Vorzeitige Einleitung der SBV-Wahl (Wahlen)

Fritzchen, Hessen, Tuesday, 24.09.2013, 16:21 (vor 3872 Tagen)

Hallo,

bei uns steht für Mitte bis Ende 2014 voraussichtlich eine Betriebsänderung mit Neuorganisation usw. nach der BR-Wahl an.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass da auch auf die Wahl der SBV Ende 2014 Rücksicht genommen wird.

Wie können wir die Wahl der SBV vorziehen um uns Sicherheit zu geben> Ist das mit Rücktritt der VPSchwb und der Stelli´s zu jedem Zeitpunkt möglich, oder birgt z.B. der Rücktritt aller Gefahren> Eine Stelli von Zweien möchte sowieso nicht mehr mitmachen und will zurücktreten.

Danke im Voraus für Informationen zu meinem Anliegen.:-)

Viele Grüße Fritzchen

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Viele Grüße
Fritzchen

Vorzeitige Einleitung der SBV-Wahl

hackenberger, Tuesday, 24.09.2013, 16:57 (vor 3872 Tagen) @ Fritzchen

Hallo,

das Thema Betriebsübergang/ -änderung usw. ist unter Wahlen (Sonderseiten) bzw A-Z und in Forumsbeiträgen behandelt.

Dort findet man u.a. auch:

Das Amt der amtierenden Schwerbehindertenvertretung erlischt:

Wird die Dienststelle vollständig aufgelöst, endet auch das Amt der Schwerbehindertenvertretung, weil dieses ohne zugehörige Dienststelle nicht bestehen kann.
Wird eine Dienststelle in eine andere Dienststelle eingegliedert, so besteht die Schwerbehindertenvertretung der „aufnehmenden“ Dienststelle weiter fort;  die Schwerbehindertenvertretung der aufgelösten  Dienststelle erlischt.
Das Amt der Schwerbehindertenvertretung endet ebenfalls, wenn durch Zusammenlegung mehrerer  Behörden eine neue Dienststelle entstanden ist, die mit keiner der früher en Dienststellen identisch ist.
Werden mehrere Betriebe zu einem (rechtlich) neuen Betrieb verschmolzen, endet das Amt der Schwerbehindertenvertretung des Betriebes mit den wenigsten Beschäftigten/ Arbeitnehmern. Dann erhält analog § 21 a Abs.2 die SBV des an der Anzahl der Beschäftigten/ Arbeitnehmern größten Betriebs das nach § 21 a Abs.1 Satz 3 BetrVG bis zu sechs Monate andauernde Übergangsmandat.

Weiter, klar kann man durch Mandatsniederlegungen den mandatslosen Zustand schaffen und dann neu wählen.

Ob dann aber wegen Änderungen im Betrieb nicht doch anschließend wieder neu gewählt werden muss, kann man ohne genaue interne Kenntnisse von außen nicht sagen.

Vorzeitige Einleitung der SBV-Wahl

Fritzchen, Hessen, Sunday, 29.09.2013, 10:11 (vor 3868 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

vielen Dank für die Informationen zum Thema Betriebsübergang/-änderung und Amt der Schwerbehindertenvertretung. Die Threads hatte ich gelesen und ich habe keine Infos zur Niederlegung der Mandate und Einleitung der SBV Wahl gefunden.

Die Infos über Möglichkeiten/Strategien sind mir im Moment wichtig. So werden bei uns auch die BR-Wahlen strategisch im Vorfeld beraten und vorgeplant.

Wie die Neuorganisation und in welcher Form ein Betriebsübergang gestaltet wird> Das wissen wir leider erst, wenn der Fall eintritt. Vorher macht der AG "immer" ein großes Geheimnis draus. Das macht unsere Arbeit und Planung der Wahl so unsicher.

Trotzdem haben meine Stellis und ich überlegt, die Wahlen vielleicht wenn es möglich ist vorzuziehen. Zumindest wollen wir diese Möglichkeit aktiv und strategisch mit in die Vorbereitungen unserer SBV Wahl einbeziehen.

Da kennen wir nur, dass alle zurücktreten und damit die Neuwahl eingeleitet ist. Welche Gefahren und Vorteile sich dahinter verbergen ist das, was wir zur Abwägung und internen Beratung in der SBV benötigen. Wir hoffen das hier im Forum zu erfahren.

Es geht uns um die Sicherung der langjährig erworbenen Kompetenzen der SBV und Stelli´s für unsere schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen, dass sich z.B. kein "nicht in Freistellung gewählter BR" ins Amt der SBV drängen kann.

Ich würde mich über Infos und Erfahrungen zu Mandatsniederlegung und Einleitung der Wahl mit der gleichen VPSchwb und dem 2. Stelli, sehr freuen. Um vielleicht im Herbst nicht noch mal eine SBV Wahl durchführen zu müssen bzw. die Wahl im Oktober 13 vorgezogen einzuleiten bzw. zu ersetzen.

Vielen Dank
Fritzchen

Vorzeitige Einleitung der SBV-Wahl

hackenberger, Sunday, 29.09.2013, 11:49 (vor 3868 Tagen) @ Fritzchen

Hallo,

wann Wahlen/ Neuwahlen stattfinden/ stattzufinden haben ist im Gesetz abschließend geregelt.

Eine Neuwahl nur wegen anstehender Betriebsänderungen durch Mandatsniederlegungen zu "erzwingen" und dann in der bestender Zusammensetzung/ Kandidatur der SchwbV wieder zur Wahl anzutreten und sich neu wählen lassen birgt die Gefahr, dass ein ArbG aus zwei Gründen wegen Rechtsmissbrauch auf Ungültigkeit der Wahl entscheidet. Denn solches Handeln unter Ausnutzung der Ausnahme im § 94 Abs 5 SGB IX könnte als Rechtsmissbrauch angesehen und ausgelegt werden. 

Denn man nimmt ja dann, durch diese vorgezogene Wahl und die Nutzung der Ausnahme im § 94 Abs 5 SGB IX dieses zweckentfremdet wahr.

1. Nach der Betriebsänderung könnte es mehr/ andere Wahlberechtigte geben, welchen so das Wahlrecht genommen wurde.

2. Wegen der Verringerung der Zahl der Wahlberechtigten wäre nach der Betriebsänderung keine Wahl der SchwbV mehr möglich.

2a. Durch diese Maßnahme wurden somit den Gewählten besondere Schutzrechte gesichert bzw war das Ziel, welche es bei Wahl / Regelwahl gem. Gesetz so nicht gegeben hätte.

zu 1. Hier könnten daher hinzugekommene Beschäftigte das ArbG anrufen weil ihnen das aktive/ passive Wahlrecht genommen wurde aus nach ihrer Auffassung wegen Rechstmissbrauch rechtswidriges Handeln der alten SchwbV.

zu 2. Hier könnte der AG wegen nach seiner Sicht wegen Rechsmissbrauch rechtswidrigem Handeln der alten SchwbV.

Ich hatte das Thema vorgezogene Neuwahl, nach Mandatsniederlegung weil zum Regelwahltermin keine Neuwahl mehr möglich war mit Fachleuten besprochen, Aussage es gibt zwar noch keine Rechtsprechung doch es ist zu mindest rechtlich bedenklich.

Vorzeitige Einleitung der SBV-Wahl

Fritzchen, Hessen, Monday, 30.09.2013, 13:36 (vor 3867 Tagen) @ hackenberger

Hallo,

das muss man erst mal wissen. Von diesen vielen anderen Seiten betrachtet ist das einleuchtend.

Vielen Dank für die sehr wichtigen Informationen.

Das wollen wir nicht und da lassen wir mal schön die Finger von. :lookaround:

Gruß
Fritzchen

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