Beratung mit Hilfe der AHP (Antragstellung / Widerspruch)

onkel, Saturday, 19.10.2013, 17:21 (vor 3848 Tagen)

Ein freundliches "Hallo" vom Onkel

Ich bin heute ganz neu im Forum dabei und sehe mit großem Interesse die Beiträge der einzelnen Mitglieder. Dabei stoße ich immer wieder die Problematik der Beratung bei Antragsstellung/Widerspruch durch den SBV.
Ich bin jetzt erst 1 Jahr als SBV dabei. Ich habe in der kurzen Zeit meine eigene Vorgehensweise entwickelt.
Bei Fragen zu Krankenheiten, Erfolgsaussichten beim VA sage ich zuerst garnichts, Die Menschen sind oft sehr empfindlich oder nehmen einem eine realistische Darlegungsweise ihrer Situation möglicherweise übel. Achtung: Mobbing! Grundsätzlich überreiche ich beim ersten Beratunggespräch immer die neuest AHP-Ausgabe. Diese erhält man auch in größeren Mengen beim BMAS kostenlos.
Dadruch kann sich jeder "Kunde" einen ersten Eindruck verschaffen, wie seine Erkrankungen eingestuft werden, und wie der Gesamt-GdB ermittelt wird (z.B. KEINE BERECHNUNG.)Dadurch erhalten viele Antragsteller einen ersten realistischen Eindruck ihrer Situation. Eine weitere Beratung wird oft erheblich einfacher.

Was hält "die Gemeinde" von dieser Vorgehensweise>>>

--
carpe diem!

Beratung mit Hilfe der AHP

hackenberger, Saturday, 19.10.2013, 17:45 (vor 3848 Tagen) @ onkel

Hallo,

» Ich bin heute ganz neu im Forum dabei und sehe mit großem Interesse die
» Beiträge der einzelnen Mitglieder. Dabei stoße ich immer wieder die
» Problematik der Beratung bei Antragsstellung/Widerspruch durch den SBV.
Das Mitlesen ist zu begrüßen.

» Ich bin jetzt erst 1 Jahr als SBV dabei. Ich habe in der kurzen Zeit meine
» eigene Vorgehensweise entwickelt.
» Bei Fragen zu Krankenheiten, Erfolgsaussichten beim VA sage ich zuerst
» garnichts, Die Menschen sind oft sehr empfindlich oder nehmen einem eine
» realistische Darlegungsweise ihrer Situation möglicherweise übel.
Das entspricht aber nicht den Aufgaben lt. § 95 Abs. 1 Satz 3 SGB IX:
Die Schwerbehindertenvertretung unterstützt Beschäftigte auch bei Anträgen an die nach § 69 Abs. 1 zuständigen Behörden auf Feststellung einer Behinderung, ihres Grades und einer Schwerbehinderung sowie bei Anträgen auf Gleichstellung an die Agentur für Arbeit.

» Achtung: Mobbing!
Wo bitte soll hier Mobbing sein/entstehen bei der Umsetzung der Pflichten lt. SGB IX § 95>
Was verstehst Du überhaupt unter Mobbing> Es ist immer wieder leider festzustellen, dass hier dieser Begriff falsch verstanden wird. Was ist Mobbing>

» Grundsätzlich überreiche ich beim ersten Beratunggespräch immer
» die neuest AHP-Ausgabe.
Was sollen ungeschulte Betroffene denn hier erkennen und verstehen. Selbst geschulte SchwbV haben hier ja oft Probleme.

» Dadruch kann sich jeder "Kunde" einen ersten Eindruck verschaffen, wie
» seine Erkrankungen eingestuft werden, und wie der Gesamt-GdB ermittelt
» wird (z.B. KEINE BERECHNUNG.)Dadurch erhalten viele Antragsteller einen
» ersten realistischen Eindruck ihrer Situation. Eine weitere Beratung wird
» oft erheblich einfacher.
Dem muss ich hier doch ausdrücklich widersprechen. Siehe auch Antwort oben!

PS: Ergänze doch bitte Dein Profil!
Welches Arbeitsrecht gilt> BPersVG oder PersVG des Landes> oder>

Anmerkung!
» SBV; 1-Personenvertretung ohne Stellvertreter;
Es ist Deine pflicht hier auf Wahlen der Stellvertreter hinzuwirken. Also zu einer Wahlversammlung einzuladen. Hier Nachwahl des/der Stelli!

Dieses auch, weil sofern Du zB wegen Urlaub oder Krankheit ausfällst es keinen gibt der hier die Interessen der Schwerbehinderten und die Aufgaben der SchwbV wahrnehmen kann/darf. Die GSchwbV darf es nicht, denn sie hat hier kein örtl. Mandat. Auch der Datemschutz verbietet dieses.

» 2 Schwerbehinderte von der Konzerntochter werden von mir mitvertreten, da die SBV der Konzerntocher 60km entfernt ist.
Das Du es nicht darfst ist wohl bekannt. Der AG darf dich hier nicht einbinden, dir auch keine Auskünfte und Daten/Fakten bereitstellen. Es wäre ein Verstoß gegen den Datenschutz; hier der besonders geschützten Sozialdaten.
Der AG kann Dir weiter auch untersagen hier Arbeitszeit in Anspruch zu nehmen.

Beratung mit Hilfe der AHP

onkel, Thursday, 24.10.2013, 15:16 (vor 3843 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernd,
ich habe Deine Ausführungen die im Ton klar und deutlich waren, mit Interesse gelesen. Vermutlich hast Du in Deinen Ausführungen völlig recht. Oft ist aber die tatsächliche Situation im Betrieb eine gänzlich andere als vom Gesetzgeber gedacht. Wenn ich keine Kandidaten habe, kann ich auch keinen Stelli wählen lassen. Wenn sich im Konzern 2 schwM völlig vergessen fühlen kann ich mich auch aus Ethischen Gründen diesen Leute annehmen ohne gleich das SGB IX zuverletzen. Das sie kein Stimmrecht haben und eigentlich fremde Mitarbeiter sind ist mir auch klar.Auch der Datenschutz muss hier nicht verletzt werden. Ich halte nix von Gesetzesglauberei.
Im Übrigen sind Deine Ausfühungen korrekt. Ich hab wieder mal was gelernt.

--
carpe diem!

Beratung mit Hilfe der AHP

hackenberger, Thursday, 24.10.2013, 15:33 (vor 3843 Tagen) @ onkel

Hallo,

» ich habe Deine Ausführungen die im Ton klar und deutlich waren, mit
» Interesse gelesen. Vermutlich hast Du in Deinen Ausführungen völlig recht.
Hoffe du hast meine Ausführungen nicht falsch aufgefasst. Sollten nur gutgemeinte Hinweise sein ;-)

» Oft ist aber die tatsächliche Situation im Betrieb eine gänzlich andere als
» vom Gesetzgeber gedacht.
Und trotzdem gilt das Gesetz und ist von allen zu beachten ;-)

» Wenn ich keine Kandidaten habe, kann ich auch keine Stelli wählen lassen.
Stimmt, kannte das Problem auch. Man kann hier aber das Gesetz nutzen, also das passive Wahlrecht. Dieses haben ja alle im Betrieb welche auch BR/PR werden könnten. Also schaue dich auvh einmal unter anderen, nicht schwerbehinderten AN zB auch Mietglieder/Ersatzmitgliedern des BR um. So hatte ich Erfolg.

» Wenn sich im Konzern 2 schwM völlig vergessen fühlen kann ich mich auch aus
» Ethischen Gründen diesen Leute annehmen ohne gleich das SGB IX zuverletzen.
Hier sollte man die zuständige und gewählte SchwbV an ihre Pflichten erinnern und nicht deren Nichttun unterstützen. Diese hat die Pflicht sich um alle zu kümmetn und bekommt dafür auch die hier notwendige Zeit. Das SGB IX sieht dieses vor, aber ja kenne ich auch, es ist nicht immer einfach. Doch auch das Mandatstätigkeit nicht immer einfach ist, ist bekannt.

» Ich halte nix von Gesetzesglauberei.
Wenn wir für uns das Gesetz eigenwillig auslegen, müssen wir es auch dem AG gestatten, was aber ja berechtigt keiner will. Gesetze sind nun einmal dafür da, von ALLEN beachtet zu werden.

» Im Übrigen sind Deine Ausfühungen korrekt. Ich hab wieder mal was gelernt.
Das ist dich schön und wie schon o. angemerkt nur gut gemeint. Ich bin mir auch sicher, dass Du gute Arbeit machst und dazu lernen können wir alle. Übrigens auch ich heute immer noch.

Beratung mit Hilfe der AHP

albarracin, Baden-Württemberg, Sunday, 27.10.2013, 09:46 (vor 3840 Tagen) @ hackenberger

Hallo Onkel,

wenn man sich mit inhaltlicher Kritik nicht auseinandersetzen will, kann man natürlich auf Stilfragen ablenken.
Du warst es, der hier seine Vorgehensweise zur Diskussion gestellt hat und mußt dann auch damit umgehen können, daß nicht jeder Beifall klatscht.

Im Übrigen, wenn man nach eigenen Angaben wie Du bereits ein Jahr SBV ist, kann man bereits die eine oder andere Schulung absolviert haben und daher sollten m. E. mehr Grundkenntnisse vorhanden sein, als Du sie in Deinem Posting offenbarst.

--
&Tschüß

Wolfgang

Beratung mit Hilfe der AHP

onkel, Tuesday, 29.10.2013, 16:36 (vor 3838 Tagen) @ albarracin

Hallo Albarracin

Ich möchte an dieser Stelle die Stilfrage nicht weiter vertiefen,obwohl die Art und Wiese wie wir miteinander umgehen auf uns selbst zurückfällt. Aber nun zur Sacharbeit zurück. Ich habe da eine Frage zu folgender Äußerung:

» Was heißt "KEINE BERECHNUNG" >>> Natürlich wird ein Gesamt-GdB berechnet - nur halt nach sehr speziellen Regeln. Dein Vorgehen halte ich bestenfalls für reichlich naiv - evtl. aber auch nur für faul. Die VersmedV ist hochgradig erklärungsbedürftig.

Ich konnte dazu nirgends etwas Schriftliches finden. Auch wurde das in keinem Seminar so gesagt. Sind die AHP/VersmedV/Knochen..... nicht ehrlich vollständig oder was>> Würde gern was von Deinem großen Wissen lernen.

Gruß

--
carpe diem!

Beratung mit Hilfe der AHP

hackenberger, Tuesday, 29.10.2013, 16:43 (vor 3838 Tagen) @ onkel

Hallo,

das Thema Anhaltspunkte und Bildung des Gesamt GdB ist ein sehr komplexes.

Hier empfehle ich sich einmal an ein VA zu wenden und diese anfragen ob sie Schulungen anbieten oder aber einen SB von diesem zur nächste Schwerbehindertenversammlung einladen.

Auch kann man einmal bei VdK anfragen, ob diese eine Arbeitsgruppe der SchwbV haben. In Hessen ist dieses so. Auch dort wird dieses Thema behandelt.

Beratung mit Hilfe der AHP

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 30.10.2013, 10:11 (vor 3837 Tagen) @ hackenberger

Hallo Onkel,

die Grundlagen zur Berechnung eines Gesamt-GdBs findest Du in der Versmed-V unter Teil A, Nummer 3.
Dies ist die Rechtsgrundlage, die wie Bernhard richtig geschrieben hat, leider sehr kompliziert ist und auch in Bundesländern ohne zentrale Versorgungsverwaltung von den einzelnen Versorgungsämtern höchst unterschiedlich ausgelegt wird.
Es gibt aber ein grobes dreistufiges Vorgehen (mit gewissen Ausnahmen):

1. Ermittlung der Funktionsstörung mit dem höchsten Einzel-GdB als Grundlage des Gesamt-GdB

2. Ermittlung der weiteren Funktionsstörungen, die mindestens einen Einzel-GdB von 20 haben,

3. Prüfen, ob sich die weiteren Funktionsstörungen entweder besonders verstärkend oder aber unabhängig nachteilig in Bezug auf die Haupterkrankung (Nr. 1) auswirken. Falls Ja, "Zuschlag" von 10, Falls nein, kein Zuschlag. IdR sind bis zu zweimal 10 "Zuschlag" möglich.

Um die Entscheidung eines VA sinnvoll angehen zu können, muß daher immer Widerspruch mit dem Verlangen auf Akteneinsicht eingelegt werden, da der Antragsteller nur dann diese Bewertungstabelle des VA zu sehen bekommt und nur in Kenntnis dieser Einzelbewertungen und der Ermittlung des Gesamt-GdB einen Widerspruch sinnvoll begründen kann.

Als "Beifang" bei der Akteneinsicht kann man dann zB prüfen, ob der Gutachter überhaupt sachlich und fachlich geeignet war oder ob nicht zB ein Orthopäde psychiatrische Sachverhalte begutachtet hat.

--
&Tschüß

Wolfgang

Beratung mit Hilfe der AHP

onkel, Wednesday, 30.10.2013, 14:03 (vor 3837 Tagen) @ albarracin

Hallo Wolfgang
(ist persönlicher)

vielen Dank für Deine ausführlich Darstellung der Versmed.-V. Im Großen und Ganzen sind mir naürlich auch die AHP/Versmed.-V bekannt. Gut finde ich hier Deinen Gedanken im letzten Abschnitt.

Als "Beifang" bei der Akteneinsicht kann man dann zB prüfen, ob der
» Gutachter überhaupt sachlich und fachlich geeignet war oder ob nicht zB ein
» Orthopäde psychiatrische Sachverhalte begutachtet hat.

Leider sind die Sachbearbeiter beim LAS/Landesamt für Soziales Profis. Solche Fehler kommen sicher nur sehr selten vor. Was ich aber grundsätzlich nicht ausschließen möchte. Wie ich schon Bernd sagte, im Saarland ist die Bearbeitung aller Anträge etc. reines Massegeschäft. Die sind echt fit.
Was in den Vers.med.V. aber nicht steht, sind die unterschiedlichen Urteile bezüglich der SGs, LSGs und des BsG. Da gibt es völlig unterschiedliche Urteile, die für niemanden nachvollziehbar sind. 30 + 30 = 40; 40 + 30 = 40
auch gerne 30 + 30 = 50. Jedes Gericht wie es mag. Es gibt starke 20; schwache 20er. 10er werden in Bayern überhaupt nicht berücksichtigt.Du versteht hoffentlich was ich meine. Meine Meinung nach müßte der Gesetzgeber allgemeine gültige Regelen sprich Strukturen erstellen. Dann wäre das Entscheidungprozedere für alle Betroffenen durchschaubar. Und die Rae und Gerichte wären nicht hoffnungslos überlauben!

Gruß onkel

--
carpe diem!

Beratung mit Hilfe der AHP

onkel, Wednesday, 06.11.2013, 12:07 (vor 3830 Tagen) @ albarracin

Hallo Albarracin

Ich krieg immer mehr den Eindruck, dass Du in einer völlig anderen Liga spielst als ich kleiner Anfänger. Deshalb entschuldige Fehler. ich lerne gern

» » Als "Beifang" bei der Akteneinsicht kann man dann zB prüfen, ob der
» Gutachter überhaupt sachlich und fachlich geeignet war oder ob nicht zB ein
» Orthopäde psychiatrische Sachverhalte begutachtet hat.

Im Vers.medV "Kommentar" Seite 406 steht aber genau das Gegenteil. Oder interpretiere ich hier falsch. Das Buch ist dir sicher gekannt. Was meinst Du. Erbitte Antwort bevor ich mit dem VA Verbindung aufnehme. Ich hab da einen Verdacht bei einem meiner Schäfchen.

Gruß onkel

--
carpe diem!

Beratung mit Hilfe der AHP

onkel, Wednesday, 30.10.2013, 13:13 (vor 3837 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernd,

dieses Thema ist in der Tat ein Schwieriges. Im Saarland werden alle Anträge grundsätzlich vom LAS/Landesamt für Soziales bearbeitet und entschieden.Das LAS ist grundsätzlich in der Lage (durch techn. Hilfsmittel wie z.B.Textbausteine etc.) jeden Antrag innerhalb von 3-5 Wochen zu bescheiden. Müssen sie eigentlich auch. Laut Statistik der Integrationsämter werden bundesweit im Saarland die meisten Anträge gestellt. Dann kannst Du dir vorstellen was alles abgelehnt wird, natürlich erst ab 50. Der Amtsleiter, ist mir persönlich bekannt, hat mir versichert, dass grundsätzlich die Mediziner mittels Gutachten entscheiden. Die Sachbearbeiter (nur einfacher Dienst) setzen die Bewertungen der Ärzte in Bescheide um. Die Verwaltung schleicht sich hier m.E. aus der Verantwortung. Im Saarland gibt es fast keine tatsächliche Begutachtungen. Es wird nach Aktenlage entschieden. Der medizinische Dienst arbeitet im Großen und Ganzen anonym. Ich glaube, dass ist nicht die ganze Wahrheit. Und bezüglich der Bezahlung der Sachgbearbeiter sieht man auch, welchen Stellenwert die Schwerbehinderten in Deutschland immer noch haben.
Übrigens, die leisten sich auch tolle Fehler. Ein guter Freund hat Prostatakrebs im fortgeschrittenen Stadium mit Metastasen. Erster Antrag- Ergebnis 100 unbefristet und Merkmal aG. Der Freund lebt schon mittels Hormontherapie 8 Jahre ohne Probleme.

Gruß onkel

--
carpe diem!

Beratung mit Hilfe der AHP

hackenberger, Wednesday, 30.10.2013, 14:06 (vor 3837 Tagen) @ onkel

Hallo,

» Der Amtsleiter, ist mir persönlich bekannt, hat mir versichert,
» dass grundsätzlich die Mediziner mittels Gutachten entscheiden. Die
» Sachbearbeiter (nur einfacher Dienst) setzen die Bewertungen der Ärzte in
» Bescheide um. Die Verwaltung schleicht sich hier m.E. aus der
» Verantwortung. Im Saarland gibt es fast keine tatsächliche Begutachtungen.
Das ist so üblich und auch nicht falsch oder rechtswidrig.

Daher empfehle ich ja auch immer sich vom FACHARZT, nicht Hausarzt einen guten und ausführlichen Befundbericht fertigen zu lassen. Die Gebühren hier sind dann gut angelegtes Geld.

» Übrigens, die leisten sich auch tolle Fehler. Ein guter Freund hat
» Prostatakrebs im fortgeschrittenen Stadium mit Metastasen. Erster Antrag-
» Ergebnis 100 unbefristet und Merkmal aG. Der Freund lebt schon mittels
» Hormontherapie 8 Jahre ohne Probleme.
Wo bitte soll nun hier ein Fehler sein> Nicht jede ggf auf den ersten Blick gleiche Erkrankung hat auch die gleiche Auswirkung. Gerade bei solchen Erkrankungen kommen oft in unterschiedlicher Prägung seelische Themen dazu. Weiter sind idR von/bis GdB möglich.

Das viele Anträge ungünstig enden, liegt zum einen an der negativen Veränderung der Anhaltspunkte und aber leider auch an nicht optimaler und frühzeitiger Beratung und Unterstützung durch die SchwbV. Daher war/ bin ich ja auch über Deinen ersten Beitrag hier nicht gerade glücklich.

Alle von mir begleiteten Anträge hatten ein positives Ende. Auch weil ich frühzeitig und umfangreich, also schon bevor die Betroffenen sich die Befundberichte haben fettigen lassen, in die Beratung Betroffener eingestiegen bin.

PS, bitte meinen Namen doch richtig und vollständig schreiben, also Bernhard

Weiter, bitte beachte doch bei Antworten den berechtigten Hinweis über dem Textfeld: Text:  Bitte nicht benötigten zitierten Text löschen --> Text löschen

Wenn Du den Amtsleiter gut kennst, sollte Dir dieses Thema doch bestens bekannt sein, denn dann bist Du doch an der Quelle.

Beratung mit Hilfe der AHP

onkel, Thursday, 31.10.2013, 13:29 (vor 3836 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,
sorry wegen Deinem Namen. Kommt nicht mehr vor. Bezüglich deiner Ausfühungen
bist Du der Meinung, das der Schlüssel zur Anerkennung eines GdB in der frühzeitigen Beratung durch die SchwebVP liegt. Desweiteren ist es sehr wichtig umfachreiche Gutachten auch auf eigenen Kosten erstellen zulassen.

Ich werde das in Kürze versuchen, umzusetzen. Ich habe eine Kolleginn die schwer essgestört ist. Bisher hatte sie einen GdB 30. Sie ist sehr verschlossen. Ich werde mein Möglichstes versuchen.

Übrigens, der Amtleiter ist Beamter, da komm ich bis jetzt über Allgemeines
nicht hinaus.

Gruß onkel

--
carpe diem!

Beratung mit Hilfe der AHP

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 31.10.2013, 15:24 (vor 3836 Tagen) @ onkel

Hallo Onkel,

zu dem von Dir geschilderten Verhältnis zwischen medizinischen Gutachter und Sachbearbeiter empfehle ich Dir die Lektüre der Ausführungen, die mal das SG Stuttgart gemacht hat, als ihnen wegen schlampiger Fallbearbeitung der Kragen geplatzt ist (letzten 3 Absätze):
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php>modul=esgb&id=84014&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

Das Urteil ist aber noch aus einem anderen Grund interessant, weil es nämlich die Anforderungen beschreibt, die Grundlage einer Neubewertung/Herabstufung sein müssen. Bei unveränderter Befundlage und ohne Änderungen in der Versmed-V reicht nämlich eine einfache gutachterliche Stellungnahme nicht aus.

Wird auch gern von manchen VAs konsequent mißachtet.

--
&Tschüß

Wolfgang

Beratung mit Hilfe der AHP

hackenberger, Thursday, 31.10.2013, 16:44 (vor 3836 Tagen) @ albarracin

Hallo,

» Übrigens, der Amtleiter ist Beamter, da komm ich bis jetzt über
» Allgemeines nicht hinaus.
Was soll dieses jetzt wieder bedeuten> Grundsätzliche Kritik an Beamten>> Denn diesen Satz kann man leicht so, ggf ja dann auch falsch verstehen.

Weiter betreffend noch Deines Freundes noch folgendes:

Seine Einschränkungen auf Grund der Behinderungen/ gesundheitlichen Fakten und auch die zu diesem Zeitpunkt gegebenen mediz. Möglichkeiten und Lebenserwartung flossen damals, unter Beachtung der damaligen AHP und dem Rechtsstatus dieser damals, in die Bildung des GdB ein. Es wurde also nicht nur der Prostatakrebs im fortgeschrittenen Stadium sondern auch die Metastasen und die hiervon betroffenen Organen und die Einschränkungen durch diese und auch die seelischen/ physischen Probleme daraus gewertet.

Sollte eine Besserung auch auf Grund der heutigen mediz. Möglichkeiten eingetreten sein, so ist er dazu verpflichtet dieses dem VA mitzuteilen, dann würde das VA nach den heutigen aktuelle AHP alles neu bewerten.

Die Pflicht Verbesserungen zu melden, steht ausdrücklich im Bescheid des VA.

Muss nun leider eingestehen, dass ich mit jeder weiteren Aussage von Dir mehr Zweifel an Deinem Verständnis für das Mandat und der Mandatswahrnehmung bekomme. Dieses ist sehr schade, denn offenbar möchtest Du ja etwas im Mandat erreichen.

Letztlich, jeder medizinischer Fortschritt und auch die positiven sportlichen Leistungen, siehe letzten Olympischen Spiele wirken sich bei den AHP aus. Wenn also zB ein Beinamputierter schneller läuft und weiter springt als "Gesunde" führt dieses dazu, dass die AHP negativ für Betroffene verändert werden. Denn es führt ja nur dieses zur Anerkennung, was sich aus Gründen der Behinderung für mindestens 6 Monate negativ gegenüber eines Nichtbehinderten auswirkt, § 2 SGB IX. Auch diesen und die Kommentierung dazu einmal intensiv lesen.

Beratung mit Hilfe der AHP

onkel, Saturday, 02.11.2013, 13:17 (vor 3834 Tagen) @ hackenberger

»
Tach Bernhard Hackenberger,

» was soll dieses jetzt wieder bedeuten> Grundsätzliche Kritik an Beamten>>
Nein, wieso>>> Ich arbeite des Öfteren mit Beamten zusammen

»
»»Sollte eine Besserung auch auf Grund der heutigen mediz. Möglichkeiten
» eingetreten sein, so ist er dazu verpflichtet dieses dem VA mitzuteilen,
» dann würde das VA nach den heutigen aktuelle AHP alles neu bewerten.
» Die Pflicht Verbesserungen zu melden, steht ausdrücklich im Bescheid des
» VA
Seht drin, macht aber niemand!!!
.

» Muss nun leider eingestehen, dass ich mit jeder weiteren Aussage von Dir
» mehr Zweifel an Deinem Verständnis für das Mandat und der
» Mandatswahrnehmung bekomme. Dieses ist sehr schade, denn offenbar möchtest
» Du ja etwas im Mandat erreichen.
Dazu kann ich folgendes erwidern. Ich halte diese Aussage für grundsätzliche Kaffeesatzleserei. Nach ein paar Emails kannst Du das sicher so nicht beurteilen. Ich versuche mit den mir zur Verfügung stehenden bescheidenen Mitteln das mögliche für meine "Schäfchen" zu erreichen. Dazu gehört nicht nur die Anwendung des SGBIX wenn nötig, sondern auch ein einfaches Gespräch mit der GF oder dem Personalleiter. Wie schon erwähnt habe ich auf diese weise schon einiges erreicht, meistens im Einvernehmen aller Beteiligten. Man sollte den Konsens suchen und nicht die Konfrontation. Und einen Krieg den ich nicht gewinnen kann, fange ich erst gar nicht an.
Egal was du auch sagst, der SBV ist das schwächste Glied im Betrieb»

Gruß onkel
»

--
carpe diem!

Beratung mit Hilfe der AHP

onkel, Saturday, 02.11.2013, 12:21 (vor 3834 Tagen) @ albarracin

Hallo Albarracin,

Ich habe das Urteil bereits mehrfach gelesen. Vielen Dank für dieses wirklich aussagekräftige Urteil des SG Stuttgart. Für weitere Unterstützung durch dich gerade bei Antragstellung und Widerspruch wäre ich sehr dankbar. Die von mir besuchten Seminare waren hier nicht ausführlich genug. Besuche im Frühjahr 2014 erst SGBII.

Gruß onkel

--
carpe diem!

Beratung mit Hilfe der AHP

hackenberger, Saturday, 02.11.2013, 13:30 (vor 3834 Tagen) @ onkel

Hallo,

wieso SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende>>

Wie erwähnt schaue einmal einen Vertreter des VA einmal für einen Vortrag zu bekommen. In Seminaren für SchwbV zum SGB IX wird das Thema AHP und Bildung GdB/ gesamt GdB meist wenn überhaupt nur kurz behandelt.

[link=http://kbw.de/Seminare/index.php>seite=seminar&seminarcode=1020SOC065]Seminar zum Thema[/link]

Rechtsprechung Gesamt-GdB

Gesamt-GdB/MdE-Grad

Hinweis, im Web findet man noch mehr!

» Egal was du auch sagst, der SBV ist das schwächste Glied im Betrieb.
Dem muss ich widersprechen!

» Man sollte den Konsens suchen und nicht die Konfrontation. Und einen Krieg den ich
» nicht gewinnen kann, fange ich erst gar nicht an.
Ich rate stets zur vertrauensvollen Zusammenarbeit, nicht nur mit AG sondern auch frühzeitig mit Ämtern.

Beratung mit Hilfe der AHP

onkel, Monday, 04.11.2013, 14:24 (vor 3832 Tagen) @ hackenberger

Hallo,
»» wieso SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende>>
SGB II bedeutet SGB IX; Zweiter Grundkurs bei
der Gewerkschaft!
Nachmals Danke für die links.

Gruß onkel

--
carpe diem!

Beratung mit Hilfe der AHP

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 04.11.2013, 15:29 (vor 3832 Tagen) @ onkel

Hallo Onkel,

zu einzelnen Bewertungen gibt es sehr wenig Urteile.

Ich vermute mal (weiß es aber nicht sicher), daß es in anderen Bundesländern ähnliche Ursachen wie bei uns in Ba-Wü sein konnten - zumindest in Bundesländern ohne eigenständige Versorgungsverwaltung.
Bei uns in Ba-Wü scheint es Praxis zu sein, Urteile und damit Präzedenzfälle unter nahezu allen Umständen zu vermeiden - auch gerade angesichts einer ziemlich schlampigen und oberflächlichen Begutachtungspraxis (aktuelles Beispiel heute auf meinem Schreibtisch: ein Unfallchirurg aus einem Krankenhaus begutachtet psychiatrische Sachverhalte).

Deswegen kommt es in den allermeisten Fällen spätestens vor dem SG zu einem Vergleichsangebot des VA, in dem der Gesamt-GdB mindestens um 10 höher ausfällt. Darauf kann man schon fast Wetten abschließen.
Ich habe aber auch schon bei der Widerspruchsbehörde Sprünge von 30 auf 80 oder 20 auf 60 bei unveränderter Sachlage erlebt, weil zB geltend gemachte Funktionsstörungen überhaupt nicht bewertet wurden oder aber grob falsch.

Deswegen empfehle ich in den allermeisten Fällen Widerspruch und ggfs. Klage.
Beide Instanzen zusammengenommen erhöht sich der Gesamt-GdB in ca. 65 % aller Fälle.
Mit gewerkschaftlichem Rechtsschutz ist das auch gar kein Problem, die haben gute Fachmenschen.

Ein Urteil gab es in den letzten ca. 200 abgeschlossenen Antragsverfahren, die ich auf dem Tisch hatte, nur 3x - davon 2x zu Gunsten der Antragsteller.

--
&Tschüß

Wolfgang

Beratung mit Hilfe der AHP

onkel, Thursday, 07.11.2013, 13:12 (vor 3829 Tagen) @ albarracin

Hallo Albarracin,

wie schon gestern angedeutet
war ich eben in der Mittagspause im VA und fragte an, welche berufliche Qualifikation bzw. Ausbildung die einzelnen Ärzte des med.-Dienstes hätten. Also ob Fachärzte oder Allgemeinmediziner. Der Sachbearbeiter war völlig überfragt. Als nächsten fragte ich nach der Ausbildung eines ganz bestimmten Arztes, dem Arzt, der eine Kolleginn begutachtet hatte (Psyche/Zwang, Angst, u. Asthma GdB 40). Auch hier Achselzucken. Das einzige was er musste war, dass es sich um eine Ärztin handelt. Lapidar bekam ich nach Rückfrage bei der Referatsleiterin die Auskunft, dass grundsätzlich alle Mediziner im med. Dienst eine "Sonderausbildung/ Zusatzausbildung" genossen haben.

Was soll ich tun, was kann ich tun>>>

Gruß onkel

--
carpe diem!

Beratung mit Hilfe der AHP

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 07.11.2013, 13:27 (vor 3829 Tagen) @ onkel

Hallo Onkel,

Falls ein Arzt des VA eine Facharztausbildung hat, sollte man das im VA wissen.

Ärzte des VA sollten zumindest vertiefte Kenntnisse in "Versorgungsmedizin" haben.

Es kommt aber mittlerweile bei vielen VA vor, daß die eigenen Ärzte oft nicht ausreichen, um die notwendigen Begutachtungen durchzuführen. Dann werden gern auch "freie" Ärzte beauftragt. Und da fehlen aber oft die versorgungsmedizinischen Kenntnisse.
Über die Arztsuche der KVen lassen sich dann bei diesen freien Ärzten oft die besonderen Qualifikationen überprüfen - und da erlebt man dann die tollsten Überraschungen.
Beispiel von Montag: Niedergelassener Arzt, FA innere Medizin mit Schwerpunkt Onkologie, bewertet Funktionseinschränkungen von Knie- und Hüftgelenken.

Zu Deiner anderen Anmerkung:
Was in Deinem Kommentar steht, kann ich erst bewerten, wenn Du dazu schreibst, um welchen Kommentar es sich handelt. Der von mir verwendete Kommentar zur VersmedV (s. Buchempfehlung auf der Startseite) hat nämlich nur 318 Seiten.

--
&Tschüß

Wolfgang

Beratung mit Hilfe der AHP

onkel, Friday, 08.11.2013, 08:53 (vor 3828 Tagen) @ albarracin

Hallo albarracin
»
» Falls ein Arzt des VA eine Facharztausbildung hat, sollte man das im VA
» wissen.
» Klar, hatte den Eindruck, dass ich scheinbar einer der wenigen bin, der im Servicecenter VA danach frägt.
» Ärzte des VA sollten zumindest vertiefte Kenntnisse in "Versorgungsmedizin"
» haben.
Was sind vertiefte Kenntnisse>>» Ich weis es nicht!
Wie kannn ich das nachprüfen> Ich sehe hier keine Möglichkeit weitergehende Infos vom VA zuerhalten.
» Es kommt aber mittlerweile bei vielen VA vor, daß die eigenen Ärzte oft
» nicht ausreichen, um die notwendigen Begutachtungen durchzuführen. Dann
» werden gern auch "freie" Ärzte beauftragt. Und da fehlen aber oft die
» versorgungsmedizinischen Kenntnisse.
» Das ist auch in Saarbrücken so. Aber zu weitergehenden Infos war niemand bereit. Ich sehe hier keine Möglichkeit als SBV vom VA/MD was zu erfahren. ich werde mich jetzt an den Juristen des VDK oder der Gewerkschaft wenden.
Die habe oft sehr gute Connections.
»
» Zu Deiner anderen Anmerkung:
» Was in Deinem Kommentar steht, kann ich erst bewerten, wenn Du dazu
» schreibst, um welchen Kommentar es sich handelt. Der von mir verwendete
» Kommentar zur VersmedV (s. Buchempfehlung auf der Startseite) hat nämlich
» nur 318 Seiten.
Die Sache hat sich erledigt. Du hattest Recht! Auf der Seite stehen alle "Gelöschten Inhalte."
BRANDNEU:das Buch Versorgungsmedizinische Grundsätze - Kommentar"
6. Auflage (ISBN 978-3-9808427-5-4) 2013
Herausgeber ist der Sozialverband VdK- Deutschland
Sozialmedizinischen Verlag,
Schulstr. 90, 41372 Niederkrüchten
Telefon 02163-987773.

Gruß onkel

--
carpe diem!

Beratung mit Hilfe der AHP

onkel, Monday, 04.11.2013, 14:19 (vor 3832 Tagen) @ albarracin

» Hallo Albarracin,
Ergänzend zum Urteil des SG Stuttgart wollte ich anfragen, ob es nicht richterliche Entscheidungen gibt, gezüglich der Bewertung von einzelnen Erkrankungen wie zum B.: MS, Zwang, Tinnitus, etc..
Also von Krankheiten die sehr schlecht zu beurteilen sind und bei deren Bewertung durch die VA immer Probleme entstehen können. Oder werden die ver.-med.V. immer von richterlichen Instanzen anstandslos übernommen>>>
Wo kann ich sowas nachlesen.>>> Sorry bin Bwler kein Jurist.
Kurze mail wäre schön.

Gruß onkel

--
carpe diem!

Beratung mit Hilfe der AHP

Heinrich, Wednesday, 30.10.2013, 19:46 (vor 3837 Tagen) @ onkel

Hallo,

» Übrigens, die leisten sich auch tolle Fehler. Ein guter Freund hat
» Prostatakrebs im fortgeschrittenen Stadium mit Metastasen. Erster Antrag-
» Ergebnis 100 unbefristet und Merkmal aG. Der Freund lebt schon mittels
» Hormontherapie 8 Jahre ohne Probleme.
Wie bitte soll man diese Aussage, gerade wenn diese somvon einer Vertrauensperson kommt, verstehen>
Man kann sie auf alle Fälle sehr schnell falsch verstehen>
Ich glaube, er würde gerne darauf verzichten, wenn es den Grund dafür nicht gäbe.

Beratung mit Hilfe der AHP

onkel, Thursday, 31.10.2013, 13:11 (vor 3836 Tagen) @ Heinrich

Hallo Heinrich,

du hast natürlich vollkommen Recht. Ich kann mich da nur entschuldigen. Meine Intension war eigentlich nur zu zeigen, was in diesem System alles möglich ist. Mein Freund war selbst völlig überrascht über diese "Frohe Botschaft".
Wir sind beide der Meinung, dass hier ein Fehler passiert sein muss. Um so besser.
Ich hoffe mit dieser Klarstellung alle user beruhigt zuhaben.

Gruß onkel

--
carpe diem!

Beratung mit Hilfe der AHP

albarracin, Baden-Württemberg, Saturday, 19.10.2013, 22:14 (vor 3848 Tagen) @ onkel

» Ein freundliches "Hallo" vom Onkel
Hallo,
»
» Ich bin heute ganz neu im Forum dabei und sehe mit großem Interesse die
» Beiträge der einzelnen Mitglieder. Dabei stoße ich immer wieder die
» Problematik der Beratung bei Antragsstellung/Widerspruch durch den SBV.
» Ich bin jetzt erst 1 Jahr als SBV dabei. Ich habe in der kurzen Zeit meine
» eigene Vorgehensweise entwickelt.
Wenn Du meinst, das Rad neu erfinden zu müssen - bitte sehr.
» Bei Fragen zu Krankenheiten, Erfolgsaussichten beim VA sage ich zuerst
» garnichts, Die Menschen sind oft sehr empfindlich oder nehmen einem eine
» realistische Darlegungsweise ihrer Situation möglicherweise übel.
Es ist Deine Aufgabe, Deinen "Schäfchen" ein realistisches Feedback zu geben, um ihnen wirklich effektiv helfen zu können. Alles Andere ist "weiße Salbe".
» Achtung:Mobbing!
M. E. ziemlicher Blödsinn !
» Grundsätzlich überreiche ich beim ersten Beratunggespräch immer die neueste
» AHP-Ausgabe. Diese erhält man auch in größeren Mengen beim BMAS kostenlos.
Ist Dir dann vielleicht mal aufgefallen, daß die AHP seit 31.12.2008 nicht mehr gilt >
Das heißt seitdem "Anlage zu § 2 Versorgungsmedizinverordnung" (VersmedV)
Da hat sich nicht nur der Name geändert, sondern auch die Inhalte.
» Dadruch kann sich jeder "Kunde" einen ersten Eindruck verschaffen, wie
» seine Erkrankungen eingestuft werden, und wie der Gesamt-GdB ermittelt
» wird (z.B. KEINE BERECHNUNG.)
Was heißt "KEINE BERECHNUNG" >>> Natürlich wird ein Gesamt-GdB berechnet - nur halt nach sehr speziellen Regeln. Dein Vorgehen halte ich bestenfalls für reichlich naiv - evtl. aber auch nur für faul. Die VersmedV ist hochgradig erklärungsbedürftig.
» Dadurch erhalten viele Antragsteller einen ersten realistischen Eindruck
» ihrer Situation.
Das glaubst wahrscheinlich nur Du.
» Eine weitere Beratung wird oft erheblich einfacher.
Das bestreite ich glatt, da durch die unreflektierte Lektüre der VersmedV ohne Erklärung der Bewertungsgrundlagen m. E. eher unrealistische Erwartungen geweckt werden.
» Was hält "die Gemeinde" von dieser Vorgehensweise>>>
Nicht viel. Du scheinst eher Dein eigenes Nichtwissen kaschieren zu wollen. Viel Schulungen scheinst Du nicht gemacht zu haben. Dein beitrag strotzt nur so von grundlegenden Wissenslücken.

--
&Tschüß

Wolfgang

Beratung mit Hilfe der AHP

onkel, Thursday, 24.10.2013, 14:52 (vor 3843 Tagen) @ albarracin

Hallo Alllbarrracin

mit Verlaub, deinen Ton halte ich für völlig fehl am Platz.
Im Übrigen gbt es Menschen, die auch noch arbeiten.
Ich hatte am Anfang meiner Ausführung daraufhin gewissen, dass ich
neu im Geschäft bin.
&Tschüß

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carpe diem!

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