Wahlvorschlag/ Bearbeitungsfrist bei Vorlagen der Dienststelle (Wahlen)

hajue, NRW, Thursday, 19.09.2013, 12:16 (vor 3878 Tagen)

Hallo zusammen,
ich habe vorgesehen, nächstes Jahr Anfang September eine Versammlung (gemäß § 95 Abs. 6 SGB IX) der schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen durchzuführen. Dies ist das erste Mal, dass so etwas überhaupt gemacht wird. Meine Vorgänger haben davon keinen Gebrauch gemacht. Meine Frage: kann ich am Rande dieser Versammlung Wahlvorschläge für Stützunterschriften auslegen>
Zweite Frage: Der Personalrat hat um eine Vorlage der Dienststelle zu beantworten/Stellung zu beziehen zwei Wochen Zeit, dies zu tun. Für Schwerbehindertenvertretungen gibt es meines Wissens so eine Frist nicht (ich habe jedenfalls nichts Schriftliches gefunden), allerdings wurde mir gesagt, dass es Gerichtsurteile geben soll, in denen festgestellt wird, dass diese 2 Wochenfrist auch für SBV gilt (in Anlehnung an die Verfahrenweise mit dem Personalrat). Danke für die Hilfe.
hajue

Wahlvorschlag/ Bearbeitungsfrist bei Vorlagen der Dienststelle

hackenberger, Thursday, 19.09.2013, 12:37 (vor 3878 Tagen) @ hajue

Hallo,

betreffend Wahlwerbung.

Auf der Versammlung kannst Du allgemein auf die anstehenden Wahlen hinweisen und auch das was wann wie erklären. Auch kannst und sollst Du das Gewesene, also die Aufgaben der SchwbV darstellen. Auch was Du ggf für die Koll. erreichen konntest, aber alles unter Beachtung des Datenschutzes und der Persönlichkeitsrechte.

Aber nicht das Mandat nutzen um Dir hier einen Vorteil zu verschaffen. Ggf gibt es ja ein Teilnehmer, der dann die Frage stellt, ob Du wieder zur Wahl antreten wirst. Dieses kannst Du dann wahrheitsgemäß beantworten.

Stützunterschriften kannst Du dann nach Ende der Versammlung vor dem Versammlungsraum sammeln.

Doch auch das direkt im Anschluss an die Versammlung sammeln von Stützunterschriften könnten Mitbewerber aber auch die Wähler als ausnutzen eines Vorteils ansehen und negativ reagieren.

Du kannst dem etwas vorbeugen in dem Du rechtzeitig in der TO, welche alle mit der Einladung erhalten, auf das Thema anstehende Wahl 2014 und das es ein Thema der Versammlung sein wird hinweisen.

Betreffend Fristen.
Es gilt hier analog BR/PR.

Beim BR gibt es die 3 und 7 Tage Frist und in bestimmten Dingen KEINE Frist.

Das mit den 14 Tagen kenne ich nicht.

Wahlvorschlag/ Bearbeitungsfrist bei Vorlagen der Dienststelle

hajue, NRW, Thursday, 19.09.2013, 12:48 (vor 3878 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard, Danke für die schnelle Antwort

» Stützunterschriften kannst Du dann nach Ende der Versammlung vor dem
» Versammlungsraum sammeln.
Macht es einen Unterschied, ob ich die Unterschriften vor oder nach der Versammlung vor dem Versammlungsraum sammle>

» Du kannst dem etwas vorbeugen in dem Du rechtzeitig in der TO, welche alle
» mit der Einladung erhalten, auf das Thema anstehende Wahl 2014 und das es
» ein Thema der Versammlung sein wird hinweisen.
Ich hatte ohnehin vor, Wahl der SBV 2014 als TOP aufzunehmen.

Wahlvorschlag/ Bearbeitungsfrist bei Vorlagen der Dienststelle

hajue, NRW, Thursday, 19.09.2013, 12:49 (vor 3878 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard, Danke für die schnelle Antwort

» Stützunterschriften kannst Du dann nach Ende der Versammlung vor dem
» Versammlungsraum sammeln.
Macht es einen Unterschied, ob ich die Unterschriften vor oder nach der Versammlung vor dem Versammlungsraum sammle>

» Du kannst dem etwas vorbeugen in dem Du rechtzeitig in der TO, welche alle
» mit der Einladung erhalten, auf das Thema anstehende Wahl 2014 und das es
» ein Thema der Versammlung sein wird hinweisen.
Ich hatte ohnehin vor, Wahl der SBV 2014 als TOP aufzunehmen.

Wahlvorschlag/ Bearbeitungsfrist bei Vorlagen der Dienststelle

hackenberger, Thursday, 19.09.2013, 13:00 (vor 3878 Tagen) @ hajue

Hallo,

auch das vorher sammeln, könnte als Ausnutzung/Vorteil angesehen werden. Besser nach der Versammlung. Dann hatten alle die Möglichkeit ggf auch wegen Fragen/ Aussagen in der Versammlung zu reagieren.

Für eine im Mandat befindliche SchwbV, welche gute Mandatsarbeit geleistet hat, ist es idR auch kein Problem die Stützunterschriften zu erhalten. Denn dann wünschen die Wähler, dass es so weitergeht. Denn wir haben eigentlich auf Grund der Ein-Personenvertretung eine Persönlichkeitswahl.

Wahlvorschlag/ Bearbeitungsfrist bei Vorlagen der Dienststelle

hajue, NRW, Sunday, 22.09.2013, 10:32 (vor 3875 Tagen) @ hackenberger

» Hallo,
»
» auch das vorher sammeln, könnte als Ausnutzung/Vorteil angesehen werden.
» Besser nach der Versammlung. Dann hatten alle die Möglichkeit ggf auch
» wegen Fragen/ Aussagen in der Versammlung zu reagieren.

Hallo Bernhard,
dann lass ich das wohl lieber.

Betreffend Fristen.
Beim BR gibt es die 3 und 7 Tage Frist und in bestimmten Dingen KEINE Frist.
Das mit den 14 Tagen kenne ich nicht.

Im [link=https://recht.nrw.de/lmi/owa/pl_text_anzeigen>v_typ=g&v_datum=19741203&v_ugld=2035&v_ordz=1#det257961]LPVG NRW steht in § 66 1.2 [/link]Fristen: Bei vom Dienststellenleiter eingeleiteten Maßnahmen betragen diese grundsätzlich 2 Wochen ab Zugang.

Es gilt hier analog BR/PR.
Wo kann ich das nachlesen>
Danke und einen schönen Sonntag
hajue

Wahlvorschlag/ Bearbeitungsfrist bei Vorlagen der Dienststelle

hackenberger, Sunday, 22.09.2013, 11:51 (vor 3875 Tagen) @ hajue

Hallo,

» Es gilt hier analog BR/PR.
» Wo kann ich das nachlesen>
Das ergibt sich aus vielen Rechtsprechungen zum SGB IX und verschiedenen Verweisein im SGB IX auf das BR/PR.

Doch es gibt bei uns ja auch noch den großen Unterschied. Im Gegensatz zum BR/PR haben wir nur beratende Rechte. Der AG soll zwar die Antwort/ Stellungnahme in seine Überlegungen mit einbeziehen. Muss sie aber nicht zwingend beachten oder gar bei Ablehnung (Nein) durch ein Gericht ersetzen lassen. Darf also auch bei Ablehung (nein) wie geplant handeln.

Weiter schreibt das SGB IX hier auch keine Schriftform vor. Sie wird dem AG nur zwecks Beweis empfohlen. Es reicht also auch verbale Komunikation.

Ganz wichtig ist aber, die Stellungnahme der SchwbV müsste dem AG spätestens mit der Entscheidung des BR/PR vorliegen. Denn sonst setzt der AG nach Zustimmung durch BR/PR um und die Stellungnahme der SchwbV läuft beim AG ins leere.

Auch sollte die SchwbV den BR/PR von seiner Stellungnahme in Kenntnis setzen, damit diese die Entscheidung in ihre Mitbestimmung mit einbeziehen können.

Handelt der AG gegen die Entscheidung der SchwbV muss er die SchwbV hierüber informieren. Das Unterlassen ist aber NICHT Bußgeld bewährt.

Wahlvorschlag/ Bearbeitungsfrist bei Vorlagen der Dienststelle

hajue, NRW, Sunday, 22.09.2013, 13:00 (vor 3875 Tagen) @ hackenberger

Danke für die sonntägliche Arbeit.
hajue

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