Aussteuerung Erwerbsminderungsrente (Rente / Pension / ATZ)

heino, NRW, Wednesday, 09.10.2013, 08:18 (vor 3858 Tagen)

Liebe Forumsteilnehmer,

und wieder wende ich mich an das Forum, da mir hier schon des öfteren geholfen wurde.

Ich bin Vertrauensperson in einem Unternehmen mit derzeit rd. 85 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und betreue 12 Schwerbehinderte (incl. 3 Gleichgestelle).

Ein schwerbehinderter Kollege (inoperabler Gehirntumor) steht vor der Aussteuerung. Gestern hatten wir ein Gespräch mit der Ehefrau des Kollegen. (Teilnehmer: BR, SBV, Pers.abt., Ehefrau) Sie sagte uns, dass momentan nicht daran zu denken sei, dass ihr Mann wieder zur Arbeit kommt. Obwohl er es gerne täte. Aber ständige Krampfanfälle stehen dem entgegen sowie ein starker Medikamentencocktail.

Wir haben der Frau nahegelegt, einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen. Ein Gang zum Arbeitsamt kommt für den Kollegen lt. seiner Frau nicht in Frage. Und da bin ich mir nicht sicher, ob man die Agentur für Arbeit raushalten kann.

Nun ist es wichtig, dass auch nach dem Wegfall des Krankengeldes die Familie finanziell abgesichert ist und sich bis zur Erteilung der Erwerbsminderungsrente keine monetäre Lücke auftut und der Kollege weiterhin eine Krankenversicherung hat.

Laut Sozialgesetzbuch III bietet der §125 die sogenannte Nahtlosigkeitsregelung, die einem Betroffenen auch bei einer geminderten Leistungsfähigkeit ein Anspruch auf Arbeitslosengeld zusteht.

Können wir dem Kollegen damit helfen>

Im Voraus danke für eure Hilfe.

heino

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heino

Aussteuerung Erwerbsminderungsrente

hackenberger, Wednesday, 09.10.2013, 08:38 (vor 3858 Tagen) @ heino

Hallo Heino,

dieses ist weder Thema dieses Forums noch Thema der SchwbV.

Die SchwbV sollte sich aus solchen, nicht zu ihrem Aufgabenfeld gehörenden Themen auch aus eigenem Interesse heraushalten.

Wir sind nun einmal nicht für alles und alle SGB zuständig. Schon gar nicht für Renten und/ oder Versorgungs-/ Versicherungsfragen.

Man kann unverbindliche Hinweise auf Anlauf und Beratungsstellen geben. Da gibt es auch für dieses Thema besondere Fachstellen zB auch die DRV. Damit sollte man es aber auch belassen.

Man läuft hier sonst auch Gefahr, dass man ggf. wegen Falschberatung zivilrechtlich gem. BGB auf Schadenersatz verklagt wird. Diese Gefahr besteht besonders, bei Beratungen außerhalb der Aufgaben der SchwbV laut SGB IX, wie hier zB bei Rententhemen. Aber auch bei Aufgaben der SchwbV lt. SGB IX wenn man mit Vollmacht des Betroffenen selbstständig/ eigenverantortlich handelt. Einer Vertrauensperson ist dieses leider geschehen. Deren Anwalt versucht nun alles diese im Raume stehende größere 5 stellige Summe noch zu mildern bzw abzuwenden. Hier ist es auch wichtig, eine normale Haftpflichtversicherung schützt den "Mandatsträger" hier nicht. Sie tritt hier also nicht ein.

Gerade bei Renten / Versorgungsfragen kann eine fehlerhafte Beratung wenn sich der Betroffene darauf beruft sehr schnell solches nach sich ziehen. Denn es geht schnell um große Beträge.

Daher, bitte doch bei/mit Fragen/ Themen das Themengebiet dieses speziellen Forum beachten. Wir sind kein Forum für Renten / Versorgungsfragen.

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