Begleitperson (Allgemeines)

BVGer, Berlin, Tuesday, 24.09.2013, 07:21 (vor 3873 Tagen)

Hallo
Ich würde mal gerne wissen warum es Ausstellungen gibt die der Begleitperson vom Behinderten Menschen mit Ausweis und dem "B" den freien Eintritt verwehren. Gegen welches Gesetz wird dort genau verstoßen>


Grüße vom www.BVGer.de :-)

Begleitperson

Ironie, Tuesday, 24.09.2013, 08:56 (vor 3873 Tagen) @ BVGer

Guten Morgen,

es wird nicht gegen ein Gesetz verstoßen.

Das "B" bezieht sich auf die Freifahrt einer Begleitperson
im öffentlichen Personennahverkehr.

Es liegt im Ermessen eines Veranstalters, ob er freien
Eintritt für eine Begleitperson gewährt.
Bei Veranstaltungen, die von der öffentlichen Hand
finanziert oder mitfinanziert werden, ist dies
normalerweise der Fall.

Mit dienst-täglichem Gruß

Ironie

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