BEM Gespräch (BEM)

Jürgen aus Porta, NRW, Tuesday, 22.10.2013, 16:19 (vor 3844 Tagen)

Ein Hallo an alle:-P
Habe heute eine Mail von der Personalabteilung bekommen, das es ein BEM Gespräch letzte Woche gab, mit einen SB Mitarbeiter. Er wünscht aber nicht die Beteiligung der SBV.
Daraufhin habe ich den Mitarbeiter gefragt, warum er mich nicht dabei haben wollte.
Er sagte, nein so war das nicht. Der Personalleiter sagte nur, es ist doch nicht notwendig das die SBV oder der BR dabei sein muss, können wir auch alleine machen. Darauf sagte ich OK von mir aus.

Bei Bewerbungen schwerbehinderter Menschen ist die Schwerbehindertenvertretung nicht zu beteiligen, wenn der schwerbehinderte Mensch die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung ausdrücklich ablehnt.

Gilt das nur bei Bewerbungen, ich glaube nicht.
Hätte die Personalabteilung mich nicht Informieren müssen das so ein Gespräch stattfindet> Ich weis noch nicht mal das Ergebnis von diesen Gespräch.
Außerdem haben wir keine BEM, oder eine BV zum Thema BEM.

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Gruß
Jürgen

BEM Gespräch

hackenberger, Tuesday, 22.10.2013, 17:41 (vor 3844 Tagen) @ Jürgen aus Porta

Hallo,

klar ist die SchwbV zu mindest gem § 95 Abs. 2 SGB IX zu informieren und einzubinden.

Beim BEM kommt es nun weiter darauf an, ist das BEM geführt worden weil der AN die Grenzen des § 84 Abs. 2 SGB IX erfüllt hat oder ohne diese Krankenfehltage lt. § 84 Abs. 2 SGB IX erreicht zu haben. Denn ein BEM ist immer nur eine der Möglichkeiten, mögliche Maßnahme des Gespräches gem § 84 Abs. 2SGB IX.

Denn der § 84 Abs. 2 SGB IX regelt ganz klar und eindeutig die Pflichten des AG und die Rechte der SchwbV und des BR/PR.

§ 84 (2) 1 Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung im Sinne des § 93, bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertretung, mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person die Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann (betriebliches Eingliederungsmanagement).

Du solltest also den AG und gleich auch den BASchwb, denn eine seiner Aufgaben ist dafür Sorge zu tragen dass der AG seine Pflichten beachtet, auf ihre Pflichtem hinweisen und auch auf mögliche Sanktionen/rechtliche Möglichkeiten der SchwbV bei Verstößen.

Wenn der § 84 Abs. 2 SGB IX hier hätte angewendet werden müssen und der BR/PR ist auch nicht beteiligt worden, solltet ihr beiden handeln.

» Bei Bewerbungen schwerbehinderter Menschen ist die
» Schwerbehindertenvertretung nicht zu beteiligen, wenn der schwerbehinderte
» Mensch die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung ausdrücklich
» ablehnt.
So ist es!

» Gilt das nur bei Bewerbungen, ich glaube nicht.
Nein! Lese doch auch einmal den § 84 Abs. 2 Satz 2 SGB IX!

» Hätte die Personalabteilung mich nicht Informieren müssen das so ein
» Gespräch stattfindet> Ich weis noch nicht mal das Ergebnis von diesen
» Gespräch.
Die Regelungen der Nichtbeteiligung auf Wunsch der Schwerbehinderten betrifft nicht die Pflicht des AG gem § 95 Abs. 2 SGB IX. Diese muss der AG IMMER beachten!

» Ich weis noch nicht mal das Ergebnis von diesen Gespräch.
Frage doch einfach den Betroffenen!

» Außerdem haben wir keine BEM, oder eine BV zum Thema BEM.
Du meisnt vermutlich BV zum Thema BEM! Denn ein BEM, also diese Maßnahme, hatte ihr nun ja.

Eine BV muss man nicht zwingend haben, ist aber sinnvoll, da man darin grundsätzliches zum Ablauf eines BEM niederschreibt, damit dieses stets gleich gehandelt wird. Die sonstigen Abläufe sind oder können stets unterschiedlich laufen. Rege halt beim BR/PR eine BV an. Der BR/PR kann den Abschluss, nicht aber den genauen Inhalt erzwingen, da dieses Thema den § 87 BetrVG, also die erzwingbate Mitbestimmung betrifft und ist damit Einigungstellenfähig.

BEM Gespräch

Jürgen aus Porta, NRW, Tuesday, 22.10.2013, 18:55 (vor 3844 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard:-)
Schönen Dank für deine ausführliche Antwort.
Haben eine tollen BR und wir arbeiten sehr gut zusammen.
werden zusammen eine BV entwerfen und der GL überreichen.

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Gruß
Jürgen

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