Kosten Fahrt zur Versammlung mit schwerbehinderten gerechten Fahrzeug (Versammlung)

GAJA, NRW, Friday, 25.10.2013, 11:50 (vor 3842 Tagen)

Hallo,

ich bin SBV in einem bundesweiten Betrieb. Es geht um die Fahrt eines Schwerbehinderten zu unserer Schwerbehindertenversammlung.
Die betroffene Person wohnt ca. 600 km entfernt und kann nur mit einem behindertengerechten Fahrzeug (wird er auch mit zur Arbeit gebracht und geholt) reisen. Da kommen sehr hohe Fahrtkosten auf. Jetzt hat ja die Person anrecht auf Teilnahme (SGB 9). Es gab Diskussionen der Kosten (Kostenstelle BR mit SBV integriert). Welche Erfahrungen bzw. Tipps habt Ihr>
LG GAJA

Kosten Fahrt zur Versammlung mit schwerbehinderten gerechten Fahrzeug

hackenberger, Friday, 25.10.2013, 12:11 (vor 3842 Tagen) @ GAJA

Hallo,

die Rechtslage ist ganz klar, die Kosten hat der AG zu tragen. Nicht die SchwbV, also auch nicht auf deren Kostenstelle die dann ggf noch ausgewertet wird. Wäre dann Mandatsbehinderung, genau wie bei BR und deren Kosten/ Kostenstelle.

Der AG könnte ggf beim IA einmal anfragen, ob diese hier Mittel der SchwbAV geben.

Oder die Versammlung verlegen an den Ort der Betroffenen oder in der Mitte der Strecke. Dann ggf auch in einen extetnen angemieteten Raum.

Im Grundsatz genau wie bei Betriebsversammlungen. Man kann was ja erlaubt ist ggf auch Videotechnik/konferenz nutzen.

Kosten Fahrt zur Versammlung mit schwerbehinderten gerechten Fahrzeug

GAJA, NRW, Monday, 28.10.2013, 13:52 (vor 3839 Tagen) @ hackenberger

Hallo,

ich danke Euch.

Liebe Grüße

Kosten Fahrt zur Versammlung mit schwerbehinderten gerechten Fahrzeug

heinrich s, Hessen, Friday, 25.10.2013, 14:03 (vor 3842 Tagen) @ GAJA

Hallo,

die Fahrkosten können vom Integrationsamt §25 SchwbAV analog § 20 SchwebAV zur Bezuschussung bzw. Übernahme beantragt werden.

Gruß

heinrich s

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heinrich s

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