Komisarische -Vertretung (Wahlen)

christian52, NRW, Monday, 30.09.2013, 14:08 (vor 3867 Tagen)

Hallo zusammen,

in meiner Funktion als Interessenvertreter der Schwerbehinderten bin ich zum 30.09.aus persönlichen Gründen zurückgetreten. Meine bisherige Stellvertreterin - jetzige Nachfolgerin überlegt bis zur turnmäßigen Wahl (nächstes Jahr Okt.-Nov.) den Posten alleine (ohne Stellvertreter-in) durchzuführen. Frage: Bis zur kommenden Wahl auch der Stellvertreter kann/darf ich dann bei Urlaub oder Krankheit der Vorsitzenden diese kommisarisch vertreten>>
Für eure Rückinfo vorab vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

christian52

Komisarische -Vertretung

hackenberger, Monday, 30.09.2013, 14:30 (vor 3867 Tagen) @ christian52

Hallo,

Komisarische -Vertretung gibt es nicht. Also lautet die Antwort NEIN! Du hast KEIN Mandat mehr. Es wäre dann auch ein Verstoß gegen den Datenschutz.

Doch die Nachrückerin in die Position SchwbV, muss nun zu Nachwahlen für den Stelli einladen, wenn es nun keinen Stelli mehr gibt. Dann könntest Du als solcher kandidieren und gewählt werden.

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