Wahlvorschlag/ Bearbeitungsfrist bei Vorlagen der Dienststelle (Wahlen)
Hallo zusammen,
ich habe vorgesehen, nächstes Jahr Anfang September eine Versammlung (gemäß § 95 Abs. 6 SGB IX) der schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen durchzuführen. Dies ist das erste Mal, dass so etwas überhaupt gemacht wird. Meine Vorgänger haben davon keinen Gebrauch gemacht. Meine Frage: kann ich am Rande dieser Versammlung Wahlvorschläge für Stützunterschriften auslegen>
Zweite Frage: Der Personalrat hat um eine Vorlage der Dienststelle zu beantworten/Stellung zu beziehen zwei Wochen Zeit, dies zu tun. Für Schwerbehindertenvertretungen gibt es meines Wissens so eine Frist nicht (ich habe jedenfalls nichts Schriftliches gefunden), allerdings wurde mir gesagt, dass es Gerichtsurteile geben soll, in denen festgestellt wird, dass diese 2 Wochenfrist auch für SBV gilt (in Anlehnung an die Verfahrenweise mit dem Personalrat). Danke für die Hilfe.
hajue