Beteiligungsrecht SBV bei Dienstzeitvereinbarung (Allgemeines)

Nedo, Bayern, Monday, 07.10.2013, 13:41 (vor 3860 Tagen)

Hallo,

leider ist an unserer Hochschule die Zusammenarbeit zwischen mir als Schwerbehindertenvertreter und dem Personalreferat in Sachen Rechtsfragen und nicht immer leicht.

Zur Zeit wird eine Dienstzeitvereinbarung neu geregelt und ich bat unseren Personalrat mir die neue DZV als Datei zuzusenden.
Dies wurde mir verweigert mit der Begründung, dass das Personalreferat der Meinung ist, dass dies nur eine Sache zwischen den PR und dem P-Referat ist und der SBV nicht daran zu beteiligen sei.

Auch werde ich in den letzten Wochen vermehrt gebeten doch bitte später zur wöchentlichen PR-Sitzung zu kommen, da zunächst die Leiterin des P-Referat da sei und ich doch bitte erst nach dem die Leiterin mit dem Gesprächen fertig sei hinzukommen soll.:-|

Die kommt mir doch alles sehr dubios vor, da ich doch nach SGB IV § 94 das Recht habe daran teilzunehmen. Oder liege ich da falsch>>

Schon mal besten Dank.

Euer
Michael

Beteiligungsrecht SBV bei Dienstzeitvereinbarung

hackenberger, Monday, 07.10.2013, 22:16 (vor 3859 Tagen) @ Nedo

Hallo,

Du liegst mit Deiner Meinung nicht falsch. Nur beim Gesetz und dem §§ hast Dundich etwas vertan. Es ist der § 95 Abs 4 SGB IX.

Hier ergeben sich die Rechte der SchwbV wegen der besonderen Betroffenheit der Gruppe der Schwerbehinderten gem § 95 Abs 2 iV mit § 81 Abs 4 SGB IX.

RSS-Feed dieser Diskussion