Komisarische -Vertretung (Wahlen)
Hallo zusammen,
in meiner Funktion als Interessenvertreter der Schwerbehinderten bin ich zum 30.09.aus persönlichen Gründen zurückgetreten. Meine bisherige Stellvertreterin - jetzige Nachfolgerin überlegt bis zur turnmäßigen Wahl (nächstes Jahr Okt.-Nov.) den Posten alleine (ohne Stellvertreter-in) durchzuführen. Frage: Bis zur kommenden Wahl auch der Stellvertreter kann/darf ich dann bei Urlaub oder Krankheit der Vorsitzenden diese kommisarisch vertreten>>
Für eure Rückinfo vorab vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
christian52