Vorstellungsgespräche (Einstellung)

eichenschild, Hessen, Saturday, 28.09.2013, 09:49 (vor 3869 Tagen)

Hallo,

ich bin seit 10 Monaten die Schwerhendindertenvertretung. Meine Vorgänger haben das Amt etwas schleifen lassen. Zur Zeit bin ich dabei die SBV wieder zu etablieren.

Mein AG bezieht mich in die Bewerbungsverfahren mit ein. In der Praxis gibt es bei uns immer 2 Vorstellunggespräche mit den Bewerbern.

Meine Frage lautet, wenn in der 1. Runde die schwerbehinderten Berwerber aufgrund fehlender Qualifikation ausscheiden, ist dann die SBV in der 2. Runde trotdem zu beteiligen>

In einem besonderen Fall wird mit den Bewerbern sogar eine Hospitation durchgeführt. Ist auch hier die SBV einzubeziehen>

Vorstellungsgespräche

hackenberger, Saturday, 28.09.2013, 10:10 (vor 3869 Tagen) @ eichenschild

Hallo,

zu erst, gut dass es wohl mit dem AG ziemlich klappt.

Zur Frage, wenn es unter den schwerbehinderten Bewerbern 'nur' einen Schwerbehinderten gibt, so hat die SchwbV das Recht an ALLEN Vorstellungsgesprächen teilzunehmen. Denn sie muss die Möglichkeit des Vergleiches haben das es hier keine unterschiedliche Vorgehen gibt.

Kann man auch so in Urteilen und Kommentierungen nachlesen.

PS: Bitte ergänze dein Profil um die Anzahl der Schwbs und das geltende Arbeitsrecht/ Gesetz.

Vorstellungsgespräche

eichenschild, Hessen, Wednesday, 02.10.2013, 08:35 (vor 3865 Tagen) @ hackenberger

Hallo,

vielen dank für die Rückmeldung. Leider wurde mir eine Frage nicht genau beantwortet.

Ich hatte gehofft, einige Erfahrungen austauschen zu können.

Meine Frage lautet:

Wenn in ein AG nach den Vorstellungsgesprächen mit den in Frage kommenden Bewerbern ein 2. Gespräch und eine Hospitation vereinbart und unter den Bewerbern kein Schwerbehinderter mehr ist, ist es dann nötig dass die SBV an dem weiteren Auswahlverfahren teilnimmt>

Vielen Dank
vwsbv

Vorstellungsgespräche

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Wednesday, 02.10.2013, 10:01 (vor 3865 Tagen) @ eichenschild

Hallo vwsbv,

» Meine Frage lautet, wenn in der 1. Runde die schwerbehinderten Berwerber
» aufgrund fehlender Qualifikation ausscheiden,
Ich gehe davon aus, dass die fehlende Qualifikation tatsächlich vorhanden und nicht nur ein vorgeschobenes Argument ist.
Wichtig ist, dass du bei der ersten Runde bei allen Gesprächen dabei bist um ggf. eine Benachteiligung zu erkennen.

» ist dann die SBV in der 2. Runde trotdem zu beteiligen>
Nein, denn nun ist ja kein schwerbehinderten Berwerber mehr dabei.

» In einem besonderen Fall wird mit den Bewerbern sogar eine Hospitation
» durchgeführt. Ist auch hier die SBV einzubeziehen>
Ja, wenn der hospitierende ein schwerbehinderter Berwerber ist.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Vorstellungsgespräche

hackenberger, Wednesday, 02.10.2013, 10:58 (vor 3865 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Hallo,

der AG muss dann aber § 81 Abs. 1 Satz 7, 8 SGB IX beachten.

PS: Leider ist Dein Profil immer noch unvollständig, bitte ergänzen um diese Pkt. ( Öff. Dienst>, Gesetz/ anzuwendendes Arbeitsrecht, Anzahl der Schwerbehinderten)

Vorstellungsgespräche

eichenschild, Hessen, Monday, 04.11.2013, 13:54 (vor 3832 Tagen) @ hackenberger

Hallo,

ich würde gern mein Profil vervollständigen, doch leider kann ich nicht finden wo ich das mache.

Gruß vwsbv

Vorstellungsgespräche

hackenberger, Monday, 04.11.2013, 14:01 (vor 3832 Tagen) @ eichenschild

Hallo,

melde dich an un mache dann einen Doppelklick auf deinen Nicknamen oben rechts. Dann öffnet sich Dein Profil und unter dem Profil findest Du dann "Userdaten editieren".


PS: Beachte doch bitte bei Antworten den Hinweis über dem Textfeld!!
Text: Bitte nicht benötigten zitierten Text löschen --> Text löschen

Vorstellungsgespräche

Niko, Hessen, Thursday, 05.12.2013, 08:45 (vor 3801 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

»
» » ist dann die SBV in der 2. Runde trotdem zu beteiligen>
» Nein, denn nun ist ja kein schwerbehinderten Berwerber mehr dabei.
»


Ich würde sagen ja, denn es kann sich ja immer noch ein Bewerber als schwerbehindert "outen"

Vorstellungsgespräche

hackenberger, Thursday, 05.12.2013, 09:20 (vor 3801 Tagen) @ Niko

Hallo,

» Ich würde sagen ja, denn es kann sich ja immer noch ein Bewerber als
» schwerbehindert "outen"

Nein, es besteht kein Teilnshmerecht. Denn dieses besteht immer bekanntlich nur, wenn unterden Bewerbern mindestens 1 Schwerbehinderter ist.

Diese Situation ist ja grundsätzlich immer möglich.

Sonst ist es so wie grundsätzlich, outet sich oder stellt sich im Vorstellungsgespräch ein Bewerber als Schwerbehinderter heraus, muss der AG dann unterbrechen und die SchwbV ab diesem Zeitpunkt hinzuziehen.

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