Wahlwerbung ab wann zulässig? (Wahlen)

andreasb, Monday, 28.10.2013, 16:30 (vor 3838 Tagen)

Hallo,
zum Thema Wahlwerbung habe ich einiges gefunden, aber keine Aussage ab welchem Zeitpunkt sie erlaubt ist.

Das ganze Jahr über> Jeder kann doch jederzeit jedem sagen, dass er kandidieren will.
oder
Ab Bestellung des Wahlvorstandes> Denn damit wäre des Wahlverfahren gestartet

Edit: Genau genommen geht es um einen Satz auf einer BV mit der Aussage: "Bei der nächsten Wahl werde ich kandidieren und würde mich sehr über ihre Stimme und Unterstützung freuen". (Mehr nicht)

Grüße
Andreas

Wahlwerbung ab wann zulässig?

hackenberger, Monday, 28.10.2013, 16:49 (vor 3838 Tagen) @ andreasb

Hallo,

» Edit: Genau genommen geht es um einen Satz auf einer BV
» (Betriebsversammlung) mit der Aussage:
» "Bei der nächsten Wahl werde ich kandidieren und würde mich sehr über ihre
» Stimme und Unterstützung freuen". (Mehr nicht)
Dagegen ist nichts zu sagen!

Nur eine Nachfrage: BV (Betriebsversammlung)>> Oder Versammlung der Schwerbehinderten und dan dort die Aussage als SchwbV> Denn letzteres wäre problematisch, da Vorteil als Mandatsträger.

» Ab Bestellung des Wahlvorstandes> Denn damit wäre des Wahlverfahren gestartet.
Das ist so nicht ganz richtig. Das förmliche Wahlverfahren wird rechtlich mit Aushang des Wahlausschreibens gestartet und keinen Tag früher.

Wahlwerbung ab wann zulässig?

andreasb, Monday, 28.10.2013, 17:00 (vor 3838 Tagen) @ hackenberger

Hallo,

Als SBV auf der kommenden Betriebsversammlung für BR Kandidatur. Wahlausschuss wurde bereits einberufen. (Sorry, ich hatte gehofft ohne Details fragen zu können, da die Regeln ähnlich sein müssten und "er" hier mitliest)

Wahlwerbung ab wann zulässig?

hackenberger, Monday, 28.10.2013, 17:10 (vor 3838 Tagen) @ andreasb

Hallo,

» Als SBV auf der kommenden BV für BR Kandidatur. Wahlausschuss wurde bereits
» einberufen. (Sorry, ich hatte gehofft ohne Details fragen zu können, da
» "er" hier mitliest)
Da hat aber der BR das Hausrecht, könnte also hier ein Veto einlegen, da sonst ja alle mögliche Kandidaten gleiches Recht verlangen könnten, was die Sitzung dann zeitlich sprengt.

Weiter könnte es die Zusammenarbeit des BR mit der SchwbV wohl schwer belasten und bei der nächsten SchwbV Wahl könnte es dann verständlicher Weise eine Aktion von dieser Seite (BR) geben. Solche sind mir bekannt. Folge war, dass die SchwbV durch Gegegnkandidat nicht mehr die Wahl für sich entscheiden konnte.

PS: Wir sind hier ein SchwbV/SGB IX Forum. Daher hier bitte keine Fragen betreffend BR/BR Wahl einbringen. Da gibt es eigene Foren im Web.

Weiter: Bitte doch diesen begründeten Hinweistext über dem Eingabefeld bei Antworten beachten.
Text: Bitte nicht benötigten zitierten Text löschen --> Text löschen

Wahlwerbung ab wann zulässig?

andreasb, Monday, 28.10.2013, 17:46 (vor 3838 Tagen) @ hackenberger

Hallo und danke für die Hinweise.
» Da hat aber der BR das Hausrecht, könnte also hier ein Veto einlegen, da
» sonst ja alle mögliche Kandidaten gleiches Recht verlangen könnten, was die
» Sitzung dann zeitlich sprengt.

Der BR hat keine Möglichkeit meine Rede einzusehen. Ich sage aber auch nichts gegen den BR, sondern es geht immer nur um das Thema Schwerbehinderung. Aber ich kann natürlich den Satz mit der Kandidatur weglassen. Er wäre sowieso der vorletzte gewesen.

Das Verhältnis zwischen BRV und SBV ist sowieso schon stark belastet, seit er vor einigen Jahren ein Arbeitgebergespräch mit mir führte. (Wortlaut meines RA) Und seit ich die Gründung der [link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=16237#p16237]KSBV vorantreibe[/link] und eine Integrationsverarbeitung über den BR vorgeschlagen habe, legt er BA Sitzungen so, dass ich nicht teilnehmen kann. Inzwischen sieht er mich als Konkurrenten für die nächste Wahl, weil ich seit meiner ersten BV-Rede vor einem Jahr ungebrochen extrem viel Zuspruch bekomme. Bei der Einberufung des Wahlvorstandes hat er mich als Kandidaten gelinkt. Der Krug ist also schon lange zerbrochen. Ich bin halt unbequem für ihn, weil ich als KSBV seine Aktivitäten sehen könnte. Dabei war das nicht mal mein Ziel. Bzgl. der nächsten SBV Wahlen habe ich absolut keine Bedenken.

» PS: Wir sind hier ein SchwbV/SGB IX Forum. Daher hier bitte keine
» Fragen betreffend BR/BR Wahl einbringen. Da gibt es eigene Foren im Web.

Aber eigentlich weiß ich nicht warum das Thema hier nicht diskutiert werden sollte. Es geht doch um die Rede/Wahlwerbung einer SBV auf einer Betriebsversammlung.

Wahlwerbung ab wann zulässig?

hackenberger, Monday, 28.10.2013, 18:29 (vor 3838 Tagen) @ andreasb

Hallo,

» und danke für die Hinweise.
Bitte.

» Aber ich kann natürlich den Satz mit der Kandidatur weglassen. Er wäre sowieso der
» vorletzte gewesen.
Ist bestimmt besser. Du kannst die Koll. so ansprechen, ggf auch vor der Tür des Versammlungsraum.

» Und seit ich die Gründung KSBV vorantreibe und eine Integrationsverarbeitung über
» den BR vorgeschlagen habe, legt er BA Sitzungen so, dass ich nicht teilnehmen
» kann.
Wieso> Du kannst ja auch den Stelli einsetzen.

» Bei der Einberufung des Wahlvorstandes hat er mich als Kandidaten gelinkt.
Den WV setzt der BR ein, kann hier also frei entscheiden und es gibt hier keine Kandidaten wie bei der Wahl.

» PS: Wir sind hier ein SchwbV/SGB IX Forum. Daher hier bitte keine
» »Fragen betreffend BR/BR Wahl einbringen. Da gibt es eigene Foren im Web.
»
» Aber eigentlich weiß ich nicht warum das Thema hier nicht diskutiert werden
» sollte. Es geht doch um die Rede/Wahlwerbung einer SBV auf einer
» Betriebsversammlung.
Rede der SchwbV auf Betriebsversammlung und inhaltliche/ rechtliche Fragen zur BR Wahl (Wahlwerbung ab wann zulässig>) sind "zwei Paar Schuhe".

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