Kopie der Meldung an die AfA (Umgang mit Arbeitgeber)

Leuchtturm, Friday, 27.09.2013, 14:07 (vor 3870 Tagen)

Hallo Leute,

folgendes ist mir passiert. Meine Arbeitgeberin hatte die Wahl der SBV angefochten und dieses Verfahren einschlafen lassen. Daraufhin forderte ich Sie auf, mir die Meldung an die Agentur für Arbeit zu überlassen. Dieser Aufforderung kam sie nicht nach, so dass ich das Arbeitsgericht anrufen musste. Das Arbeitsgericht gab mir Recht und der Beschluss wurde rechtskräftig.

Dennoch verweigert mir meine Arbeitgeberin weiterhin die Kopien der Meldung an die auszuhändigen. Weshalb ich nun die Zwangsmaßnahme beantrag habe. Leider brütet das Arbeitsgericht über diesen Antrag erstaunlich lange.

Nun meine Frage: Ist jemandem auch schon so etwas passiert und wie sah die Zwangsmaßnahme in diesem Fall aus>

Mit kollegialen Grüßen

Kopie der Meldung an die AfA

hackenberger, Friday, 27.09.2013, 14:19 (vor 3870 Tagen) @ Leuchtturm

Hallo,

zu erst einmal Glückwunsch zum Erreichten. Du siehst es geht und bringt Erfolg.

Ggf hast Du nicht optimal gehandelt, wenn Du hier selbst gehandelt hast und dieses nicht durch einen Anwalt machen ließt.

Denn dann hätte der AG ggf schneller gehandelt und erkannt, es kostet ihn Geld. Der Anwalt hätte dann auch wohl im Rahmen eines Beschlussverfahrens gegen den AG beantragt, dass der AG hier die Liste in einer gesetzten Frist vorlegen muss oder ihm für die Missachtung ein sehr deutliches 5-6 stelliges Ordnungsgeld angedroht würde.

Weiter kannst du hier sowohl gegen den zuständigen SB wie auch gegen den BA Schwb jeweils ein Verfahren gem § 156 Abs 1 SGB IX einleiten. Dieses kannst du auch via Anwalt, denn eine SchwbV muss hier nicht das notwendige Rechtswissen besitzen um hier rechtskonform zu handeln, auch dass hatten wir hier behandelt.

PS: Bitte fülle Dein Profil vollständig aus! Also Anzahl der Schwbs und BetrVG

Kopie der Meldung an die AfA

Leuchtturm, Friday, 21.03.2014, 14:49 (vor 3695 Tagen) @ hackenberger

Hallo,

in meinem Fall hat das Arbeitsgericht folgenden Beschuss gefast. Es wurde ein Ordnungsgeld in Höhe von 1.000,-- Euro festgelegt für jede Meldung, die die SBV nicht in Kopie erhält.

Gruß

Kopie der Meldung an die AfA

J.61, Tuesday, 06.02.2018, 17:55 (vor 2277 Tagen) @ Leuchtturm

Ich habe die gleiche Situation, der Arbeitgeber übergibt die Meldekopie nicht. Kann ich nach 2 Mahnungen zum Anwalt und der Arbeitgeber muss die Kosten tragen oder was muss ich formal zu beachten?

Danke für die Antwort
Joachim, SBV nach Erstwahl Jan.2018
PS: das gleiche wegen Schulung, keine BEM- Gespräche, ...

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