Vom Schichtbetrieb in Normal(Tages)schicht (Freistellung)

saumone, Bayern, Thursday, 26.09.2013, 12:28 (vor 3871 Tagen)

Hallo zusammen,
ich arbeite als SBV in Zweischichtbetrieb.
Leider kann ich mich nur schwer um die schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen aus der anderen Schicht kümmern.

Gibt es eine Möglichkeit (evtl. mit Paragraph) damit ich dem AG es unterbreiten kann, in Normalschicht zu gehen um auch für die Belange der anderen Kollegen da zu sein>

Vom Schichtbetrieb in Normal(Tages)schicht

hackenberger, Thursday, 26.09.2013, 13:23 (vor 3871 Tagen) @ saumone

Hallo,

einen Rechtsanspruch wegen des Mandates in eine besondere Schicht zu kommen gibt es NICHT!

Im Gegenteil, das Gesetz verbietet eine Bevorteilung wie auch die Benachteiligung wegen des Mandates.

Es würde ja dann auch nicht wirklich helfen, denn dann kann es ja sein bzw. werden, dass in der anderen Schicht Schwbs arbeiten. Daher sehe ich im Mandat auch keinen Grund.

Dieses auch, weil auch solche Umstände das Gesetz eine Regelung geschaffen hat. Denn wenn aus betriebsbedingten Gründen, Schicht kann solches sein, Mandatstätigkeiten außerhalb der Arbeitszeit stattfinden muss, hat man Anspruch auf Freizeitausgleich.

PS: Leider ist dein Profil NOCH unvollständig. Bitte um weiter gut und optimale Antworten zu erhalten, das Profil vervollständigen. Lese dazu auch den ersten Forumsbeitrag.

Vom Schichtbetrieb in Normal(Tages)schicht

saumone, Bayern, Friday, 27.09.2013, 13:04 (vor 3870 Tagen) @ hackenberger

Aber es soll ja keine Bevorteilung für mich sein, sondern ein Vorteil für meine Kolleginnen und Kollegen aus der anderen Schicht.

Wie soll ich denn über etwas wachen (wie Gesetze, TV, BV, etc.) wenn ich nur in der einen Schicht dies kontrollieren kann>

Auch gesundheitlich ist es nicht gerade gut, wenn ich selbst von der Spätschicht am nächsten Morgen dann Vormittags mal da bin, am nächsten Tag gegen Mittag, etc.

Mir geht es in erster Linie um meine Kollegen!!!

--
Mit kollegialen Grüßen
Karlheinz Ehnes

Vom Schichtbetrieb in Normal(Tages)schicht

hackenberger, Friday, 27.09.2013, 14:06 (vor 3870 Tagen) @ saumone

Hallo,

» Aber es soll ja keine Bevorteilung für mich sein, sondern ein Vorteil für
» meine Kolleginnen und Kollegen aus der anderen Schicht.
Dieses trifft doch dann auf alle Schichten zu, denn du kannst ja stets nur immer in einer arbeiten/ anwesend sein.

Also, wenn Du in Tagschicht arbeitest, was ist dann id Punkten betreffend in der Nachtschicht>

Sonst gilt das Gesetz, ist Mandatsarbeit außerhalb der Arbeitszeit aus betrieblichen Gründen erforderlich, gibt es Freizeitausgleich.

» Wie soll ich denn über etwas wachen (wie Gesetze, TV, BV, etc.) wenn ich
» nur in der einen Schicht dies kontrollieren kann>
Weder SchwbV noch BR/PR sind die Betriebspolizei. Sie laufen also nicht Streife im Betrieb. Können somit auch nicht immer überall und zu jeder Zeit sein. Steht so auch nirgends.

» Auch gesundheitlich ist es nicht gerade gut, wenn ich selbst von der
» Spätschicht am nächsten Morgen dann Vormittags mal da bin, am nächsten Tag
» gegen Mittag, etc.
Verlangt ja auch keiner und wenn Du krank oder auf DR bist geht es auch.

» Mir geht es in erster Linie um meine Kollegen!!!
Das soll es ja auch und ist gut so.

Ggf ist ja der Stelli in der anderen Schicht, dann kann dieser weil Du wegen Freizeit und dort der Unabkömmlichkeit/ Unzumutbarkeit verhindert bist im Bedarfsfall im Rahmen der Verhinderungsvertretung aktiv werden. Dazu muss es dann aber einen Grund der Mandatswahrnehmung geben. Das kann dann zB. ein Beratungswunsch eines Schwb oder eines Koll der einen Antrag stellen möchte sein. Denn sonst gilt das Thema "Freizeitausgleich".

PS: mit Anrede und Schlußfloskel lesen sich Beiträge noch schöner ;-)

Vom Schichtbetrieb in Normal(Tages)schicht

der vergnügte Breisgauer, Baden Württemberg, Friday, 27.09.2013, 14:25 (vor 3870 Tagen) @ saumone

Hallo Karl-Heinz.
In unserem Betrieb arbeiten wir in 3 Schichten, mit 4 Gruppen.
In der Nachtschicht arbeiten 2 Gruppen, in der Früh - und Spätschicht je 1 Gruppe.
Ich habe überhaupt kein Problem, mit meinen betroffenen Kolleginnen/Kollegen zu kommunizieren, da ich sie ja in irgendeiner Konstellation immer treffe.
Die einen haben Feierabend wenn ich komme, die anderen kommen, wenn ich gehe.
Ich nehme mir auch immer wieder eine Viertelstunde, um mit jedem zu reden, nachzufragen usw.
Hat jemand ein grösseres Problem, bekommt er einen Termin für die Sprechstunde.
Also ich persönlich, sehe da keinen Bedarf, irgendetwas zu ändern, denn bei mir klappt das alles sehr gut.

Schönes Wochenende für alle.

--
Es ist nichts so schlecht, als dass es nicht auch etwas gutes hätte.

Vom Schichtbetrieb in Normal(Tages)schicht

hackenberger, Friday, 27.09.2013, 14:38 (vor 3870 Tagen) @ der vergnügte Breisgauer

Hallo,,

ein Beispiel dass es auch bei Schichtbetrieb geht.

Nur ein Hinweis, eine SchwbV hat kein Rechtsanspruch täglich ohne besonderen Anlass mit JEDEM Schwb reden zu können. Man kann sich also nicht dazu immer für die Mandatsarbeit abmelden/ freistellen.

Dieses nur, weil es ja auch sehr große Betriebe mit ggf vielen Schwbs und ggf noch in verschiedenen Betriebsstätten gibt.

Denn auch hier gilt ein analoges Recht wie bei BR/PR. Auch diese können nicht täglich alle AN aufsuchen um mit diesen Gespräche führen zu können. AN können im Bedarfsfall den BR/PR und/ oder die SchwbV aufsuchen. Soweit gegeben und möglich sind dafür die Sprechstunden zu nutzen.

PS: Ich hatte früher einen Betrieb mit 7 Betriebsstätten, weiter noch zeitweise als GSchwbV noch das örtl. Mandat ihn weiteren 6 Betrieben teils mit weiteren eigenen Betriebsstätten. Kenne es also, man kann nicht immer und überall und schon gar nicht zur gleichen Zeit sein. Doch es bedeutet nicht, dass man sein Mandat nicht richtig und zum Wohle der Koll wahrnehmen kann. Es gab nie Klagen der Koll.

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