Neubesetzng von Stellen (Einstellung)

Hans-Jürgen, Hessen, Friday, 13.09.2013, 10:06 (vor 3884 Tagen)

Hallo,
muss der Arbeitgeber bei Neubesetzung von Arbeitsplätzn/ Stellen auch dann die Möglichkeit auf Besetzung mit SB prüfen, wenn er die Quote der SB_Mitarbeiter erfüllt hat>

Danke für eine Rückmeldung

Gruß HJ

Neubesetzng von Stellen

hackenberger, Friday, 13.09.2013, 10:43 (vor 3884 Tagen) @ Hans-Jürgen

Hallo Hans-Jürgen,

leider ist Dein Profil unvollständig. Daher kann ich leider nicht erkennen wer hier eine Frage stell, Mandatsträger>

Bitte ergänze Dein Profil und beachte auch den Grundsatz, Forum für Mandatsträger, siehe hierzu Kopf der Webseite und lese und beachte auch bitte den ersten Forumsbeitrag "stren geheim.....".

Aber die Antwort auf Deine Frage ergibt sich auch aus § 81 Abs. 1 SGB IX. Dort gibt es auch nur eine Ausnahme im Satz 7 beschrieben.

Neubesetzng von Stellen

hackenberger, Friday, 13.09.2013, 10:59 (vor 3884 Tagen) @ hackenberger

Hallo Hans-Jürgen,

Danke für die Ergänzung des Profils.

Die Antwort auf Deine Frage ergibt sich auch aus § 81 Abs. 1 SGB IX.
Dort gibt es auch nur eine Ausnahme im Satz 7 beschrieben.

Also, ja er muss. Nur die Erörterung der Ablehnung, Satz 7 nicht.

Neubesetzng von Stellen

Hans-Jürgen, Hessen, Friday, 13.09.2013, 10:59 (vor 3884 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard, danke für Deinen Hinweis, habe ich (hoffentlich)vollständig erledigt.
Zudem ist mein Frage damit schon vollständig beantwortet.
Herzliche Dank

Gruß Hans-Jürgen

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