Zahl angegeben, die noch keine GL oder schwb Anerkennung haben, sowie die nicht schwb Mitarbeiter/innen, die aber auch eine Beratung in Anspruch nehmen. Alles in allem komme ich so auf ca. 156. Hier habe ich auch sehr genau geschildert, welcher Zeit-und Arbeitsaufwand anfällt.

Jetzt freue ich mich darauf, mich noch intensiver der SBV- und PR-Tätigkeiten widmen zu können.

Liebe Grüße
sedov:flower:

Freistellung auch bei unter 100 schwb MA möglich!

hackenberger, Wednesday, 11.09.2013, 23:07 (vor 3885 Tagen) @ sedov

Hallo sedov,

herzlichen Glückwunsch, es zeigt es geht. :ok:

Vielleicht kannst du uns ja ein neutrales Muster deiner Aufstellung zukommen lassen.

Auf alle Fälle ist es etwas positives auch für andere Koll. Es zeigt man kann es erreichen auch wenn es ggf viel Zeit und Einsatz kostet.

Freistellung auch bei unter 100 schwb MA möglich!

der vergnügte Breisgauer, Baden Württemberg, Thursday, 12.09.2013, 00:56 (vor 3885 Tagen) @ hackenberger

Hallo Sedov.

Auch von mir Herzlichen Glückwunsch.
Ich denke, wenn man sein Mandat mit viel Herzblut und Engagement wahrnimmt,
sich zu kümmern und einzusetzen, hat sich Dein Aufwand sehr gelohnt.
Nun kannst Du Dich für Deine "Schäfchen" so richtig ins Zeug legen.
Weil die Voraussetzungen fehlen, werde ich persönlich, Dein erreichtes nicht schaffen können. Das ist aber nicht so wichtig (für mich).
Beim lesen Deines Postings, dachte ich nur:
SBV Arbeit ist eine tolle Sache, ob freigestellt oder nicht.
Hauptsache, dass es Menschen gibt, die diese Aufgabe wahrnehmen, und für andere da sind.
Alles gute, und viele Erfolgserlebnisse.

--
Es ist nichts so schlecht, als dass es nicht auch etwas gutes hätte.

Freistellung auch bei unter 100 schwb MA möglich!

sedov, Thursday, 12.09.2013, 10:02 (vor 3885 Tagen) @ hackenberger

» Hallo Bernhard,:flower:

» Vielleicht kannst du uns ja ein neutrales Muster deiner Aufstellung
» zukommen lassen.

Ich habe die Mustertabellen und Musteranschreiben benutzt, welche man unter A-Z Freistellung finden kann.
Diese habe ich dann nur meiner Tätigkeit angepasst und dementsprechend geändert.
Ich habe einiges benutzt, was in den Mustervorlagen enthalten war.
Ich habe die Exceltabelle z.B. monatlich geführt, d.h. für jeden Monat ein neues Excelarbeitsblatt genutzt, damit es übersichtlicher wird, dazu habe ich noch eine Gegenüberstellung gefertigt, die die monatlichen und jährlichen Zeiten Einsätze für SBV-Tätigkeiten und zur Gegenüberstellung die Zeiten meines Sachbearbeitereinsatzes aufzeigt. Hier habe ich auch noch erwähnt, dass die Zeiten für die PR-Tätigkeit, für Urlaub und Krankheit noch extra hinzuzurechnen sind.
So konnte der AG genau erkennen, wieviel Zeit monatlich / jährlich aufgebracht wurde.
Das Antragsschreiben habe ich sehr ausführlich geschrieben und bin auf die Belange und Gegebenheiten vor Ort eingegangen.
Schicke Dir aber gern die Unterlagen zu, wenn Du es möchtest.
Gruß sedov:flower:

Freistellung auch bei unter 100 schwb MA möglich!

hackenberger, Thursday, 12.09.2013, 10:05 (vor 3885 Tagen) @ sedov

Hallo sedov,

Danke, dieser Hinweis hilft den Koll ja ggf schon weiter.

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