Herzinfarkt/Bypass-OP (Fragen zu einer Behinderung)

Ostfriese, Niedersachsen, Monday, 23.09.2013, 11:14 (vor 3874 Tagen)

Liebe Forengemeinde,
einer meiner Schützlinge (50 Jahre alt) hat einen Herzinfarkt erlitten und musste sich am 10. 09. 2013 einer Bypass-Operation (4 Bypässe) unterziehen. Dementsprechend geht es ihm nun; eine massive Behinderung liegt derzeit definitiv vor.

Nun schreibt ja § 2 SGB IX eine Mindestdauer von 6 Monaten vor, die in diesem Fall natürlich längst noch nicht erreicht ist. Wahrscheinlich wird seine Behinderung jedoch erfahrungsgemäß länger, wenn nicht für immer andauern.

Hat jemand von euch Erfahrung, wie die "Versorgungsämter" in diesen Fällen auf einen Antrag schon zu diesem frühen Zeitpunkt raegieren>

Mit Gruß aus dem herbstlichen Ostfriesland
Willy

Herzinfarkt/Bypass-OP

hackenberger, Monday, 23.09.2013, 11:31 (vor 3874 Tagen) @ Ostfriese

Hallo,

bei solchen gesundheitlichen Beinträchtigungen und Folgen, muss man nicht die 6 Monate erst abwarten.

Doch Vorsicht! Hat der Betroffene bereits einen GdB von 50 sollte man genau prüfen und überlegen ib es sinnhaft ist hier weitere/ neue Behinderungen anerkennen lassen.

Denn wie wir hier bereits mehrfach als Thema hatten, kann es negativ ausgehen. Denn das VA prüft und bewertet dann ALLE Behinderungen, also auch die bereits anerkannten neu. Da es teils Verschlechterungen bei den GdB gibt, kann also im Ergebnis ein schlechterer Bescheid herauskommen. Ggf. auch vorerst einen höheren Gesamt-GdB aber diesen dann mit einer Heilungsbewährung. Nach Ablauf kann es dann sein, dass der GdB von 50 und damit der Status "Schwerbehindert" nicht mehr gegeben ist.

Im Ergebnis hätte dann die SchwbV dem Betroffenen nicht geholfen, sondern geschadet.

Daher sollte man sich besser mit dem bereits zuerkannten GdB 50 zufrieden geben.

Wichtig auch, Herzinfakt und auch notwendige Beipässe ergeben oft keinen GdB 50 mehr. Denn hier ist es entscheidend wie die Beeinträchtigungen nach OP und Reha noch sind.

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