Verkürzung der Arbeitszeit (Allgemeines)

wolo, Frankfurt am Main (Hessen), Monday, 23.09.2013, 15:51 (vor 3874 Tagen)

Hallo Forum,
trotz Suchfunktion nichts passendes gefunden

Die Fakten:

Bundes-Beamter, öffentlicher Dienst, 41 Std./Woche
seit 13.07.2013 GdB von 50 %
übt zugelassene Nebentätigekeit aus.

Frage:
Kann der Arbeitgeber bei einem Antrag auf Verkürzung des Arbeitszeit auch die bereits genehmigte Nebentätigkeit, die ja auch Arbeitszeit für einen anderen Arbeitgeber ist wiederrufen >

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Grüße aus Hessen

WD

Verkürzung der Arbeitszeit

hackenberger, Monday, 23.09.2013, 17:24 (vor 3874 Tagen) @ wolo

Hallo,

dieses ist KEINE Frage dieses Forums. Es ist eine rein arbeitsrechtliche Frage. Wenn hier aber als Grund für die Verringerung der Arbeitszeit die Schwerbehinderung angeführt wird, könnte ich mir vorstellen, dass der AG begründet die Genehmigung zur Nebentätigkeit widerruft. Wäre nachvollziehbar!

Doch wie erwähnt, Nebentätigkeit kein Thema der SchwbV, SGB IX und nicht dieses Forums.

Verkürzung der Arbeitszeit

wolo, Frankfurt am Main (Hessen), Tuesday, 24.09.2013, 10:36 (vor 3873 Tagen) @ hackenberger

» Hallo,
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» dieses ist KEINE Frage dieses Forums. Es ist eine rein arbeitsrechtliche
» Frage. Wenn hier aber als Grund für die Verringerung der Arbeitszeit die
» Schwerbehinderung angeführt wird, könnte ich mir vorstellen, dass der AG
» begründet die Genehmigung zur Nebentätigkeit widerruft. Wäre
» nachvollziehbar!
»
» Doch wie erwähnt, Nebentätigkeit kein Thema der SchwbV, SGB IX und nicht
» dieses Forums.

Auszug aus der RIV:

Schwerbehinderten Beamtinnen und Beamten wird auf Antrag die wö-chentliche Arbeitszeit von 41 auf 40 Stunden verkürzt (Hinweis auf § 3 Abs. 1 Satz 2 Arbeitszeitverordnung (AZV) und die Hinweise des Bundes-ministeriums des Innern dazu (Rundschreiben vom 24. Februar 2006 – D I 3 – 211 321 9/9 -); bekannt gegeben mit Erlass vom 27. Februar 2006 - Z B 1 - P 1101 - 9/06 -).

Jetzt noch einmal die Frage, danke

--
Grüße aus Hessen

WD

Verkürzung der Arbeitszeit

hackenberger, Tuesday, 24.09.2013, 11:01 (vor 3873 Tagen) @ wolo

Hallo Wolfgang,

es bleibt dabei, es ist eine reine arbeitsrechtliche Frage und daher keine Frage dieses Forums!!

Denn deine Frage betrifft nicht deh Rechtsanspruch auf Teilzeit. Auch nicht den Anspruch aus der RIV bzw § 3 AZV. Der AG vereigert ja nicht den Anspruch aus dieser RIV/ AZV.

Sondern Deine Frage betrifft ob der AG Nebentätigkeit genehmigen muss bzw die Genehmigung widerrufen darf.

Dieses hat nun einmal nichts mit dem Rechtsabspruch auf Teilzeit, weder gem SGB IX noch Teilzeit und Befristungsgesetz zu tun. Auch hat sie nichts mit der RIV oder des § 3 ArbzVO zu tun. Denn dort dürften wohl keine Aussagen/Regelungen betreffend Nebentätigkeit getroffen sein.

Es ist ein mögliches Thema der BNV. Dort gibt es KEINE Sonderregelungen für Schwerbehinderte.

Fazit: Kein Thema des SGB IX, der SchwbV und damit nicht dieses Forums.

Hier handelt es sich damit um ein Thema des BR/PR.

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